Hallo,
Ein fiktiver Arbeitnehmer war in den letzten Jahren an Krankheit A erkrankt. Diese wurde im letzten Jahr abschliessend behandelt, das Wiederauftrittsrisiko ist sehr gering. Die letzte Behandlung zog etwa zwei Monate Arbeitsunfähigkeit nach sich. Kurz darauf verunfallte der Arbeitnehmer (privat). Es folgten vier Monate Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitsplatz wurde auf Kosten der Deutschen Rentenversicherung Bund angepasst, der Arbeitnehmer ist seitdem bis heute in Vollzeit wieder an der Arbeit.
Nun hat sich eine Veränderung bzgl. des durch den Unfall eingetretenen Schaden ergeben. Es soll wieder operiert werden, wahrscheinlich fällt der Arbeitnehmer wieder für mehrere Monate aus. Danach sollte aber eigentlich alles ok sein. Wenn es nicht wieder zu Komplikationen kommt.
Wäre eine Kündigung wg. Krankheit in so einem Falle legitim? Der Arbeitnehmer hat aufgrund der Erkrankung A und aufgrund der Unfallfolgen einen Gesamt-GDB von 40 % zuerkannt bekommen. Eine Gleichstellung wurde (noch) nicht beantragt. Dies auch, weil der Arbeitgeber sich bisher sehr fair verhalten hat und der Arbeitnehmer befürchtet, dass er seinen Arbeitgeber durch den Gleichstellungsantrag verärgert. Ist es definitiv zu spät, die Gleichstellung erst bei Kündigung zu beantragen? Wie soll sich der Arbeitnehmer am geschicktesten verhalten?
Der Betrieb hat übrigens mehr als einhundert Angestellte und der Mitarbeiter ist seit zehn Jahren beschäftigt.
VG und danke!
Monroe
