Hallo!
Welche Vorteile - außer der Arbeitsplatzsicherung - hat AN davon, gleichgestellt zu werden?
Und der AG?
Danke!
Gruß
Carmen
Hallo!
Welche Vorteile - außer der Arbeitsplatzsicherung - hat AN davon, gleichgestellt zu werden?
Und der AG?
Danke!
Gruß
Carmen
Hallo!
Welche Vorteile - außer der Arbeitsplatzsicherung - hat AN
davon, gleichgestellt zu werden?
Er kann sich z.B. von Mehrarbeit freistellen lassen.
Und der AG?
Spart sich z.B. die Ausgleichsabgabe.
Die Regelungen dazu findest du im SGB IX.
MfG
Hallo!
Welche Vorteile - außer der Arbeitsplatzsicherung - hat AN
davon, gleichgestellt zu werden?Er kann sich z.B. von Mehrarbeit freistellen lassen.
Und der AG?
Spart sich z.B. die Ausgleichsabgabe.
Die Regelungen dazu findest du im SGB IX.
Hallo!
Danke erstmal. Das Gesetz ist klar. Ich dachte nur an „praktische Vorteile“.
Gruß
Carmen
Das Gesetz ist klar. Ich dachte nur an
„praktische Vorteile“.
Was meinst du mit „praktische Vorteile“? Mehr Geld? Irgendwelche Vergünstigungen?
Also bei Bewerbungen lässt man die Behinderung besser weg (insofern sie nicht offensichtlich ist), weil die AG gerne mit den Augen rollen bezüglich Kündigungsschutz (*Panikschieb* „Den werd ich dann vielleicht nicht mehr los!“)
MfG
Hi!
Was meinst du mit „praktische Vorteile“? Mehr Geld?
Irgendwelche Vergünstigungen?
Ja, sowas z. B.
Also bei Bewerbungen lässt man die Behinderung besser weg
(insofern sie nicht offensichtlich ist), weil die AG gerne mit
den Augen rollen bezüglich Kündigungsschutz (*Panikschieb*
„Den werd ich dann vielleicht nicht mehr los!“)
Wobei sie dann natürlich auch nicht gegen die Absage klagen könnten.
Gruß
Carmen
Hallo!
Welche Vorteile - außer der Arbeitsplatzsicherung - hat AN
davon, gleichgestellt zu werden?
Zusätzlich zu dem, was schon gesagt gesagt wurde:
Und der AG?
Wer sich im Dschungel von Leistungen oder Trägern nicht auskennt, sucht nach einer „gemeinsamen Servicestelle“ (auch per Suchmaschine).
Dort weiss man/frau, welche Maßnahme in Frage kommen könnte und welche Zuständigkeiten es gibt.
Wenn man das alles nutzt, kann man in sehr vielen Fällen Beschäftigung dauerhaft sichern und - auf neudeutsch - win/win-Situationen schaffen. Beispiel gefällig (aus meinem Betrieb) ?
Ein Sattler, Familienvater Ende Dreißig - ist schwer und chronisch an Rheuma erkrankt. Seine Leistungsfähigkeit beträgt etwa 50 %. Das Integrationsamt zahlt unbefristet 50 % Lohnkostenzuschuß. Alle haben profitiert:
By the way: Die immer wieder erhobene Behauptung, man solle generell die Tatsache der Schwerbehinderung bei Bewerbungen verschweigen, stimmt so höchstens bei Unternehmen, die keine SBV haben. Ist in einem Bewerbungsverfahren nämlich ein Schwerbehinderter dabei, hat die SBV umfangreiche Beteiligungsrechte aus § 95 Abs.2 Satz 3.
Ob es eine SBV gibt, kann man ganz leicht am Telefon erfahren, indem man einfach die SBV verlangt oder den BR anruft und dort nach der SBV fragt.
&Tschüß
Wolfgang
Hi!
Was meinst du mit „praktische Vorteile“? Mehr Geld?
Irgendwelche Vergünstigungen?Ja, sowas z. B.
Ein steuerlicher Pauschbetrag, den man sich auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann bzw. der bei dauernder Behinderung dann schon so bekannt, immer wieder eingetragen wird. (keine Ahnung wonach das geht … da fragste besser im Steuer-Brett)
Wobei sie dann natürlich auch nicht gegen die Absage klagen
könnten.
Die Arbeitgeber pflegen üblicherweise in ihre Absagen nur 0-8-15-„Gründe“ reinzuschreiben ("…bedauern wir Ihnen … blabla … da wir uns für einen anderen Bewerber … blabla …") Da dürfte es schwer bis unmöglich sein, nachzuweisen, dass man wegen der Behinderung abgelehnt wurde.
MfG
Danke an alle für die ausführlichen Antworten!owT
Schönes Wochenende!