Gleichstellungsantrag

Hallo ihr Lieben

Ich habe eine Behinderung von 40 GdB.

Jetzt habe ich auch einen Gleichstellungsantrag für Behinderte beantragt und der wurde auch bewilligt.

Frage 1 : Welche Vorteile habe ich genau?

Frage 2: Bin ich verpflichtet das ich den bewilligten Gleichstellungsantrag bei einer Bewerbung in einer anderen Firma immer vorzuzeigen?

oder muss ich das gar nicht mit angeben?

Liebe Grüße vom Zitronenfalter

sorry, aber dazu kann ich dir leider nichts sagen.
Wie meinst du das mit dem Gleichstellungsantrag?
Bei uns in Österreich gilt die Behinderung erst ab 50 GdB am Arbeitsmarkt

FAQ 1129 nicht gelesen? falsches Brett>arbeitsamt
und Arbeitsrecht

Frage 1 : Welche Vorteile habe ich genau?

guck http://www.arbeitsagentur.de/nn_27836/zentraler-Cont…

Frage 2: Bin ich verpflichtet das ich den bewilligten
Gleichstellungsantrag bei einer Bewerbung in einer anderen
Firma immer vorzuzeigen?

oder muss ich das gar nicht mit angeben?

Keine Antwort wegen FAQ

Gruß
Otto

In Deutschland wird der Gleichstellungsantrag ab 30 GdB bewilligt. Vorteile daran sind z.B. dass du Lohnkostenzuschläge erhälst (und dadurch evtl. leichter angestellt wirst), besonderen Kündigungsschutz erfährst und von verschiedenen Diensten proftieren kannst.Vielleicht erfährst du auf Selfpedia noch etwas mehr darüber, aber dass ist alles was mir dazu einfällt!

Überprüfe bitte ob Dein Arbeitgeber die Anteilig mehr Urlaub gewährt durch die Gleichstellung und wenn es eine Schwerbehindertenvertretung gibt im Betrieb bekommst Du auch Einladungen zu deren Veranstaltungen