Gleichstellungsgesetz Stelle für Hooters

Morgen,

als wir gestern Essen waren, überlegten wir uns, wie es Hooters wohl schafft eine Stellenausschreibung aufzugeben, ohne gegen das Gleichstellungsgestz oder Antidiskreminirungsgesetz zu verstoßen?

cu Naseweis

Was hat die Stellenausschreibung …
… mit der Stellenbesetzung zu tun?

Hi Naseweis!

Warum sollten die ihre Stellen nicht korrekt ausschreiben?
solange sie die Absagen dann nicht mit dem wahren Grund versehen, ist doch alles in Ordnung!

LG Ulli

Hallo

Die Stellenausschreibung ist erst einmal kein Problem. Die Einstellungspolitik ist da schon problematischer. Natürlich kann zum Beispiel ein berufich qualifizierter 30jähriger Mann bei einer Absage auf dem Klageweg versuchen, der Firma Diskriminierung vorzuwerfen. Vermutlich hätte er dabei sogar gar nicht mal schlechte Chancen. Zumindest würde es ein interessantes Gerichtsgefecht. Der Arbeitgeber müsste so argumentieren, daß gemäß § 611 a Abs. 1 S. 2 BGB das (hier weibliche) Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für die vom Arbeitnehmer auszuübende Tätigkeit ist. Ob das Gericht dem folgen würde, ist fraglich.

Und ob ein Mann bereit ist, in orangen Shorts, Feinstrumpfhose, und tief ausgeschnittenem Tank-Top zu bedienen, weiß ich auch nicht :o)))

Davon ab, hatte ich schon mal meine Meinung zum Antidiskriminierungsgesetz im Hinblick auf die Personalpolitik der Arbeitgeber gesagt? Nein? Ist wohl auch besser so…

Gruß,
LeoLo

Hoi.

Nope, hier sollte das AGG koin Thema sein, denn:

§ 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
(1) Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist.

Wäre ja auch cool, wenn in einer Transvestitenbar sich Frauen einklagen dürften, wenn da nach Kellnern und rein männlichen Darstellern gesucht würde.

Nein, dass AGG hat seine Probleme, aber bei solchen deutlichen Geschichten denke ich, gibt es keine Probleme.

Witzig würde es nur, wenn es Geschlechterquoten gäbe: es gehen ja vielleicht auch Frauen zu „Hooters“ und sind nicht lesbisch(weil die finden knackige Girls ja sicher auch lecker), die wollen dann auch knackige Boys sehen…dann würde es echt turbolent mit der Ausschreibungspolitik…

Ciao
Garrett

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Hi

Und ob ein Mann bereit ist, in orangen Shorts,
Feinstrumpfhose, und tief ausgeschnittenem Tank-Top zu
bedienen, weiß ich auch nicht :o)))

Schon mal in Berlin beim CSD gewesen?

Davon ab, hatte ich schon mal meine Meinung zum
Antidiskriminierungsgesetz im Hinblick auf die Personalpolitik
der Arbeitgeber gesagt? Nein? Ist wohl auch besser so…

Könnt sein, dass wir uns darüber wohl einig sind.

cu Naseweis

Danke,

nun wissen wir wenigstens bescheid .-)

Hallo Garrett

Nope, hier sollte das AGG koin Thema sein, denn:

§ 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher
Anforderungen

Das scheint dein Zauberparagraph zu sein :smile:
So einfach ist das nicht. Die Fixierung auf ein bestimmtes Geschlecht muß zwingend notwendig sein. Das wäre zum Beispiel bei einer Schauspielerin für eine weibliche Rolle ganz klar der Fall. Im hier erfragten Falle geht es um „stinknormale“ Kellner / Tänzer. Für die Ausübung der Tätigkeit ist das Geschlecht zumindest in der Theorie irrelevant. Meines Erachtens zieht „Dein“ Paragraph hier nicht. (Obgleich ich - wie angedeutet - genau das unmöglich finde, daß hier per Gesetz eine „Diskrimierung“ vorliegen dürfte)

Gruß,
LeoLo