Hallo zusammen,
angenommen, ein Arbeitgeber des öffentlichen Rechts schreibt in einer Stellenausschreibung: „Wir streben die Erhöhung des Frauenanteils an und fordern qualifizierte Frauen deshalb nachdrücklich zur Bewerbung auf. Behinderte Bewerber/-innen haben bei gleicher Eignung und Qualifiaktion Vorrang.“ Ist das dann nach heutigem Stand nicht genau genommen diskriminierend?
Danke, Reinhard
Auch hallo.
angenommen, ein Arbeitgeber des öffentlichen Rechts schreibt
in einer Stellenausschreibung: „Wir streben die Erhöhung des
Frauenanteils an und fordern qualifizierte Frauen deshalb
nachdrücklich zur Bewerbung auf. Behinderte Bewerber/-innen
haben bei gleicher Eignung und Qualifiaktion Vorrang.“ Ist das
dann nach heutigem Stand nicht genau genommen diskriminierend?
FAQ:2440
Eigentlich nicht. Und „unter der Hand“ kann der AG nehmen, wen er will.
mfg M.L.
Hi,
also ich finde es sehr übertrieben das zu erwähnen, hört sich ziemlich gezwungen an aber als diskriminierend ist das nicht einzustufen finde ich. So sind ja „Arbeitgeber des öffentlichen Rechts“ gezwungen Quoten einzuhalten. Ich bin mir sicher, dass diese Beschreibungen, würde sie mich als ins Profil passende Bewerberin auch eher abhalten, so manchen der benannten Zielgruppe bewegt sich zu bewerben.
Grüße
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