Gleichwertige Arbeitsstelle, an anderem Ort!

Hallo,
meines Wissens können Sie dies nicht verlangen. Hier wäre die Mitarbeitervertretung gefordert gewesen. Sind beide freien Stellen ausgeschrieben worden?
Einen Sozialplan kann es nur geben, wenn die Mitarbeitervertretung dies mit dem Arbeitgeber vereinbart hat.
wannsee

Hallo, da hilft nur Kommunikation mit dem Arbeitgeber. Einen rechtlichen Anspruch besteht nicht und ein Sozialplan greift nur bei Kündigungen.