Gleichwertige Arbeitsstelle, an anderem Ort!

Hallo,
habe von meinem Arbeitgeber eine Stelle(wäre ein Aufstieg) an einem von meinem Wohnort entfernteren Ort(ca. 30-45 Minuten Fahrzeit) angeboten bekommen, für mich etwas ungeschickt, wegen länger Fahrzeiten und da ich im Rettungsdienst arbeite und in der Nähe dieses Ortes keine Klinik ist, werden es immer gleich mindestens zwei Überstunden die man hat, wenn man kurz vor Feierabend alarmiert wird! Ist ungeschickt, da ich meine Kinder(2 Jahre und 3 Jahre alt) ja von der Tagesmutter abholen muß!
Zum gleichen Termin(1.1.2013) hat jemand bei uns die gleiche Stelle bekommen, allerdings in dem Ort wo ich jetzt grad arbeite(ca. 10 Minuten Fahrzeit)! Derjenige hat keine Kinder, oder ähnliche Verpflichtungen wohnt auch näher an dem anderen Arbeitsort wie ich.
Meine Frage: kann ich verlangen, daß ich die Stelle an meinem bisherigen Arbeitsort bekomme und der andere an den anderen Ort muß?
Wegen der Kinder? Also gibt’s da was wie nen Sozialplan?
Die Stelle würde ich gern annehmen, da es ein Aufstieg wäre!

Hallo Fussel,

grundsätzlich zählt was im Arbeitsvertrag steht. Steht dort drin, dass du auch bei alternativen Arbeitsorten/stellen eingesetzt werden kannst?
Da du als Rettungsdienst arbeitest, gehe ich stark davon aus, das das der Fall ist. Es macht Sinn in einem vernünftigen Ton mit dem Kollegen zu sprechen und ihm anzubieten, dass man einfach die Stellen wechselt. Wenn er einverstanden ist, setzt euch zusammen mit eurem Arbeitgeber zusammen und schlagt ihm diese Alternative vor. Gerne kannst du mich auf dem laufenden halen und ich versuche dir weiter zuhelfen. Gehe ersteinmal so vor ok.

Viel Erfolg

Hikmet

Hallo, da gibt es nur das Gespräch, ergebnissoffen.
Gruß
Cress

Hallo Hikmet,

vielen Dank für die schnelle Antwort!
Im Arbeitsvertrag steht einsetzbar auf allen Wachen, allerdings wird jeder Mitarbeiter auf einer Stammwache eingeteilt!
Das mit dem Gespräch wird wohl schwierig, da der andere Mitarbeiter dazu nicht bereit ist und mein Arbeitgeber da auch nicht Gesprächsbereit ist! Meine Frage ist einfach, ob es eine rechtliche Grundlage für mich gibt!
Gruß Sabine

Hallo,

um eine Antwort zu generieren müssen schonnoch einige Angaben geklärt werden.

  1. Besteht schon ein Arbeitsvertrag ?
  2. Wird der andere Arbeitnehmer frisch eingestellt oder ist er auch schon beschäftigt, wenn ja, wie lange.
  3. Gibt es einen Betriebsrat ? Wie groß ist der Betrieb.

Gruß

Klaus

Hallo,
einen Anspruch über einen " Sozialplan " gibt es in dieser Konstellation nicht.
Ich würde an Ihrer Stelle versuchen, mit allen Beteiligten ein offenes Gespräch zu führen und die Problematik darzustellen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Gruß
D. Kühn

hallo sabine,

Natürlich kannst versuchen übers Arbeitsgericht versuchen aber rechtlich stehen deine chancen nicht so gut. Zumal ein prozess das verhãltniss mit deinem AG negativ beeinflussen würde. Ich werde den sachverhalt morgen mit einem freund der anwalt ist besprechen und dir bescheid geben. In welchem bundesland lebst du, ist dein AV befristet oder nicht? Habt ihr im betrieb einen bwtriebsrat?

Hallo,

Meine Frage: kann ich verlangen, daß ich die Stelle an meinem

bisherigen Arbeitsort bekomme und der andere an den anderen
Ort muß?
Wegen der Kinder? Also gibt’s da was wie nen Sozialplan?
Die Stelle würde ich gern annehmen, da es ein Aufstieg wäre!

Klare Antwort: Nein. Auch im Arbeitsrecht ist Rosinenpickerei nicht die Regel.

rambam

Hallo,

wenn es betrieblich keine Regelung über die soziale Auswahl bei personellen Angelegenheiten (Stellenbesetzung, Einsatzplanung etc.) gibt oder kein entsprechender Tarifvertrag existiert, dann entscheidet der Arbeitgeber allein darüber. In Betrieben, in denen das Betriebsverfassungsgesetz oder das Personalvertretungsgesetz angewendet wird, gibt es eine Fülle von Möglichkeiten über die Mitbestimmung des Betriebsrates.

Haben Sie das Problem denn schon Ihrem Arbeitgeber vorgetragen? Falls nicht, dann würde ich es sofort tun. Vielleicht hat er ja ein soziales Gewissen und kommt Ihrer Bitte - sofern der andere Mitarbeiter überhaupt mit einem Stellentausch einverstanden ist - nach. Verlangen bzw. erzwingen können Sie aber nichts.

Gruß W.

hallo fussel 2009

so wie ich das verstehe gibt es nur das gepräch mit deinem vorgesetzten…was ich auch empfehle…

der aufstieg der damit verbunden ist könnte das „problem“ sein, das der andere bewerber vielleicht die größeren Ansprüche hat …vielleicht ???aus irgendwelchen gründen…
dann wäre noch der betriebsrat oder die mitarbeitervertretung zu bemühen…
wird denn der anfahrweg zur arbeit als arbeitszeit gewertet…??? ist mir neu…
aber kann ja bei euch sein…

alles das fällt mir nur dazu ein.
meines erachtens gibt es keinen „sozialplan“ sondern nur das verstehen …deiner familären situation…
aber wie gessagt…vielleicht hat der andere bewerber die nächst höheren ansprüche für den aufstieg…

habe mut und spreche mit deinem vorgesetzten…wenn es nicht schon zu spät ist …ist ein versuch wehrt…
alles gute
ischdem

Hallo Fussel2009,

„Verlangen“ geht immer, ob man das Verlangte bekommt hängt auch davon ab ob man dafür einen Rechtanspruch hat. Den gibt es für dieses Problem meines Wissens noch nicht.
Also kann man nur an den „guten Willen“ der Firmenleitung appelieren, den Artikel 20 Grundgesetz Ihrer Entscheidung zu Grunde legen. Dort steht ja bekanntlich dass, Ehe und Familie unter besonderem Schutz stehen.

Hilfreich könnte die Unterstützung von Betriebrat oder Personalrat sein, wenn es so etwas bei der Firma gibt.

Sozialpläne wird es selten zu so speziellen Fragen geben, wenn ja werden die ja auch von Betriebrat/Personalrat mit der Geschäftleitung ausgehandelt. Hilfreich könnte auch der Kontakt zur zuständigen Gewerkschaft sein.

Auf jeden Fall würde ich das Anliegen offiziel bei der Firmenleitung ansprchen, mit genauen Daten zu den zusätzlichen Belastungen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo Fussel,

an Deiner Stelle würde ich das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Sicherlich ist deine familiäre Situation zu berücksichtigen - andererseits musst Du diese Stelle (Aufstieg) ja nicht annehmen, wenn es für Dich nicht machbar ist, deswegen kannst Du das wahrscheinlich auch nicht verlangen (bin hier aber kein direkter Experte). Sprich mit Deinem Arbeitgeber und versuche einen Konsens zu erzielen!

hallo,

Das wäre super, wenn Du fragen könntest!!!
Bundesland ist Baden Würrtemberg, mein Arbeitsvertrag ist unbefristet! Bin auch fünf Jahre länger im Betrieb als der andere Kollege! Betriebsrat haben wir, haben etwa 120- 150 Mitarbeiter im Betrieb!
Ich denke nicht, daß ich es übers Arbeitsgericht klären werde! Denke wenn es keine Möglichkeit gibt werd ich es machen(was man hat hat man) und dann versuchen mich versetzten zu lassen! Allerdings egal ob jetzt im Vorfeld oder nachher im Zuge einer Versetzung hätte ich gern viele gute Argumente!:wink:
Gruß Sabine

Hallo,

ja hab einen unbefristeten Vertrag seit 2005!
Der andere Arbeitnehmer hat sein FSJ gemacht, dann die Ausbildung und kommt jetzt wieder! Also grad kein Arbeitsvertrag in unserem Betrieb!

Betriebsgröße sind ca. 120- 150 Mitarbeiter und wir haben einen Betriebsrat!!!

Gruß Sabine

Hallo,

dann wende Dich doch sofort an Euren BR oder wenn Du da nicht das volle Vertrauen hast an Deine zuständige Gewerkschaft.

Mir ist nur nicht ganz klar, wenn Du doch z.Zt. in Deiner alten Stelle zufrieden bist und alles passt, warum bewirbst Du dich dann um eine Stelle, die offensichtlich nur Nachteile biete ?

Gruß

Klaus

Hallo Klaus,

bin mit meiner alten Stelle nicht zufrieden!
Nur mit meinem bisherigen Arbeitsort!
Arbeite zur Zeit als Rettungssanitäterin, bin aber schon seit Jahren Rettungsassistentin und hätte nun endlich die Möglichkeit diesen Beruf auch auszuüben! Außerdem bedeutet diese Stelle auch deutlich mehr Geld.
Was mich stört ist die Verteilung der beiden Stellen, mein Kollege wurde gefragt in welchem Wachenbereich er eingeteilt werden möchte, ich mit Familie und zwei Kleinkinder wurde nie gefragt!

Gruß Sabine

Hallo Fussel2009,

einen Rechtsanspruch auf Sozialauswahl sehe ich hier nicht.

Meines Erachtens hilft hier nur ein Gespräch mit dem Arbeitgeber.

Beste Grüße

maasterp

Hallo, verlangen kannst du nichts. Der Arbeitgeber hat dir ein Angebot gemacht, das du annehmen oder ablehnen kannst. Die Situation ist natürlich ärgerlich, insbesondere weil der Kollege dein Angebot offenbar bereits angenommen hat. Das wäre besser vorher geklärt worden.
Ich kann nur raten, sowohl mit dem Arbeitgeber als auch vorab mit dem Kollegen darüber zu sprechen und den Vorschlag eines Tausches zu machen. Aber nicht zu forsch, sonst zieht der Arbeitgeber sein Angebot vielleicht ganz zurück. Vielleicht hat der Arbeitgeber Gründe, warum er dich dorthin haben will, vielleicht ist er sich auch nur der Problematik nicht bewusst; das erfährst du nur im Gespräch.
Grüße, Reinhard

Hallo,

verlangen kann man das nicht, aber ich würde vieleicht mal mit meinem Kollegen sprechen und wenn der tauschen würde, dann zum Chef gehen.

Gruß Bukatcho

Hallo,

Du solltest Dich an den BR wenden, wenn es eine tatsächliche Neueinstellung ist, kann der BR seine Zustimmung mit der Begründung, das einer im Betrieb beschäftigten Mitarbeiterin ein Nachteil ensteht ( läßt sich ja aus deinen Daten begründen )widersprechen. Der AG könnte dann versuchen, sich die Zustimmung über das Arbeitsgericht einzuholen. Würde aber sagen, der einfachere Weg wäre dann aber sicherlich Deine Umsetzung.

Wenn es keine Neueinstellung ist, hat der BR zwingende Mitbestimmungsrecht, die er auch geltend machen muß.

Wie auch immer, der BR muß aktiv werden und letztlich mußt auch Du u.U. bereit sein, Deine Rechte im Rahmen eines Klageverfahrens gelten zu machen. Ist nicht immer einfach, weiß ich aus eigener Erfahrung.

Wenn der BR nicht in die Pötte kommt, solltest Du dich an die Gewerkschaft wenden, vorausgesetzt Du bist Mitglied, wenn nicht kannst Du ja immer noch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, kostet aner dann vermutlich einige Euronen.

Gruß

Klaus