Gleichwertige Berufsbezeichnung führen

Sehr geehrte Experten,
der rein hypothetische max Mustermann ist staatl. gepr. Kinderpfleger. Diese Berufsbezeichnung weckt erfahrungsgemäß jedoch einen falschen Eindruck. Es handelt sich nicht um einen medizinisch-pflegerischen Beruf, sondern in erster Linie um einen (sozial)pädagogischen Beruf! in anderen Bundesländern wird die Bezeichnung staatl. gepr. Sozialpädagogischer Assistent für den selben Beruf (gleiche Ausbildung, Prüfung, Tätigkeit, etc.) vergeben. Hier nun meine Frage: Darf er sich auch staatl gepr. Sozialpädagogischer Assistent anstatt der irreführenden Berufbezeichnung nennen? Er plant eine nebenberufliche Selbständigkeit im sozialen Bereich, in der diese Berufsbezeichnung von Vorteil ist. Ich weiss dasser sich auch „sozialpädagogischer Assistent“ (ohne „staatlich gerprüfter“) nennen könnte, da nicht geschützt. Aus Marketinggründen ist ihm aber das „staatl. gepr.“ wichtig.

http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest… (hier wird die Äquivalenz beider Bezeichungen deutlich)

Also…geht das?

LG
JeyDee92

Hallo!

ja, ja- so hat jeder so seine Sorgen !

Assistent klingt doch irgendwie eine Stufe niedriger als der „Pfleger“ oder findest Du das nicht ?  Assistent von was, von wem ?

Aber egal, im verlinkten Text heißt es doch klar, je nach Bundesland führt die Ausbildung zu unterschiedlichen Abschlussbezeichnungen.
Und die will man nun umgehen ?

Das geht m.E. nicht !

MfG
duck313