Gleichwertiger Arbeitsplatz & Elternzeit

Hallo zusammen,

weiß jemand zufällig wie sich dieser Rechtsanspruch auf einen
gleichwertigen Arbeitsplatz in der Elternzeit in der Praxis
gestaltet?

Wenn die Arbeitsnehmerin in der Elternzeit Teilzeit arbeitet, dann
muss sie ja den gleichen oder gleichwertigen Arbeitsplatz bekommen.

Wenn sie normalerweise in einem kreativen Bereich, sagen wir mal
Webdesign (alles frei erfunden) arbeitet und nun aber zB in die
Auftragsannahme (reine Dateneingaben ins Bestellsystem) soll, wäre
das eine gleichwertige Tätigkeit?

Die Bezahlung bliebe gleich. Im Arbeitsvertrag findet sich keine
spezielle Tätigkeitsbeschreibung, nur die namentliche Bezeichnung der
Stelle.

Weiß jemand von Euch dazu Rat?
Danke!

Hallo

Im Arbeitsvertrag findet sich
keine
spezielle Tätigkeitsbeschreibung, nur die namentliche
Bezeichnung der
Stelle.

Was steht da genau?

Gruß,
LeoLo