Hallo,
ich würde gerne wissen, ob ein Angebot wegen Nichteinhaltung der Gleichwertigkeit wie in folgenden Beispiel ausgeschlossen werden muss:
Ausschreibung einer elektrischen Maschine, u.a. mit einer vorgegebenen Leistung von 300 W, der preisgünstigste Anbieter hat alle Werte eingehalten, nur die Leistung passt nicht überein (z.B. 400 W).
Ist dieses Angebot auszuschließen?
Viele Grüße
Meist ist bei öffentlichen Ausschreibungen die genaue Vorgabe genau einzuhalten. Bei privatrechtlichen kann man machen was man will. Angebot annehmen oder ablehen kann man selber entscheiden.
Es geht um eine öffentliche Ausschreibung in diesem Beispiel. Was bedeutet „meist“?
Meist ist bei öffentlichen Ausschreibungen die genaue Vorgabe
genau einzuhalten. Bei privatrechtlichen kann man machen was
man will. Angebot annehmen oder ablehen kann man selber
entscheiden.
Hallo Roland,
die Antwort kann nur sehr differenziert gegeben werden.
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bei einer gewerblichen Ausschreibung reicht es aus, dass in den Ausschreibungsunterlagen explizit ein Leistungswert von 300 Watt gefordert wurde um das Angebot mit dem falschen Leistungswert auszuschließen.
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bei einer Ausschreibung nach VOL unterhalb des Schwellenwertes (Nationale Ausschreibung) gilt das gleiche wie bei einer gewerblichen Ausschreibung.
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bei einer Ausschreibung nach VOL oberhalb des Schwellenwertes (EU- weite Ausschreibung ist dies nicht so einfach. Wenn in der amtlichen Bekanntmachung der Leistungswert als Wertungskriterium genannt worden ist, kann das Angebot mit dem falschen Leistungswert vom Verfahren ausgeschlossen werden, ansonsten nicht.
Es kommt darauf an, was in der jeweiligen Veröffentlichung und in den Ausschreibungsunterlagen gefordert wurde, und ob dies ein Wertungs/Ausschlußkriterium ist.
Dies ist nur nach Prüfung der Unterlagen möglich.
Bei Nachfragen wäre ein persönlicher Kontakt sinnvoll.
Bei öffentlichen gilt meist ein enger Rahmen. Steht aber meist in den Vorbermerkungen oder im Ausschreibungstext. Wie es in Deinem Fall genau ist kann aus der Ferne nicht beantwortet werden. Hier bitte direkt beim Geschäftspartner nachfragen.
Hallo,
Eine gute Frage und die Antwort ist ganz „einfach“: „Es kommt drauf an…“
Die genaue Antwort findet sich wahrscheinlich in der Formulierung der Anfrage (und zwar die GENAUE Formulierung), ohne die ist es schwer zu sagen ob man den Lieferanten ausschliessen muss oder nicht.
Mit etwas mehr Details kann ich vielleicht Genaueres sagen.
Schöne grüsse aus Schweden
ps: ich bin kein Ausschreibungsjurist und übernehme keine Verantwortung für die Richtigtkeit meiner Antworten