Gleichzeitig Gesellschafter & Arbeitnehmer?

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zu folgender Situation:

Person A hat Anfang dieses Jahres als freier Auftragnehmer angefangen zu arbeiten. Die Auftragslage war nicht sonderlich gut, er hat über das Jahr verteilt nur einen Kunden gehabt, für den er zwei Projekte realisierte.

Mitte diesen Jahres hat Person A mit zwei anderen Personen eine GbR gegründet. Die GbR läuft gut an, und hat einen wachsenden Kundenstamm. Bis dato ist Person A immer noch Gesellschafter dieser GbR und hat auch vor das zu bleiben.

Ab Januar 2006 hat Person A einen festen Arbeitsvertrag, ist also wieder Angestellter.

Meine Fragen dazu sind:

  • Kann Person A wegen Scheinselbstständigkeit belangt werden?
  • Ergeben sich eventuelle (steuerliche) Probleme aus dem Zusammenspiel ‚festes Angestelltenverhältnis‘ ‚Gesellschafter einer GbR‘ (zeitliche Konflikte entstehen nicht, der Arbeitgeber ist über die GbR informiert)
  • Kann Person A bei seiner bisherigen privaten Krankenkasse bleiben, oder muss er zum 1. Januar in die gesetzliche wechseln?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe,
Uwe

  • Kann Person A wegen Scheinselbstständigkeit belangt werden?

Da Person A in einem festen Arbeitsverhältnis steht, liegt wohl keine Scheinselbständigkeit vor. Die („nebenberuflich“) ausgeübte weitere Tätigkeit in einer GbR dürfte dem nicht entgegenstehen.

  • Ergeben sich eventuelle (steuerliche) Probleme aus dem
    Zusammenspiel ‚festes Angestelltenverhältnis‘
    ‚Gesellschafter einer GbR‘ (zeitliche Konflikte entstehen
    nicht, der Arbeitgeber ist über die GbR informiert)

Nein, das zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Das eine sind Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, das andere Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

  • Kann Person A bei seiner bisherigen privaten Krankenkasse
    bleiben, oder muss er zum 1. Januar in die gesetzliche
    wechseln?

Wenn das Anstellungsverhältnis nicht dem Grunde nach sozialversicherungsfrei ist und er auch nicht die Pflichtgrenzen überschreitet, ist Person A SV-pflichtig und damit gesetzlich versichert. Er hat dann ein 2-monatiges Kündigungsrecht bei seiner privaten KV.

Gruß

Jens