Hallo,
ich habe ein paar Fragen zu folgender Situation:
Person A hat Anfang dieses Jahres als freier Auftragnehmer angefangen zu arbeiten. Die Auftragslage war nicht sonderlich gut, er hat über das Jahr verteilt nur einen Kunden gehabt, für den er zwei Projekte realisierte.
Mitte diesen Jahres hat Person A mit zwei anderen Personen eine GbR gegründet. Die GbR läuft gut an, und hat einen wachsenden Kundenstamm. Bis dato ist Person A immer noch Gesellschafter dieser GbR und hat auch vor das zu bleiben.
Ab Januar 2006 hat Person A einen festen Arbeitsvertrag, ist also wieder Angestellter.
Meine Fragen dazu sind:
- Kann Person A wegen Scheinselbstständigkeit belangt werden?
- Ergeben sich eventuelle (steuerliche) Probleme aus dem Zusammenspiel ‚festes Angestelltenverhältnis‘ ‚Gesellschafter einer GbR‘ (zeitliche Konflikte entstehen nicht, der Arbeitgeber ist über die GbR informiert)
- Kann Person A bei seiner bisherigen privaten Krankenkasse bleiben, oder muss er zum 1. Januar in die gesetzliche wechseln?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe,
Uwe