Gleichzeitig im Elternbeirat und Trägerverein?

Hallo,

folgende Frage beschäftigt uns sehr dringend!

Ist es rechtlich möglich, dass ein Mitglied des Elternbeirates eines Kindergartens gleichzeitig im Trägerverein aktiv ist?

Der aktuelle Fall ist so, dass eine Mutter sowohl die Interessen des Elternbeirates auf der einen und die des Trägervereins auf der anderen Seite vertritt.

Vielen Dank für die Antworten!!!

Hallo,

Ist es rechtlich möglich, dass ein Mitglied des Elternbeirates
eines Kindergartens gleichzeitig im Trägerverein aktiv ist?

Der aktuelle Fall ist so, dass eine Mutter sowohl die
Interessen des Elternbeirates auf der einen und die des
Trägervereins auf der anderen Seite vertritt.

Welche Befugnisse hat der Beirat?
Kontrolliert er den Trägerverein?

Gruß:
Manni

Der Trägerverein ist für den Kindergarten bestimmt - d. h. eine Art „Arbeitgeber“. Der Elternbeirat ganz normal von den Eltern des Kindergartens gewählt.

Wenn eine Person bei beiden tätig ist, kann sie nie wirklich eine Meinung vertreten, wenn es zu einem Gespräch oder einer Diskussion kommt!