Gleichzeitig Kurzzeitpflege und Betreutes Wohnen zahlen?

Hallo an alle,

angenommen, Omi Hilde lebt in einem Pflegeheim in einem eigenen Appartement für Betreutes Wohnen. Nun muss sie nach einem Krankenhausaufenthalt in Kurzzeitpflege. Da geht sie natürlich auch in das Heim, in dem sie sowieso wohnt, praktisch nur einen Stockwerk höher. Nachdem die Kurzzeitpflege ausgelaufen ist, kann Omi Hilde nicht mehr in ihr Betreutes Wohnen zurück, sondern bekommt eine Pflegestufe und muss komplett auf die Pflegestation „umziehen“.

Darf das Heim gleichzeitig die Miete für das Appartement kassieren und auch die Rechnung für die Kurzzeitpflege einfordern (der Teil, der von der Pflegekasse nicht übernommen wird) ?

Vielen Dank schonmal und noch einen schönen Abend!

Das hängt vom Vertrag ab.
Viele Wohnungen oder Appartments sind eigentlich nichts anders als normale Wohnungen, mit einem normalen Mietvertrag - monatsweise- und normalen Kündigungszeiten. Nur das es etwas leichter ist, an Zusatzleistungen zu kommen wie z.B. Putzfrau, Essen. Ansonsten ist man frei, wenn man z.B. einen Pflegedienst benötigt. Das kann von allen ortsansässigen Pflegediensten gemacht werden.
Und wenn man eine Wohnung mietet, muss man die Miete weiter zahlen, wenn man im Krankenhaus ist oder Urlaub macht, oder in ein Pflegeheim muss.