Hallo an alle,
angenommen, Omi Hilde lebt in einem Pflegeheim in einem eigenen Appartement für Betreutes Wohnen. Nun muss sie nach einem Krankenhausaufenthalt in Kurzzeitpflege. Da geht sie natürlich auch in das Heim, in dem sie sowieso wohnt, praktisch nur einen Stockwerk höher. Nachdem die Kurzzeitpflege ausgelaufen ist, kann Omi Hilde nicht mehr in ihr Betreutes Wohnen zurück, sondern bekommt eine Pflegestufe und muss komplett auf die Pflegestation „umziehen“.
Darf das Heim gleichzeitig die Miete für das Appartement kassieren und auch die Rechnung für die Kurzzeitpflege einfordern (der Teil, der von der Pflegekasse nicht übernommen wird) ?
Vielen Dank schonmal und noch einen schönen Abend!