Gleichzeitig mehrere Berufe - wie wird's gemacht?

Seid begrüsst,

Wie kann eine Person gleichzeitig in mehreren Berufen tätig sein? - um flexibler zu sein - immer Job zu haben.

z.B. folgender Hintergrund: Die Person hat mehrere (zertifizierte) Berufe wie Kameramann, Psychologischer Berater. Daneben verfasst die Person Bücher, macht eigene Projekte, gibt Medien-Kurse an der VHS.

Angenommen: zu diesem Zeitpunkt ist die Person arbeitslos und hatte auch bischer noch Nichts veröffentlicht.

Jetzt will die Person folgendes machen: will flexibel gleichzeitig alles unter einen Hut bringen.

Das Ziel: Wenn in einem Beruf nichts läuft will die Person sicher sein, dass sie nicht mehr wieder arbeitslos wird.

Deshalb: will die Person gleichzeitig freiberuflich in 3 Bereichen sein (Kameramann, Psych.Berater, Vhs-Dozent) und hat vor, seine Bücher und Medien im Selbstverlag zu veröffentlichen. (also 4 Bereiche wären insgesammt)

Nun, zu den Fragen: - Wie kann die Person das am besten unter einen Hut bringen? - Soll die Person Kleingewerbe anmelden, um hier alle Bereiche gleichzeitig anzubieten? - Muß für jeden Bereich je eigene Kleingewerbe bzw. Freiberufler angemeldet werden?

Kurz und knapp: Die Person will parallel alle Möglichkeiten nutzen, weil zu diesen Zeiten Verdienst-Löcher in einem spezialisiertem Bereich entstehen können, Arbeitsloigkeit droht…

Muß die Person dann die „einzelnen“ Bereiche extra voneinander abgrenzen?, d.h. 1 Anmeldung für Psychologischer Berater, 2 Anmeldung Kameramann, 3 Anmeldung…

Vielen Dank!

Hallo,

Meiner Ansicht nach sind das alles freiberufliche Tätigkeiten (Lehrende, Schriftsteller, Lebensberater etc.) Dazu braucht man keinen Gewerbeschein.

Ob man die Tätigkeiten in der Steuererklärung zusammenpacken oder einzelne Gewinn/Verlustrechnungen für verschieden Tätigkeit machen muss, weiss ich leider nicht. Ich könnte mir vorstellen, daß der „Lebensberater“ VHS - Kurse gibt, Bücher schreibt und Beratungshonorare für Einzelgespräche nimmt. Der Kameramann passt da nicht rein, den würde ich extra anführen

Gruß
orangegestreift

Ergänzung
als Ergänzung: Beim Finanzamt bekommt man eine Steuernummer. In der Steuererklärung, die Selbsttändige machen, füllt man die Tätigkeitsbezeichnung(en) selbst aus, da muss man nichts einzeln anmelden.

Gruß
orangegestreift

Hallo orangengestreift, vielen Dank für Deine Antworten!

Ergänzung:

Wenn dieser Selbstständige die Entscheidung zwischen KleinunternehmerRegelung-nutzen und KleinunternehmerRegelung-nicht-nutzen trifft, gilt das für alle seine Bereiche.

Die KleinunternehmerRegelung und deren umsatzsteuerliche Folgen hängen an der Person, nicht an den einzelnen GewerbeTeilen oder Freiberuflichen Tätigkeiten.

Gruß JK