Ich bin gesetzlich versichert und seit geraumer Zeit in orthopädischer Behandlung wegen Rückenproblemen (Wirbelsäule mit starker Bandscheibenabnutzung - noch kein Bandscheibenvorfall!).
Doch der Arzt führt die Behandlung nicht nach meinen Vorstellungen durch (hört mir nicht zu, Vorschäden interessieren den Arzt nicht)und ich bin mit dem Arzt, seinen widersprüchlichen Ratschlägen und der Praxisführung nicht zufrieden.
In einem Quartal sind bekanntlich max 3 Rezepte für physiotherapeuthische Behandlungen möglich, die sehr gut bei mir anschlägt, aber noch weitaus länger in Anspruch genommen werden muss, um einen Heilungserfolg (und nicht nur Linderungserfolg, wie mein Arzt es nennt) zu erzielen.
Jetzt bekomme ich in diesem Quartal kein weiteres Rezept mehr, doch mein Physiotherapeut müsste nach einer so langen Pause (bis ich wieder ein Rezept laut Quartalsverordnung bekäme) mit der Behandlung und der Problemlösung wieder von vorne anfangen und das Heilungsergebnis wäre gleich Null! Somit ergibt sich ein endloser Teufelskreis.
Jetzt würde ich ohnehin gerne einen weiteren Orthopäden konsultieren, da die Diagnose auch nur unvollständig gestellt wurde und ich eine zweite Meinung einholen will.
Ich werde dort höchstwahrscheinlich ebenfalls Massagen zur Muskellockerung und Krankengymnastik erhalten.
Doch dort wird sich nach 3 Rezepten das gleiche Problem einstellen!
Wenn ich meinem Arzt glauben kann, ist mein Problem durchaus heilbar - aber, wie ich glaube, nicht mit den Vorschriften der gesetzlichen Krankenkasse, die mir (pro Arzt) nur 3 Rezepte pro Quartal gewährt, die für eine Heilung bei mir nicht ausreichen. Ich benötige eine durchgehende über einen längeren Zeitraum andauernde Physiotherapeutische Behandlung.
Sonst werde ich ja zum chronischen Patienten!
Meine Frage: Darf ich nun zeitgleich in Behandlung bei zwei Ärzten der gleichen Fachrichtung sein, um mir somit abwechselnd lückenlos Rezepte bis zum Heilungserfolg ausstellen zu lassen, natürlich der entsprechenden Diagnose?
Es sind ohnehin medizinisch nur 2 Termine pro Woche sinnvoll, sodass man pro Quartal ungefähr mit 4 (evtl 5) Rezepten gut auskommen würde.
Ich möchte weder den Arzt noch meine Krankenkasse betrügen! Ich bin lediglich auf der Suche nach einem Hintertürchen, um meine Rückenschmerzen nicht nur gelindert, sondern wirklich geheilt und therapiert zu bekommen.
Muss ich den ersten oder zweiten Arzt darüber informieren? Schließlich möchte ich eine unabhängige Meinung!
Muss ich meine Krankenkasse informieren oder gar darum bitten?
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, der ähnliches schon erlebt hat oder vielleicht bei einer Krankenkasse arbeitet, um mich aufzuklären!
Vielen dank schonmal!
Sara
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