Gleichzeitige Behandlung durch zwei Fachärzte

Ich bin gesetzlich versichert und seit geraumer Zeit in orthopädischer Behandlung wegen Rückenproblemen (Wirbelsäule mit starker Bandscheibenabnutzung - noch kein Bandscheibenvorfall!).

Doch der Arzt führt die Behandlung nicht nach meinen Vorstellungen durch (hört mir nicht zu, Vorschäden interessieren den Arzt nicht)und ich bin mit dem Arzt, seinen widersprüchlichen Ratschlägen und der Praxisführung nicht zufrieden.

In einem Quartal sind bekanntlich max 3 Rezepte für physiotherapeuthische Behandlungen möglich, die sehr gut bei mir anschlägt, aber noch weitaus länger in Anspruch genommen werden muss, um einen Heilungserfolg (und nicht nur Linderungserfolg, wie mein Arzt es nennt) zu erzielen.

Jetzt bekomme ich in diesem Quartal kein weiteres Rezept mehr, doch mein Physiotherapeut müsste nach einer so langen Pause (bis ich wieder ein Rezept laut Quartalsverordnung bekäme) mit der Behandlung und der Problemlösung wieder von vorne anfangen und das Heilungsergebnis wäre gleich Null! Somit ergibt sich ein endloser Teufelskreis.

Jetzt würde ich ohnehin gerne einen weiteren Orthopäden konsultieren, da die Diagnose auch nur unvollständig gestellt wurde und ich eine zweite Meinung einholen will.
Ich werde dort höchstwahrscheinlich ebenfalls Massagen zur Muskellockerung und Krankengymnastik erhalten.
Doch dort wird sich nach 3 Rezepten das gleiche Problem einstellen!

Wenn ich meinem Arzt glauben kann, ist mein Problem durchaus heilbar - aber, wie ich glaube, nicht mit den Vorschriften der gesetzlichen Krankenkasse, die mir (pro Arzt) nur 3 Rezepte pro Quartal gewährt, die für eine Heilung bei mir nicht ausreichen. Ich benötige eine durchgehende über einen längeren Zeitraum andauernde Physiotherapeutische Behandlung.
Sonst werde ich ja zum chronischen Patienten!

Meine Frage: Darf ich nun zeitgleich in Behandlung bei zwei Ärzten der gleichen Fachrichtung sein, um mir somit abwechselnd lückenlos Rezepte bis zum Heilungserfolg ausstellen zu lassen, natürlich der entsprechenden Diagnose?

Es sind ohnehin medizinisch nur 2 Termine pro Woche sinnvoll, sodass man pro Quartal ungefähr mit 4 (evtl 5) Rezepten gut auskommen würde.
Ich möchte weder den Arzt noch meine Krankenkasse betrügen! Ich bin lediglich auf der Suche nach einem Hintertürchen, um meine Rückenschmerzen nicht nur gelindert, sondern wirklich geheilt und therapiert zu bekommen.

Muss ich den ersten oder zweiten Arzt darüber informieren? Schließlich möchte ich eine unabhängige Meinung!
Muss ich meine Krankenkasse informieren oder gar darum bitten?

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, der ähnliches schon erlebt hat oder vielleicht bei einer Krankenkasse arbeitet, um mich aufzuklären!

Vielen dank schonmal!
Sara

Hallo

In einem Quartal sind bekanntlich max 3 Rezepte für
physiotherapeuthische Behandlungen möglich, …

Wie viele Sitzungen beinhaltet denn ein Rezept?
Hast du dich schon bei der Krankenkasse erkundigt, ob wirklich nicht mehr möglich ist?

Meine Frage: Darf ich nun zeitgleich in Behandlung bei zwei
Ärzten der gleichen Fachrichtung sein, …

Grundsätzlich müsste das ja gehen. Eine zweite Meinung einzuholen wird ja sogar von den Krankenkassen manchmal empfohlen.

… um mir somit
abwechselnd lückenlos Rezepte bis zum Heilungserfolg
ausstellen zu lassen, …

Darin allerdings ist ja die Absicht zu erkennen, die Vorschriften der Krankenkassen zu unterlaufen.

Ich möchte weder den Arzt noch meine Krankenkasse betrügen!
Ich bin lediglich auf der Suche nach einem Hintertürchen, um
meine Rückenschmerzen nicht nur gelindert, sondern wirklich
geheilt und therapiert zu bekommen.

Da frage ich mich auch schon lange, wie das eigentlich gedacht ist, wenn der Arzt eben mehr Behandlung für nötig hält, als von der Krankenkasse bewilligt wird. Eigentlich müsste es da ja eine Lösung geben. Vielleicht gibt es die auch, nur dass sie für den Arzt finanziell sehr ungünstig ist.

Muss ich den ersten oder zweiten Arzt darüber informieren?

Ich denke, dass der zweite Arzt dann kein Rezept mehr ausstellen wird.

Muss ich meine Krankenkasse informieren oder gar darum bitten?

Ich vermute, die einzige Möglichkeit ist, einen Arzt zu finden, der dir die notwendige Behandlung verschreibt. Vielleicht bezahlt es die Krankenkasse ja doch, der Arzt müsste nur ein Gutachten schreiben oder sowas in der Richtung.

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, der ähnliches
schon erlebt hat …

Ähnliches habe ich schon etliche Male erlebt, aber noch keine befriedigende Lösung. D. h. ich habe es wohl schon mal erlebt, dass ein Arzt etwas verschrieben hat, was der vorige Arzt privat abrechnen wollte, oder wo ein Arzt eine Behandlung durchgeführt hat, die der vorige nicht durchführen wollte. Aber für solchen Sachen, die die Krankenkasse tatsächlich nicht bezahlt, habe noch keine Lösung gefunden, höchstens Ärzte, die für diese (Privat-)Leistung nicht so viel verlangt hatten.

Viele Grüße
Simsy

Hallo Sara,

selbst wenn Du den zweiten Arzt nicht informierst, wird hoffentlich die Physiotherapiepraxis das Rezept nicht so durchgehen lassen, da die nämlich im Zweifelsfall im Nachhinein Ihr Geld nicht bekommen. Die Kasse zahlt dann nämlich einfach mal nicht. Bei gemachter Arbeit.
Die Physios sind nicht verpflichtet die Rezepte zu prüfen. Bei solchen Fällen wie Deinem fällt es aber den Physios auf, wenn sie Dich von vorher kennen und müssen was sagen, weil der Kasse egal ist, dass die Physios das nicht prüfen müssen. Wie gesagt, die zahlen dann einfach mal nicht. Das machen dann ein paar Kassen bei ein paar Rezepten und schon kann so eine Praxis dicht machen.
Anderer Vorschlag: Verordnung außerhalb des Regelfalls.
Wenn es wirklich notwendig ist, kannst Du vom Arzt eine solche Verordnung bekommen. Die setzt die Regel mit 3 mal 6 außer Kraft. Einige Kassen wollen das überprüfen. Dafür schickst Du eine Kopie des Rezeptes einfach an die Kasse. Sofort nach Erhalt des Rezeptes.
Noch besser: Faxen. Ab dann darf Deine Behandlung starten. Ohne Verzögerung. Wenn Du also rechtzeitig beim Arzt warst, gehst ohne Lücke.
Oder, was manchmal wirklich so hinkommt, man hat was am Arm und was am Bein und es gibt abwechselnd REzepte für entw. Arm oder Bein und die Physios arbeiten ganzheitlich und schaffen immer was Gutes für beides. :wink:)
Eine zweite Meinung sollte aber immer drin sein.

Gute Besserung

Kathy

Wie viele Sitzungen beinhaltet denn ein Rezept?

Die „Standard“ Rezept Verordnung bei Rückenproblemen (das wird lautmeinem Arzt alles gleich beahndelt, egal welche Beschwerden man hat; es sei denn man hätte einen Bandscheibenvorfall, dann würde er sofort operieren…) lautet:
1 x 6 Massagen mit Heißluft
1 x 4 Massagen mit heißluft
1 x 6 Krankengymnastik

Das sieht die Kranenkasse zur Heilung der „Volkskrankheit Rückenschmerzen“ vor.
Als ob jeder gleich wäre?!
Ich denke, dass dieser Behandlungsablauf nur in den wenigsten Fällen wirklich zur Heilung führt und der Patient wirklich wieder komplett beschwerdefrei ist.
Die Schmerzen werden garantiert wieder kommen - wohl im nächsten Quartal.

Hast du dich schon bei der Krankenkasse erkundigt, ob wirklich
nicht mehr möglich ist?

Ja, da bekam ich eben nur die Standard - Antwort, dass nicht mehr Behandlungen vorgesehen sind. Ich müsse mich eben privat versichern…

Da frage ich mich auch schon lange, wie das eigentlich gedacht
ist, wenn der Arzt eben mehr Behandlung für nötig hält, als
von der Krankenkasse bewilligt wird. Eigentlich müsste es da
ja eine Lösung geben. Vielleicht gibt es die auch, nur dass
sie für den Arzt finanziell sehr ungünstig ist.

Ich denke, dass der Arzt die „MEhr“ behandlung tatsächlich aus eigener Tasche bezahlen müsste und da der Arzt ja nicht auf mich Popel-Patient angewiesen ist (er hat ja noch zig andere, darunter Privat-Patienten), speist er mich mit dem Minimum ab.

Ich vermute, die einzige Möglichkeit ist, einen Arzt zu
finden, der dir die notwendige Behandlung verschreibt.
Vielleicht bezahlt es die Krankenkasse ja doch, der Arzt
müsste nur ein Gutachten schreiben oder sowas in der Richtung.

MUSS ich nun den Arzt informieren oder reicht es aus, mich als normalen Patienten behandeln zu lassen?

Ähnliches habe ich schon etliche Male erlebt, aber noch keine
befriedigende Lösung. D. h. ich habe es wohl schon mal erlebt,
dass ein Arzt etwas verschrieben hat, was der vorige Arzt
privat abrechnen wollte, oder wo ein Arzt eine Behandlung
durchgeführt hat, die der vorige nicht durchführen wollte.

Da frag ich mich: Wie geht das denn? Hattest du unheimliches Glück und bist an den barmherzigen Samariter geraten oder gibt es eine Möglichkeit, die für Ärzte unangenehm ist und z.B. mit mehr Arbeit verbunden ist (Schreibkram oder so)?

Hallo

Hast du dich schon bei der Krankenkasse erkundigt, ob wirklich
nicht mehr möglich ist?

Ja, da bekam ich eben nur die Standard - Antwort, dass nicht
mehr Behandlungen vorgesehen sind. Ich müsse mich eben privat
versichern…

Tja, übel …

Ich denke, dass der Arzt die „MEhr“ behandlung tatsächlich aus
eigener Tasche bezahlen müsste …

Ja, scheint so.

MUSS ich nun den Arzt informieren oder reicht es aus, mich als
normalen Patienten behandeln zu lassen?

Ich würde zu dem zweiten Arzt hingehen und sagen, dass die Therapie zwar angeschlagen, aber bisher nicht ausreichend geholfen habe. Dann weiß er jedenfalls, dass da schon was stattgefunden hat. Genaueres kann man ja erzählen, wenn der Arzt fragt.

Allerdings müsstest du ja wahrscheinlich nochmal die 10 Euro Praxisgebühren zahlen. Es ist ja recht unwahrscheinlich, dass dein Arzt dir eine Überweisung zu einem anderen Arzt der gleichen Fachrichtung gibt. Aber andererseits könnte man ihn ja danach fragen, wieso nicht? Man könnte es ja damit begründen, dass man eben noch nicht geheilt ist.

Was dann innerhalb der Krankenkasse damit passiert, habe ich keine Ahnung. Vielleicht müsstest du auch zu einem anderen Physiotherapeuten gehen. Aber das kannst du deinen Therapeuten ja fragen. Vielleicht weiß der übrigens eine Lösung des Problems? Hast du den schon mal gefragt?

D. h. ich habe es wohl schon mal erlebt,
dass ein Arzt etwas verschrieben hat, was der vorige Arzt
privat abrechnen wollte, oder wo ein Arzt eine Behandlung
durchgeführt hat, die der vorige nicht durchführen wollte.

Da frag ich mich: Wie geht das denn? …

Ich glaube am ehesten, dass die vorigen Ärzte nicht hätten privat abrechnen dürfen. Zumindestens in einem Fall wollte ein Arzt eine Sache privat abrechnen, die von der Krankenkasse übernommen wird. In einem anderen Fall vermute ich, dass der eine Arzt sein Budget nicht strapazieren wollte, während der nächste wohl entweder ein höheres Berufsethos oder noch mehr Spielraum in seinem Budget hatte.

Dass (notwendige) Behandlungen, die die Krankenkasse nicht übernimmt, vom Arzt kostenlos vorgenommen werden, habe ich bis jetzt 2 mal erlebt, und zwar merkwürdigerweise bei Zahnärzten. Beim ersten Mal vermute ich allerdings ein Versehen, beim zweiten Mal war es eine Zahnärztin aus Rumänien, die ein völlig anderes Verhalten als normale Zahnärzte an den Tag legte. Mit ihr kann man ganz normal reden, und bei ihr war es kein Versehen.

Viele Grüße
Simsy

Sehr guter Tipp von Kathy Lemburg, …

… den ich auch befolgen würde.

Es gibt ja doch eine Möglichkeit.

Viele Grüße
Simsy

Hi,

Ich denke, dass der Arzt die „MEhr“ behandlung tatsächlich aus
eigener Tasche bezahlen müsste und da der Arzt ja nicht auf
mich Popel-Patient angewiesen ist (er hat ja noch zig andere,
darunter Privat-Patienten), speist er mich mit dem Minimum ab.

das muss er im Zweifelsfall tatsächlich, und das hat nichts mit Abspeißen zu tun sondern mit unserem maroden Gesundheitssystem, indem sowohl Patienten als auch die meisten Ärzte Opfer sind. Dein Fall fällt unter den Begriff „Rationierung“, was etwa soviel bedeutet, als dass eine fachlich gebotene Behandlung dem Patienten nicht zugänglich ist. Beruht darauf, dass die vorhandenen Mittel auf alle Patienten verteilt werden müssen und am Ende für keinen genug übrig bleibt (ich rede hier nur von Kassenpatienten). Die Politik leugnet das Phänomen, somit kann es noch dauern, bis man da mal Land sieht (wenn überhaupt).

Für dich leider keine große Hilfe, höchstens ein Erklärungsversuch. Im Zweifelsfall wirds bei dir laufen wie bei vielen anderen: Die nötige Behandlung bekommst du nicht, aber wenn du dann bezeiten an der Bandscheibe operiert werden musst, weil es schlimmer geworden ist, wird die OP bezahlt. Supi …

Gruß
Cess

Danke ;o)

die eben für die Fälle vorgesehen ist (Verordnung außerhalb des Regelfalls), die es brauchen. Wie es dann dort mit dem Budget vom Arzt aussieht, weiß ich nicht.
Denn eigentlich kann etwas, was von der Kasse geprüft wurde, nicht dem Arzt angelastet werden. Aber ich ahne schon: Die schaffen auch das noch!

Gruß

Kathy

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