Hallo,
Ich weiß, dass es an einzelnen Unis verboten ist gleichzeitig als wiss. Mitarbeiter und als WHK angestellt zu sein, aber generell und insbesondere, wenn es sich um zwei unterschiedliche Bundesländer handelt, dürfte das doch nicht verboten sein, oder? Falls doch würde mich die Rechtsgrundlage interessieren.
Wie würde das Ganze steuertechnisch gehandhabt werden? Kann ich mir aussuchen, welche der beiden Beschäftigungen die Lohnsteuerklasse 1-5 bzw. 6 bekommt oder wird das in der Reihenfolge der Aufnahme der Beschäftigungen festgelegt.
Ich hoffe, die Frage ist nicht zu banal. Ich habe versucht mich durch den Wust an Informationen zu wühlen, aber irgendwie bin ich mir unsicher, ob meine bisherigen Informationen auf die spezifische, geschilderte Situation zutrifft.