Hallo,
ich habe eine Frage zu folgender Situation: Während eines Eigentümerwechsels kündigen der alte und der neue Vermieter gleichzeitig durch dieselbe Hausverwaltung fristlos einen Mietvertrag, weil die Wohnung zuvor ohne Zustimmung des (alten Vermieters) wiederholt untervermietet wurde.
Zuvor hatte der Mieter bereits eine Unterlassungserklärung wegen Verstoßes gegen den Mietvertrag abgegeben, später jedoch wieder dagegen verstoßen. Die Kündigung erfolgt, NACHDEM der neue Vermieter bereits die Wohnung übernommen hat und ab jetzt die Miete kassiert, während der alte Mieter aber immer noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist (laut Hausverwaltung). Was ist nun richtig?
- Alter und neuer Vermieter dürfen zusammen den Mietvertrag kündigen, weil es vollkommen egal ist, welcher Vermieter kündigt.
- Nur der alte Vermieter darf kündigen, weil er vorher schon abgemahnt hat.
- Nur der neue Vermieter darf kündigen, weil ihm jetzt die Wohnung gehört.
- Weder der alte noch der neue Vermieter dürfen kündigen, weil dem alten die Wohnung nicht mehr gehört (da er zum Zeitpunkt der Kündigung dafür auch keine Miete mehr kassiert) und der neue darf auch nicht, weil er vorher ja selbst nicht abgemahnt hat und der Mieter nicht wissen kann, ob der neue Vermieter seine Erlaubnis zur Untervermietung verweigert.
Vielen Dank für Eure Antworten!