Gleichzeitige Vers-Anträge im Antrag angeben?

Hallo,
man liest des öfteren bei Verbraucherschutz etc., dass es günstig ist, beim Antrag auf z.B. eine Pflegetagegeldversicherung gleichzeitig Anträge bei mehreren Versicherungen zu stellen. Da es sein kann, dass eine Versicherung einen ablehnt, und dann kommt man bei den anderen nicht mehr unter, weil man das dann angeben muss.

Frage1: Nun steht aber in solchen Anträgen häufig:
Ist oder war eine sonstige private Pflegeergänzungsversicherung BEANTRAGT?

Man fragt sich ja, was das die Versicherung angeht, aber wie auch immer: Muss man da Anträge angeben, die gleichzeitig gestellt werden oder wurden (oder gestern, oder vor 2 Wochen) wenn noch gar kein Ergebnis vorliegt?? Sprechen die sich dann möglicherweise untereinander ab, also wenn einer ablehnt, lehnen die Anderen dann auch ab?

Und wie ist es mit einem Antrag, den man vor einem halben Jahr gestellt, aber dann aus finanziellen Gründen doch wieder zurückgezogen hat? Muss man den auch angeben?

Danke,

Julia

Man fragt sich ja, was das die Versicherung angeht, aber wie

Die Antwort hast Du doch selber schon gegeben. Jede Versicherung möchte erfahren, ob der Antragsteller woanders nicht willkommen ist.

Und wie ist es mit einem Antrag, den man vor einem halben Jahr
gestellt, aber dann aus finanziellen Gründen doch wieder
zurückgezogen hat? Muss man den auch angeben?

Vorsichtshalber ja. Aber wenn der Antragsteller zurückgezogen hat, sollte das keine Konsequenzen haben.

Hallo,

danke für deine Antwort.

Kann es dann sein, dass es SCHLECHT ist, gleichzeitig mehrere zu beantragen?
Also so nach dem Motto:
Hätte man NUR Versicherung A beantragt, hätte die einen evtl. genommen, weil man aber B und C gleichzeitig beantragt hat und das immer angeben musste, und C einen ablehnte, lehnt einen A auch ab? (immer vorausgesetzt natürlich, die Anträge laufen gleichzeitig, denn mir ist klar, dass die Versicherung einen ablehnt, wenn man woanders schon abgelehnt wurde).

Wenn das wirklich so ist, würde das heissen: Nur eine beantragen, und von deren Goodwill ist man für alle Zeiten abhängig, was diese Art der Versicherung betrifft?

Bezueglich des früher gestellten und zurückgezogenen Antrags:
Darf die neu beantragte Versicherung bei der alten die Informationen einsehen?
Das könnte ja relevant sein, weil z.B. im damaligen Antrag im 5-jahres-Zeitraum eine Krankheit noch angegeben werden musste, die bei einem aktuellen Antrag nicht mehr angegeben werden muss.

Danke!

Julia