GleichzeitigKinderfreibetrag + Lohnsteuererklärung

Hallo,

wenn ein minderjähriges Kind, welches im Haushalt der Eltern wohnt, seine rein schulische Ausbildung (Berufsfachschule) zur Jahresmitte abschließt und danach eine ein steuer- und sozialpflichtiges Arbeitsverhältnis beginnt, kann dann der Kinderfreibetrag von den Eltern für das ganze Jahr geltend gemacht werden und das Kind für die zweite Jahreshälfte eine Lohnsteuererklärung abgeben?

Vielen Dank für die Antwort.

Hallo,

sobald das Kind eine steuerpflichtige Tätigkeit aufnimmt und nicht mehr in der Ausbildung ist, wir die Kindergeldkasse reagieren und gibt es auch keinen Kinderfeibetrag mehr.

Freundliche Grüße

Hallo,
ja genauso wird das gemacht. Allerdings ist zu beachten das heute meist kein Kinderfreibetrag mehr gewährt wird da dieser mit dem Kindergeld abgegolten ist.
Das müsste man im Einzelfall ausrechnen was günstiger ist der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld
LG Martina

Hi,

bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt ein Kind steuerlich als Kind und kann in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Darüber hinaus nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (in Berufsausbildung oder wegen Behinderung ausserstande sich selbst zu unterhalten etc.)
Auch wenn ein Minderjähriger ein Arbeitsverhältnis aufnimmt kann er eine Steuererklärung abgeben.

mfg.

Hallo,
sollte es sich bei dem Arbeitsverhältnis um ein Ausbildungsverhältnis (Lehre etc.) handeln wird der Kinderfreibetrag (Kindergeld) weitergewährt, bis das Ausbildungsverhältnis endet (Einkommensgrenze i.H.v. 640,00 €/mtl. beachten, diese fällt aber ab 2012 ersatzlos weg). Handelt es sich dagegen um ein reguiläres Arbeitsverhältnis, wird der Kinderfreibetrag nur zeitanteilig bis zur Beendigung der Schulausbildung gewährt. Das Kind kann ggf. eine eigene Einkommensteuererklärung abgegeben (soweit LSt gezahlt wurde, bzw. zur Beantragung von Sparzulage auf VWL).
Ich hoffe damit weitergeholfen zu haben.

mfg

tomiwe

Stark vereinfacht:
Den Kinderfreibetrag gibt es - neben anderen Voraussetzungen - nur für die Monate in denen das Kind noch in Ausbildung ist.