Hallo!
Ich habe letztens die Polizei wiedereinmal unter einer Bahnhofsbrücke gesehen. Dort passen sie auf, dass alle über die Brücke gehen und niemand über die Schienen läuft. Wenn man von ihr beim über-die-Schiene-gehen erwischt wird, muss soll man 10-15 Euro bezahlen müssen, wurde mir berichtet.
Doch um was für eine Ordnungswidrigkeit sollte es sich dabei handeln?
Ist es überhaupt eine?
Ich wusste nicht so recht, wo ich da nachschauen soll; StVO ist es ja nicht.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen,
Gruß
Paul
Hallo,
schau mal im § 64 b Eisenbahnbetriebsordnung (EBO), nach.
Gruss
Iru
danke!
danke für die Antwort!
Danach habe ich gesucht!
Gruß
Paul
schau mal im § 64 b Eisenbahnbetriebsordnung (EBO), nach.
Hallo,
inwieweit ist eine Eisenbahnbetriebsordnung denn für einen Bürger maßgebend?
Ist diese EBO Gesetz?
Gruß:
Manni
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schau mal im § 64 b Eisenbahnbetriebsordnung (EBO), nach.
Hallo,
inwieweit ist eine Eisenbahnbetriebsordnung denn für einen
Bürger maßgebend?
Ist diese EBO Gesetz?
Die EBO wird auf Grund des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) erlassen und hat Gesetzescharakter. Schau Dir mal im AEG den § 26 und den § 28 Abs. 1 Nr. 6 an
Gruss
Iru