Gleitende Neuwertversicherung Wiederherstellung

Über der Einfahrt zu unserem Grundstück befindet sich ein Rosenbogen der durch einen Sturm beschädigt wurde. Da es sich um versichertes Zubehör handelt, kommt unsere Wohngebäudeversicherung dafür auf. Uns liegt ein Kostenvoanschlag vor über 2.800 €. Daraufhin wurde ein Gutachter beauftragt, der den Schaden begutachtet hat. Wir bekamen dann ein Schreiben, in dem uns mitgeteilt wurde, man würde die Kosten übernehmen, ausgenommen Bepflanzung, nachdem wir die Rechnung eingereicht hätten.
Ich fragte noch einmal nach, was wir bekämen, würden wir den Schaden nicht beheben lassen - 1095 € bot man uns an.
Meine Frage: Ist das rechtens? Es handelt sich um eine gleitende Neuwertversicherung. Bei einem Auto bekommt man bspw. auch den Scahden komplett erstezt, egal, ob man es reparieren läßt oder nicht.
Ich sprach mit einem Juristen, der mr sagte, es gäbe seit 2 Jahren eine Rechtssprechung, die sagt, man hätte ein Recht auf den Gutachterwert abzgl. Mwst…
Was ist richtig? Gibt es hier einen Praktiker aus dem Versicherungsbereich?

Danke

Gaby

Über der Einfahrt zu unserem Grundstück befindet sich ein
Rosenbogen der durch einen Sturm beschädigt wurde. Da es sich
um versichertes Zubehör handelt, kommt unsere
Wohngebäudeversicherung dafür auf. Uns liegt ein
Kostenvoanschlag vor über 2.800 €. Daraufhin wurde ein
Gutachter beauftragt, der den Schaden begutachtet hat. Wir
bekamen dann ein Schreiben, in dem uns mitgeteilt wurde, man
würde die Kosten übernehmen, ausgenommen Bepflanzung, nachdem
wir die Rechnung eingereicht hätten.
Ich fragte noch einmal nach, was wir bekämen, würden wir den
Schaden nicht beheben lassen - 1095 € bot man uns an.
Meine Frage: Ist das rechtens? Es handelt sich um eine
gleitende Neuwertversicherung.

Wenn Ihr Haus zerstört wird, erhalten Sie quasi eine neues Haus gleicher Art und Güte hingestellt. Möchten Sie das nicht bzw. wo anders, bekommen sie beim gleitenden Neuwert nur den Zeitwert. Daher ist die Idee der Versicherung nicht ganz abwegig!

Bei einem Auto bekommt man
bspw. auch den Scahden komplett erstezt, egal, ob man es
reparieren läßt oder nicht.

Zu pauschal (Wirtschaftlicher Totalschaden, „alt gegen neu“ bei älteren KFZ,…)

Ich sprach mit einem Juristen, der mr sagte, es gäbe seit 2
Jahren eine Rechtssprechung, die sagt, man hätte ein Recht auf
den Gutachterwert abzgl. Mwst…
Was ist richtig? Gibt es hier einen Praktiker aus dem
Versicherungsbereich?

Im KFZ Bereich ist mir das geläufig, im WV Bereich sagt mir das nichts!

Hallo Gabi,

Über der Einfahrt zu unserem Grundstück befindet sich ein
Rosenbogen der durch einen Sturm beschädigt wurde. Da es sich
um versichertes Zubehör handelt, kommt unsere
Wohngebäudeversicherung dafür auf. Uns liegt ein
Kostenvoanschlag vor über 2.800 €. Daraufhin wurde ein
Gutachter beauftragt, der den Schaden begutachtet hat. Wir
bekamen dann ein Schreiben, in dem uns mitgeteilt wurde, man
würde die Kosten übernehmen, ausgenommen Bepflanzung, nachdem
wir die Rechnung eingereicht hätten.

Kleiner Hinweis: Wenn es sich bei dem Rosenbogen um einen Teil der Einfriedung handelt, würde ich mal überprüfen, welches Bedingungswerk dem Vertrag zugrunde liegt. So sind z.B. bei der VGB2000 auch Hecken als Einfriedung i.d.R. mitversichert (je nach Versicherer möglicherweise auch in anderen VGB-Versionen).
In diesem Fall solltet ihr nochmal mit der Versicherung reden!!

Ich fragte noch einmal nach, was wir bekämen, würden wir den
Schaden nicht beheben lassen - 1095 € bot man uns an.
Meine Frage: Ist das rechtens? Es handelt sich um eine
gleitende Neuwertversicherung.

Auch eine Neuwertversicherung ersetzt nur den Zeitwert (unter bestimmten Umständen sogar nur den sog. gemeinen Wert), wenn der Schaden nicht behoben wird. Siehe hierzu Bedingungen (meist § 15 ff.)
Ob die Berechnung in diesem speziellen Fall gerechtfertigt ist, dazu kann ohne Detailkenntnisse unmöglich etwas gesagt werden.

Bei einem Auto bekommt man
bspw. auch den Scahden komplett erstezt, egal, ob man es
reparieren läßt oder nicht.

Diese Aussage ist in dieser Form zu pauschal und damit falsch. (Und sorry: selbst WENN es so wäre, so geht es hier um die Gebäude- und nicht um die Kaskoversicherung.)

Ich sprach mit einem Juristen, der mr sagte, es gäbe seit 2
Jahren eine Rechtssprechung, die sagt, man hätte ein Recht auf
den Gutachterwert abzgl. Mwst…

Hat er auch die Quelle angegeben, aus der das hervorgehen soll?

Was ist richtig? Gibt es hier einen Praktiker aus dem
Versicherungsbereich?

Danke

Gaby

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Danke für die schnellen Antworten.
Dazu noch eine FRage:

Komme ich mit folgender Argumentation weiter?:

Der Rosenbogen stellt mit den in ihm komplett verwachsenen Pflanzen und dem Einfahrtstor eine Einheit dar. Sofern man den Rosenbogen und die Sträucher wegreißt, was passieren muß, paßt das Tor allein nict mehr in die Einfahrt. Wir planen, die Einfahrt wiederherzustellen, nur nicht mit einem Rosenbogen, weil uns das unverhältnismäßig teuer erscheint und wieder sehr sturmanfällig wäre. Aber eine neue Bepflanzung (Teil der das Grundstück als wichtigen Sichtschutz umgebenden Thujahecke) ist notwendig und ein neues, an die neue Breite angepaßtes Tor werden wir auch aufstellen lassen.

Die Kosten müßten doch eigentlich getragen werden, oder nicht?

Geben Sie mir doch noch einen Tipp. Wir wollen mit den Geld nicht in den Urlaub sondern wirklich entstehende Kosten abdecken …

Danke
Gaby

Es handelt sich um VGB 2002.

Viele Grüße
Gaby

Hallo nochmal,

Es handelt sich um VGB 2002.

Da sollte es drin sein: siehe Klauseln im Anhang der Bedingungen (oder gleich in denselben).
Alle Angaben wie immer: ohne Gewähr!!!

Viele Grüße
Gaby

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Danke für die schnellen Antworten.
Dazu noch eine FRage:

Komme ich mit folgender Argumentation weiter?:

Der Rosenbogen stellt mit den in ihm komplett verwachsenen
Pflanzen und dem Einfahrtstor eine Einheit dar. Sofern man den
Rosenbogen und die Sträucher wegreißt, was passieren muß, paßt
das Tor allein nict mehr in die Einfahrt. Wir planen, die
Einfahrt wiederherzustellen, nur nicht mit einem Rosenbogen,
weil uns das unverhältnismäßig teuer erscheint und wieder sehr
sturmanfällig wäre. Aber eine neue Bepflanzung (Teil der das
Grundstück als wichtigen Sichtschutz umgebenden Thujahecke)
ist notwendig und ein neues, an die neue Breite angepaßtes Tor
werden wir auch aufstellen lassen.

Die Kosten müßten doch eigentlich getragen werden, oder nicht?

Nope, wenn Sie an der gleichen Stelle einen Rosenbogen gleicher Art und Güte möchten, bekommen Sie ihn. Bei allem anderen gibt es nur den Zeitwert (bzw. wie vom Vorredner erwähnt möglicherweise sogar nur den gemeinen Wert).

Geben Sie mir doch noch einen Tipp. Wir wollen mit den Geld
nicht in den Urlaub sondern wirklich entstehende Kosten
abdecken …

Meines Erachtens haben sie keine Chance! Ich kenne aber auch nicht alle Umstände bzw. wie kulant Ihr Versicherer ist.