Über der Einfahrt zu unserem Grundstück befindet sich ein Rosenbogen der durch einen Sturm beschädigt wurde. Da es sich um versichertes Zubehör handelt, kommt unsere Wohngebäudeversicherung dafür auf. Uns liegt ein Kostenvoanschlag vor über 2.800 €. Daraufhin wurde ein Gutachter beauftragt, der den Schaden begutachtet hat. Wir bekamen dann ein Schreiben, in dem uns mitgeteilt wurde, man würde die Kosten übernehmen, ausgenommen Bepflanzung, nachdem wir die Rechnung eingereicht hätten.
Ich fragte noch einmal nach, was wir bekämen, würden wir den Schaden nicht beheben lassen - 1095 € bot man uns an.
Meine Frage: Ist das rechtens? Es handelt sich um eine gleitende Neuwertversicherung. Bei einem Auto bekommt man bspw. auch den Scahden komplett erstezt, egal, ob man es reparieren läßt oder nicht.
Ich sprach mit einem Juristen, der mr sagte, es gäbe seit 2 Jahren eine Rechtssprechung, die sagt, man hätte ein Recht auf den Gutachterwert abzgl. Mwst…
Was ist richtig? Gibt es hier einen Praktiker aus dem Versicherungsbereich?
Danke
Gaby