400 Euro Job bedeutet doch, dass man im Schnitt im Jahr auf
nicht über 400Euro pro Monat kommt. D.h. man kann im April
500€ und im Mai 300€ verdienen.
Nein, kann man nicht. Nur bei unvorhersehbarem Arbeitsanfall darf die 400-Euro-Grenze überschritten werden (ich glaub zweimal im Jahr), aber das wird nicht so oft vorkommen. Deshalb: über 400 = keine geringfügige Beschäftigung.
Ein Gleitzeit-Arbeiter kann
aber doch auch mehr Stunden arbeiten als ein Minijobber im
selben Betrieb (also mit dem gleichen Stundenlohn) und kommt
somit jeden Monat theoretisch auf über 400€ im Schnitt.
Ob es eine Definition von Gleitzeit gibt weiß ich nicht, aber ich verstehe darunter dass der Arbeitnehmer sowohl bei Beginn als auch Ende der Arbeitszeit gleiten kann und die Über- und Unterstunden auf einem Arbeitszeitkonto festgehalten werden. Auf die Höhe des Arbeitslohns hat das aber keinen Einfluss.
Anders bei einem, der nach Stunden bezahlt wird (z. B. im Baugewerbe). Dort ist die Anzahl der Stunden in jedem Monat anders und somit auch der Arbeitslohn.