Gleitzone 400-800 € für ALG 1 Empfänger ..?

Hallo,

ich möchte gern jemand auf Basis Midi Job mit der neuen Gleitzonenregelung 400-800 Euro einstellen.

Er ist ALG 1 Empfänger und würde duch die Anzahl der Arbeitsstunden in der Woche ca. 30 Stunden doch sicher sein Bezug ALG 1 verlieren?

Gibt es überhaupt eine Stundenbegrenzung und ist z.B. ein Überstundenkonto möglich?

Es ist nur als Übergangslösung gedacht bis ich mir sicher bin Ihn von der Auftragslage her auch in ein normales Festanstellungsverhältnis zu übernehmen.

Gibt es für ALG 1 Empfänger etwas besonderes zu beachten ?

Besteht die Möglichkeit zu den Lohn von höchstens 800 Euro z.B. noch eine Art Steuerfreie Auslöse oder Verpflegungspauschale für Montagetätigkeit zu zahlen? Ohne das es dadurch zu einem Festangestellten Verhältnis kommt mit vollen Sozialversicherungsabgaben?

Er hätte ja durch diese extra Zahlung mehr als 800 Euro zur Verfügung oder wird das nicht mit angerechnet?

Oder sind auch andere Varianten möglich wenn es so ist das ich nicht genau weiß das den ganzen Monat Aufträge für Ihn da sind?

Befristeter Arbeitsvertrag ist auch nicht möglich zumindest zum aktuellen Stand noch nicht.

Ich bräuchte Ihn aber z.B. nächste Woche und suche die beste Variante.

Er sieht das ein und hätte kein Problem damit mal 1-2 Monate auf dieser Basis zu Arbeiten da er weiß es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit in eine Festanstellung umgewandelt sobald die Aufträge sicher sind und alles soweit passt.

Danke im Voraus für jede Info / Beitrag im Voraus!

Mfg

Hallo,

bei der Aufnahme einer Tätigkeit hat Ihr künftige Arbeitnehmer darauf zu achten, wie viele Stunden diese umfassen soll.
Ihr künftiger Arbeitnehmer ist darüber informiert, wie viele Stunden seine Beschäftigungslosigkeit beenden. 30 Stunden/Woche übersteigen die Maximalgrenze deutlich, sodass nach Aufnahme der Tätigkeit unabhängig der Bezahlung keine Arbeitslosigkeit mehr vorliegt.
Eine Beschäftigung von 15 Stunden/Woche und mehr ist hier maßgebend, um die Arbeitslosigkeit anzunehmen oder nicht.

Um den Bezug zwischen Geld und Beschäftigungszeiten einmal anhand eines Beispiels zu zeigen:

Ihr Arbeitnehmer arbeitet 14 Stunden, 59 Minuten und 59 Sekunden und erhält dafür 650€, - > ihr Arbeitnehmer gilt weiterhin als arbeitslos, sein Gehalt wird aber abzüglich von Werbungskosten, anfallenden steuerlichen und sozialen Abzügen und einem Freibetrag angerechnet
Ihr Arbeitnehmer arbeitet 15 Stunden und erhält 380€ dafür -> ihr Arbeitnehmer erfüllt nicht länger die Voraussetzungen für die Arbeitslosigkeit, ihm stehen keine Leistungen mehr zu

In Bezug auf Arbeitslosengeld gibt es keine Überstundenkonto.

Wenn Sie sich sicher sind, eine Festanstellung anbieten zu können, tun Sie dies. Die Agentur kann dies aber in der Regel so nicht ohne weiteres unterstützen.
Handelt es sich bei Ihrem Wunschkandidaten um einen Arbeitslosen mit fehlender Qualifikation oder dergleichen (alles, was förderungsbedürftig is) ist es vielleicht ratsam Ihre zuständige Agentur für Arbeit auf eine Förderung in Form eines Eingliederungszuschuss anzusprechen.
Dieser Zuschuss soll eine erwartete Minderleistung des Arbeitnehmers ausgleichen, - allerdings habe ich aus Ihrem Text nichts dergleichen herauslesen können, sodass ich davon ausgehe, dass Sie sich z.Z. keinen festangestellten Arbeitnehmer mit entsprechender Bezahlung leisten können. In diesem Fall hat die Agentur für Arbeit keine Möglichkeit, ihren Arbeitnehmer zu unterstützen.

Bei konkreteren Fragen wenden Sie sich oder Ihr gewünschter Kandidat doch einfach mal an die zuständige Agentur und schildern dort Ihr Anliegen. Ihnen wird da alles relevante genauestens erklärt!

Voraussetzung für den Bezug von ALG 1 ist u. a. die Verfügbarkeit. Bei einer Beschäftigung von ca. 30 Stdn. die Woche sieht der Gesetzgeber die Verfügbarkeit nicht mehr als gegeben. Um einen Nebenverdienst ausüben zu können und ALG 1 beziehen zu können, gibt es grob gesagt folgende Regelungen: --> unter 15 STdn. wöchentlich, grundsätzlicher Freibetrag von 165 Euro im Monat, was darüber hinaus verdient wird, wird von den ALG 1 Leistungen abgezogen. Evtl würde ja die Möglichkeit bestehen, den zukünftigen Mitarbeiter in ein Probearbeitsverhältnis zu übernehmen: Setzt eine Kontaktaufnahme mit der Arbeitsagentur vor dem Beginn des Beschäftigungsverhältnisses voraus.

Einfach dort mal anrufen. Viel Erfolg

Ich grüße Sie,

aus irgendwelchen Gründen bin ich bei wer weiss was in die Experten Gruppe gerutscht. Ich bin jedoch leider kein Experte.
Tut mir Leid.

Grüße

DJ

Hallo,

in diesem Fall kann ich leider nicht weiterhelfen.

Viele Grüße

knuffel1958

tut mir leid kenne ich mich nicht mit aus

Hallo,

nein das ALG ist damit weg, siehe hier.

http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/nebeneinko…

Erkundigt Euch doch, ob ein Vertrag für ein Praktikum geht mit max. 165,00 € Bezahlung.

Falls die Aufträge nicht kommen, steht er nicht im Regen.

Gruß Monika

Hallo Fragender,
ein Bezug von AlgI ist daran geknüpft, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, einer Nebentätigkeit bis max. 15 h in der Woche nachgehen darf. Desweiteren hat er einen Freibetrag von 165 Euro, alles darüber wird auf das Alg I angerechnet.
Grüße
Almut