Gleitzone in der Ausbildung

Hallo, ich bin heute mal auf das Thema Gleitzone gestoßen die sich ja wie ich jetzt weiß im Rahmen von 400,01 bis 800,00 wiedergibt.
Ich fange dieses Jahr im August meine Ausbildung an, wobei die Vergütung auch in dieser Zone liegen würde,
Meine Frage nun:
Findet sich die Gleitzone auch in der Ausbildung wieder?
Oder ist das wieder eine andere Geschichte?

Liebe Grüße, hoffe ihr könnt mir helfen… :smile:

Hallo,

auch für Auszubildende in der Gleitzone gilt die Gleitzonenregelung nach § 20 SGB IV. Nur wenn der Auszubildende als Versicherungspflichtiger unter 325 € mtl verdient, zahlt der Arbeitgber den Beitrag alleine.

Gruß Woko

Team: Eine Anmerkung die uns nach der Archivierung der Diskussion zu dieser Antwort erreichte: „Die Gleitzonenregelung greift nicht für Auszubildende! In der Rentenversicherung gilt folgende Vorschrift: § 163 Abs. 10 Satz 8 SGB VI Sozialgesetzbuch. Auch in den anderen Zweigen der Sozialversicherung gelten ähnliche Vorschriften, die die
Gleitzonenberechnung für Auszubildende ausschließt. Für die
Krankenversicherung gilt beispielsweise § 226 ABs. 4 Satz 7 SGB V
Sozialgesetzbuch.“