Gleitzone + keiner Steuerklasse angehörig?

Hallo ihr Lieben,
ich brauche etwas Beistand. Ich habe schon die Themen per Suche gelesen, bin aber recht unbewandert ; )

Passt Folgendes zusammen?

  1. Ein Gleitzoneneinkommen, da 550€/monatl.

  2. Keine Steuern zu Zahlen, da innerhalb des jährlichen Grundfreibetrags von 7664€ (550€*12 = 6600€).

  3. Die Sozialversicherungsbeiträge passen sich der monatlichen Einkommenshöhe an, da zwischen 400 und 800€ (Gleitzonenregelung, max. 21% bei 800€).

  4. Welche Steuerklasse träfe (wenn überhaupt, weil Gleitzonenregelung + innerhalb Freibetrag) auf ein volljähriges Kind zu, welches bei den Eltern gemeldet ist/wohnt, aber kein Kindergeld bekommt (da keine Ausbildung/Schule mehr) und in einem wie o.g. Beschäftigungsverhältnis steht?
    Sowie ich mich belesen habe, gibt es dafür keine Steuerklasse, d.h. keine Steuern zu zahlen?

Bitte korrigiert, oder klärt mich auf.

Vielen Dank euch im Vorraus, Agouti

Hallo ihr Lieben,
ich brauche etwas Beistand. Ich habe schon die Themen per
Suche gelesen, bin aber recht unbewandert ; )

Passt Folgendes zusammen?

  1. Ein Gleitzoneneinkommen, da 550€/monatl.

=> Bei Jobs ab 401 € mtl. muss eine Steuerkarte vorliegen, damit die Lohnsteuer abgezogen werden kann (welche sogar abgezogen werden muss)

  1. Keine Steuern zu Zahlen, da innerhalb des jährlichen
    Grundfreibetrags von 7664€ (550€*12 = 6600€).

=> wird erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung geklärt

  1. Die Sozialversicherungsbeiträge passen sich der monatlichen
    Einkommenshöhe an, da zwischen 400 und 800€
    (Gleitzonenregelung, max. 21% bei 800€)

=> stimmt

  1. Welche Steuerklasse träfe (wenn überhaupt, weil
    Gleitzonenregelung + innerhalb Freibetrag) auf ein
    volljähriges Kind zu, welches bei den Eltern gemeldet
    ist/wohnt, aber kein Kindergeld bekommt (da keine
    Ausbildung/Schule mehr) und in einem wie o.g.
    Beschäftigungsverhältnis steht?

=> Wenn unverheiratet und kein anderer Job vorhanden: Steuerklasse 1 - keine Wahlmöglichkeit

Sowie ich mich belesen habe, gibt es dafür keine Steuerklasse,
d.h. keine Steuern zu zahlen?

=> wenn lohnsteuerpflichtiger Job - und das trifft auf auch auf einen Job in der Gleitzone zu -, dann Lohnsteuerkarte, dann auch Steuerklasse, dann auch erstmal Lohnsteuer (bei Steuerklasse 1) zu zahlen.

Die kann dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung unter Umständen - wenn Einnahmen tatsächlich unter dem Grundfreibetrag - „zurückgeholt“ werden.

Bitte korrigiert, oder klärt mich auf.

Vielen Dank euch im Vorraus, Agouti

=> Bei Jobs ab 401 € mtl. muss eine Steuerkarte vorliegen,
damit die Lohnsteuer abgezogen werden kann (welche sogar
abgezogen werden muss)

Die Lohnsteuerkarte(?)also.
Diese „Lohnsteuer“ besteht aus dem Beitrag, den die jeweilige Steuerklasse vorschreibt, oder?
Und diese Steuerklassen sind natürlich die Grundlage der Gleitzonenregelung.
Also zahlt man bzw. bei Steuerklasse 5 einen anderen Betrag als bei 1, auch mit einer Gleitzonenregelung (nur eben gemindert)

=> Wenn unverheiratet und kein anderer Job vorhanden:
Steuerklasse 1 - keine Wahlmöglichkeit

Also spielt es keine Rolle, dass das Kind bei den Eltern lebt und von denen „versorgt“ wird (also keine Sozialhilfen bezieht)?

Die kann dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung unter
Umständen - wenn Einnahmen tatsächlich unter dem
Grundfreibetrag - „zurückgeholt“ werden.

Wenn Einnahmen unter dem Grundfreibetrag (+ Gleitzonenregelung), Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlter Steuern doch wahrhaftig korrekt und nicht zu ignorieren?

Danke für Deine Hilfe, langsam werde ich sicherer ; )

Die kann dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung unter
Umständen - wenn Einnahmen tatsächlich unter dem
Grundfreibetrag - „zurückgeholt“ werden.

Wenn Einnahmen unter dem Grundfreibetrag (+
Gleitzonenregelung), Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlter
Steuern doch wahrhaftig korrekt und nicht zu ignorieren?

Da bei der Lohnsteuerklasse I die Freibeträge ohnehin einberechnet werden, wird wohl sowieso keine Lohnsteuer anfallen, die man zurückholen müsste.

Würde doch welche gezahlt und würde bei der Einkommenssteuererklärung herauskommen, dass man insgesamt unter den Freibeträgen bleibt, bekäme man selbstverständlich die „Abschlagszahlungen“ aus der Lohnsteuer erstattet.

Grüße,
Sebastian

Die Lohnsteuerkarte(?)also.

=> Ja

Diese „Lohnsteuer“ besteht aus dem Beitrag, den die jeweilige
Steuerklasse vorschreibt, oder?

=> einfach ausgedrückt, ja

Und diese Steuerklassen sind natürlich die Grundlage der
Gleitzonenregelung.

=> nicht nur als Grundlage der Gleitzonenregelung, sondern Grundlage für alle lohnsteuerpflichtigen Jobs

Also zahlt man bzw. bei Steuerklasse 5 einen anderen Betrag
als bei 1, auch mit einer Gleitzonenregelung (nur eben
gemindert)

=> die Gleitzonenregelung gilt nur für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge, nicht für die Lohnsteuer;
=> Bei Lohnsteuerklasse 1 fällt ein anderer Betrag an als bei Steuerklasse 5

=> Wenn unverheiratet und kein anderer Job vorhanden:
Steuerklasse 1 - keine Wahlmöglichkeit

Also spielt es keine Rolle, dass das Kind bei den Eltern lebt
und von denen „versorgt“ wird (also keine Sozialhilfen
bezieht)?

=> ja, bei den Steuerklassen zählen andere Faktoren

Wenn Einnahmen unter dem Grundfreibetrag (+
Gleitzonenregelung), Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlter
Steuern doch wahrhaftig korrekt und nicht zu ignorieren?

=> wie gesagt, die Gleitzonenregelung hat nix mit der Lohnsteuer zu tun. Sie gilt nur zur Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge (KV/PV/AV/RV)

=> und ja, es kann sich lohnen, zu prüfen, ob eine Steuererstattung erfolgen kann

Danke für Deine Hilfe, langsam werde ich sicherer ; )

=> Gerne :wink:

Stimmt, daran hatte ich gerade nicht gedacht!

=> die Gleitzonenregelung gilt nur für die Ermittlung der
Sozialversicherungsbeiträge, nicht für die Lohnsteuer;
=> Bei Lohnsteuerklasse 1 fällt ein anderer Betrag an als
bei Steuerklasse 5

Also heißt es geminderte Sozialversicherungsbeiträge + Lohnsteuer? *umkipp*
Aaaber trotzdem - keine Lohnsteuer, wenn Freibetrag nicht überschritten (bin nun verwirrt, brauche noch mal ein „ja“ oder ein „falsch“ ; )

=> wie gesagt, die Gleitzonenregelung hat nix mit der
Lohnsteuer zu tun. Sie gilt nur zur Ermittlung der
Sozialversicherungsbeiträge (KV/PV/AV/RV)

Gut. Das habe ich jetzt verinnerlicht^

Danke nochmals sehr für eure Antworten!

Stimmt, daran hatte ich gerade nicht gedacht!

Da einleuchtend, habe ich das jetzt auch verstanden *freu*

Mfg