Gleitzone Minijob

Hi,

ein fiktiver AN hat nen Stundenvertrag, der ihn lt. Vertrag in die Gleitzone bringt (750,-€/Brutto) und er somit KV-versichert wäre.

Nun kommen aber etwa aller 2 Monate die Stunden dafür nicht zusammen (wetterbedingt/Saisonkraft) und es sind nur noch angenommen 399,-€/Brutto.
Somit wäre es ja ein Minijob und keine KV-Pflicht mehr.

Gibt es für solche Fälle auch ne Lösung (ständig KV pflichtig zu sein!)oder ist es dann sprichwörtlich „rin in die Kartoffeln und wieder raus aus den Kartoffeln…“?

VG René

Hallo,
egal wie hoch das Einkommen auch ist; es gibt eine Pflicht zur Krankenversicherung. Bedeutet: wer einmal im KV-System „gefangen“ ist - bleibt unter normalen Umständen auch versichert. Ggf. müsste der fiktive AN den GKV-Mindestbeitrag zahlen.
Gruß J.K.

Hi,

egal wie hoch das Einkommen auch ist; es gibt eine Pflicht zur
Krankenversicherung.

Ist mir schon verständlich!:wink:
Dies war aber auch nicht meine Frage!
Bedeutet: wer einmal im KV-System

Ggf. müsste der fiktive AN den GKV-Mindestbeitrag
zahlen.

Hier kommen wir der Sache schon näher!:wink:

Würde also bedeuten, dass in den Monaten, wo die Gleitzone unterschritten wird, der fiktive AN sich selbst KV versichern müsste?
(Dass ist ja doof für den AN.:frowning:)
Jedoch lt. Gleitzonenerechner (399,-€/Brutto), berechnet er auch die Abgaben, als wäre er versichert.

Würde dies nicht auch funktionieren, dass auch die Abgaben erfolgen, obwohl der fiktive AN unterhalb von 400,-€ bekommt?

VG René

Hallo,

Würde also bedeuten, dass in den Monaten, wo die Gleitzone
unterschritten wird, der fiktive AN sich selbst KV versichern
müsste?
(Dass ist ja doof für den AN.:frowning:)
Jedoch lt. Gleitzonenerechner (399,-€/Brutto), berechnet er
auch die Abgaben, als wäre er versichert.

Würde dies nicht auch funktionieren, dass auch die Abgaben
erfolgen, obwohl der fiktive AN unterhalb von 400,-€ bekommt?

maßgeblich ist, was der Arbeitnehmer in der vorausschauenden Betrachtung monatlich verdienen wird.

Man stellt quasi eine Rechnung an z.B. vereinbartes Monatsgehalt x 12 zzgl. vereinbarte Einmalzahlungen, geteilt durch 12.

Die Variablen werden danach festgesetzt, was erwartet werden kann, aufgrund des Arbeitsvertrages, Tarifvertrages, etc.

Kommt man dann zu dem Ergebnis, dass er vorausschauend betrachtet über 400 Euro verdient, so bleibt er immer pflichtig, nichts mit geringfügig. Die Gleitzone ist auch bei Entgelten unter 400 Euro anwendbar.

Erst wenn sich im Arbeitsverhältnis etwas dauerhaft ändert, er mehr oder weniger arbeitet, Stundensatz geändert wird, etc. muss man eine neue Betrachtung anstellen.

LG
S_E

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Hi,

Kommt man dann zu dem Ergebnis, dass er vorausschauend betrachtet über 400 Euro verdient, so bleibt er immer pflichtig, nichts mit geringfügig. Die Gleitzone ist auch bei Entgelten unter 400 Euro anwendbar

Besten Dank für diese Erläuterung.
Somit könnte/kann der fiktive AN auch ruhig schlafen!:wink:

VG René