Hallo,
Würde also bedeuten, dass in den Monaten, wo die Gleitzone
unterschritten wird, der fiktive AN sich selbst KV versichern
müsste?
(Dass ist ja doof für den AN.
)
Jedoch lt. Gleitzonenerechner (399,-€/Brutto), berechnet er
auch die Abgaben, als wäre er versichert.
Würde dies nicht auch funktionieren, dass auch die Abgaben
erfolgen, obwohl der fiktive AN unterhalb von 400,-€ bekommt?
maßgeblich ist, was der Arbeitnehmer in der vorausschauenden Betrachtung monatlich verdienen wird.
Man stellt quasi eine Rechnung an z.B. vereinbartes Monatsgehalt x 12 zzgl. vereinbarte Einmalzahlungen, geteilt durch 12.
Die Variablen werden danach festgesetzt, was erwartet werden kann, aufgrund des Arbeitsvertrages, Tarifvertrages, etc.
Kommt man dann zu dem Ergebnis, dass er vorausschauend betrachtet über 400 Euro verdient, so bleibt er immer pflichtig, nichts mit geringfügig. Die Gleitzone ist auch bei Entgelten unter 400 Euro anwendbar.
Erst wenn sich im Arbeitsverhältnis etwas dauerhaft ändert, er mehr oder weniger arbeitet, Stundensatz geändert wird, etc. muss man eine neue Betrachtung anstellen.
LG
S_E