Hallo,
eine Frau (Hartz IV-Empfängerin) würde als Reinigungskraft im Rahmen einer Geringfügigkeit in einem privaten Haushalt (280 Euro mtl)arbeiten. Zu dieser Nebentätigkeit würde eine weitere Nebentätigkeit (250 Euro mtl) dazukommen, wordurch sie nun in die Gleitzone rutschen würde.
Ist es korrekt, dass sie somit auch mit ihrem ersten Job (privater Haushalt) nach den Bedingungen der Gleitzone abzurechnen wäre???
D.h. bis dato 5 % RV u 5 % KV würden für den Arbeitgeber sich ändern in volle hälftige Sozibeiträge???
Würde mich über Antworten sehr freuen.
LG
Andy