Gliedertaxe

Hallo, vielleicht kann mir jemand von euch bei folgender Frage helfen: Meine Tochter hatte im Sep. 2008 einen Unfall, bei dem sie sich eine vollständige Fraktur des Ellenbogengelenkes zuzog. Nun haben wir bei der Versicherung einen Invaliditätsantrag gestellt, da sie nach Aussage der beh. Ärzte eine dauerhafte Funktionseinschränkung behalten wird. Die Versicherung schickte uns zu einem Gutachter der festgestellt hat, dass der Arm bis Mitte 2011 wieder voll funktionstüchtig sein wird, derzeit aber eine Invalidität nach der Gliedertaxe von 1/20 bemessen werden kann. Gegen dieses Gutachten habe ich Einspruch eingelegt, da der Arm auf Grund der Deformierung nie wieder die vollständige Funktion haben wird. Die Versicherung hat nun die Unterlagen an ihren fachmedizinischen Berater weitergeleitet, der ebenfalls auf Grundlage der Unterlagen festgestellt hat, dass eine vollständige Wiederherstellung nicht möglich ist. Die Versicherung bietet mir jetzt eine Abtretungssumme von 1/10 an. Leider habe ich überhaupt keine Ahnung, was nun 1/20 bzw. 1/10 Invaliditätsgrad Arm 70% bedeutet. Freue mich auf eure Antworten. Lieben Dank chrislinz

Die Versicherung bietet mir jetzt eine Abtretungssumme von 1/10

an. Leider habe ich überhaupt keine Ahnung, was nun 1/20 bzw.
1/10 Invaliditätsgrad Arm 70% bedeutet. Freue mich auf eure
Antworten. Lieben Dank chrislinz

Hallo,

der Verlust eines Armes wird nach der Gliedertaxe mit 70% bewertet. Bei einer dauerhaften Einschränkung wird der entsprechende Prozentsatz aus den 70% herangezogen. In deinem Fall also 1/10 bzw. 1/20 aus 70%, entspricht somit 7% bzw. 14% der Invaliditätssumme. Soweit der Rechenvorgang. Ob die angebotene Bewertung korrekt ist, kann ich nicht beurteilen.

Gruß Keki

Hallo keki,

ich will nicht klugscheißen, aber:
„1/20“ bedeutet nicht 20%, sondern 5%. Daher ergibt sich bei einer Invalidität von 1/20 aus 70% auch nur eine Entschädigung von 3,5 % der Invaliditätssumme.

Viele Grüße
Loroth

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UV mit oder ohne Progression
Hallo,

hat die UV eine Progression? Dann ändert sich die Berechnung. Bei einem Armverlust bzw. Funktionsausfall sieht die Gliedertaxe 70% vor.

Bei 1/10 der Gliedertaxe sehe auch ich 10% = 7% der Invaliditätsleistung.

Sollte die UV z.B. eine 5fache Progression haben, sehen die Progressionstabellen bei den meisten Gesellschaften statt 70% = 160%, davon 1/10 = 16% vor.
http://versicherungswissen.org/UV/PUV%20Invaliditaet…

Gruß Woko

Hallo Woko,

schön wär´s…

Leider liegt hier aber ein Irrtum vor:
Die Progression sorgt nicht dafür, dass die Invalidität mit einem höheren Prozentgrad angerechnet wird, sondern dass sich die Leistung ab einem bestimmten Invaliditätsgrad erhöht.

Will heißen: die Invalidität kann immer nur max. 100% betragen (siehe hierzu auch den von Dir geposteten link).

Eine Vervielfachung der anteiligen Leistung durch die Progression setzt erst ab einem bestimmten Invaliditätsgrad, nämlich ab mindestens 25 %, ein.
Dieser Grad wird aber im vorliegenden Fall weder bei 1/10 (= 7% Invalidität) noch bei 1/20 (= 3,5% Invalidität) erreicht.

Viele Grüße
Loroth

Andere Berechnung
Hallo,

Will heißen: die Invalidität kann immer nur max. 100% betragen

Das bezieht sich darauf, wenn z.B. beide Arme ausfallen. Dann wird nicht 2x 70 = 140 %, sondern natürlich nur 100% berechnet.

Eine Vervielfachung der anteiligen Leistung durch die
Progression setzt erst ab einem bestimmten Invaliditätsgrad,
nämlich ab mindestens 25 %, ein.
Dieser Grad wird aber im vorliegenden Fall weder bei 1/10 (=
7% Invalidität) noch bei 1/20 (= 3,5% Invalidität) erreicht.

Da bin ich anderer Meinung, weil ich schon entsprechende andere Abrechnungen gesehen habe. Danach wurde erst die Invalidität nach den festen Sätzen der Gliedertaxe (hier 70%) festgestellt und die entsprechende Progression (hier 160%) angesetzt. Danach wurde dann der Anteil des Funktionsausfalles (hier 1/10) auf diese Progressionssumme berechnet. Das sind dann 16%.
Vielleicht kann mal einer von der Leistungsabteilung dazu Stellung nehmen oder bei seiner Gesellschaft nachfragen.

Gruß Woko

Hallo Woko,

da liegst du falsch.

Es würde mich wundern, wenn es eine Gesellschaft gäbe, die abrechnet wie du beschrieben hast.

Gruß
tycoon

Eine Vervielfachung der anteiligen Leistung durch die
Progression setzt erst ab einem bestimmten Invaliditätsgrad,
nämlich ab mindestens 25 %, ein.

So habe ich das auch immer in sämtlichen Rechnungen gesehen.
Gruß
Granini