Guten Abend! Gute Nacht!
Ein Maschinenbauer schüttete mir gerade während eines stundenlangen Telefonats sein Herz aus. Seine Firma mit mehreren Angestellten ist am Ende. Er hat Insolvenz angemeldet. Ich denke, er kommt nach der Insolvenz wieder auf die Beine, wenn der Kopf wieder klar ist, weil ihm sein Know-how keiner nehmen kann. Das war das für ihn ermutigende Ende des Gesprächs.
Der Mann hatte jahrelang ohne ausreichendes Eigenkapital gewirtschaftet, war dauernd auf Kredit angewiesen. Er hatte gegenüber seiner Bank eine Globalzession unterschrieben und mit Duldung der Bank die eingeräumte Kreditlinie wohl oft überzogen, aber sobald Geld vom Kunden kam, war alles wieder gut. Der Maschinenbauer reichte seiner Bank regelmäßig Kopien der Aufträge herein und der Filialleiter war damit zufrieden, billigte daraufhin die Überziehungen. Dann gab es irgendwelche Umstrukturierungen bei der Bank und der Maschinenbauer hatte es plötzlich mit einem anderen Bankmenschen zu tun. Der verbot weitere Verfügungen und forderte innerhalb weniger Tage den Ausgleich des Saldos. Als der entsetzte Maschinenbauer mit dem neuen Filialleiter der Bank telefonierte, wurde ihm mitgeteilt, daß die Bank mit der stillen Forderungsabtretung an die Kunden gehen wird, falls das Konto nicht fristgemäß glattgezogen wird.
Jetzt kommt der springende Punkt: In der Branche des Maschinenbauers ist es üblich, daß die AGBs der Auftraggeber eine Abtretung von Forderungen nicht zulassen, jedenfalls von ihrer Zustimmung abhängig machen. Sinn der Sache ist wohl, daß die Auftraggeber an den Auftragnehmer bezahlen wollen, weil sie auf ihn angewiesen sind oder jedenfalls wissen wollen, wenn ein Auftragnehmer wackelt. Das ist ein sehr Know-how-lastiges Geschäft, wo der Auftragnehmer nicht ohne weiteres austauschbar ist. Die Maschinen und Steuerungen bekommt kein Fremder in vertretbarer Zeit in den Griff, wenn der Lieferant nicht mehr existiert.
Den genauen Zeitablauf habe ich der Schilderung nicht entnehmen können, jedenfalls zog sich die Sache noch einige Zeit hin. Weil keine Kontoverfügungen mehr möglich waren, konnten weitgehend fertige Anlagen nicht zur Auslieferung kommen. Liefertermine rutschten. Die Bank ging tatsächlich an die Kunden und forderte diese auf, Zahlungen nur noch an die Bank zu leisten. Die Kunden aber zahlten mit Hinweis auf ihre AGB für schon ausgelieferte Anlagenteile nicht an die Bank, sondern traten mit der Begründung geplatzter Liefertermine von den Aufträgen zurück. So saß also der Maschinenbauer auf sündhaft teuren, fast fertigen Anlagen, die als Sonderanfertigungen nur noch Schrottwert hatten. Die Bank, die das alles vorfinanziert hatte, macht nun Forderungen an die Insolvenzmasse geltend.
Sachstand also: Globalzession, die Bank hatte Kenntnis aller Aufträge, aber auch davon, daß die Forderungen aus den Aufträgen nicht ohne weiteres abtretbar waren. Mit der Kündigung der geduldet überzogenen Kreditlinie hat die Bank selbst dafür gesorgt, daß Aufträge nicht fertig gestellt werden konnten. Mit der Offenlegung der Zession hat die Bank den Hintergrund geliefert, daß die Kunden absprangen. Das aber halte ich für nicht nachweisbar. Aber ist es eine (Treue-)Pflichtverletzung der Bank, wenn sie informationshalber eingereichte Aufträge benutzt, um selbst zu kassieren, obwohl die Forderungen nicht abtretbar waren?
Vielleicht gehört diese Frage eher ins Rechtsbrett, aber hier vermute ich die Leute, die etwas vom Bankfach verstehen.
Danke auch für die Geduld bei diesem langen Sachverhalt.
Gruß
Wolfgang