Globoli,Arzneim. apothekenpflichtg, Naturheilkunde

Hallo,

benötige ich eine besondere Zulassung wenn ich mit Globoli/Bachblüten und/oder ähnlichen apothekenpflichtigen Produkten handeln möchte ?
Wenn ja, wie sieht diese aus ?
LG Nicole

Hallo,
ich bin Heilpraktiker und handle nicht mit Medikamenten. Deshalb bin ich nicht der richtige Ansprechpartner für diese Frage.
Dies wird wohl ein Apotheker eher beantworten können. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass man eine spezielle Genehmigung benötigt.

Es tut mir leid, dass ich nicht weiter helfen kann

Hallo Nicole,

leider kann ich dir diese Frage nicht beantworten.
Ich weiß nur das viele Globulis nicht in Deutschland zugelassen sind bzw. erhältlich sind und ich sie daher aus dem Ausland beziehe.
Also wenn du deine Firma im "Ausland"hast, dürften weniger Probleme auftreten.
Bzw.Internethandel über ausländischen Server.

Mehr kann ich dir leider nicht dazu sagen.

Liebe Grüße Madeleine

Hallo Nicole.

homöopathische Mittel (Globuli) und Bachblüten sind grundsätzlich apothekenpflichtig in Deutschland, das heißt Du bekommst gar keine Zulassung und kannst auch keine erhalten dafür. Es sei denn Du hast eine Apotheke oder eine Arzneimittelfirma.

Du kannst jedoch eine Ausbildung für eine Berechtigung zum Verkauf frei verkäuflicher Arzneimittel machen und bei Deiner zuständigen Industrie- und Handelkammer die Prüfung ablegen. Dann darfst Du unter bestimmten Auflagen und Bedingungen, die Dinge verkaufen, die von der Apothekenpflicht ausgenommen sind. Dabei handelt es sich vorwiegend um Teekräuter, weshalb das Zertifikat auch „Kleiner Kräuterschein“ genannt wird. In den Anlagen zum Arzneimittelgesetz findest Du die Listen für verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige und frei verkäufliche Kräuter, Substanzen und Hilfsmittel.

Aber ich glaube, dass ist nicht unbedingt das was Dich interessiert. Warum willst Du unbedingt Bachblüten verkaufen, wo es die einzigen Blütenessenzen sind, welche apothekenpflichtig sind. Es gibt tausende andere Blütenessenzen mit einem wesentlich weiteren Anwendungsspektrum.

Gesetzesverletzungen im Arzneimittelbereich werden gnadenlos geahndet. Und mit den Änderungen des Lebensmittelgesetzes und der neuen Health-Claims-Verordnung hast Du keine Chance, deine Produkte am Markt zu plazieren. Warum willst Du Dir das also antun.
Die Gesetze findest Du unter google und kannst Sie Dir herunterladen. Unwissenheit schützt Dich nicht vor Strafen.

Ich weis ja nicht was Du vorhast.

Als Heilpraktiker oder Arzt darfst Du ein Arzneimittel herstellen und in der Praxis verabreichen.

Wenn Du Heilpraktiker oder Arzt bist, darfst Du eine eigene Rezeptur entwickeln und eine Apotheke darf davon 99 Stück oder eine Arzneimittelfirma darf in Deinem Auftrag 999 Stück herstellen. Allerdings müssen diese Mittel dann über eine Apotheke verkauft werden und Du haftest voll für die Risiken des Anwenders.

Ich hoffe damit Deine Fragen beantwortet zu haben.

Liebe Grüße

Kerstin

Hallo ebenfalles,

für das komplexe Thema fehlt mir die Kompetenz.
Denkbar ist jedoch, da es sich um die Beratung und Abgabe von Arzneimittel handelt, dass in jedem Fall eine Fachausbildung bzw. Sachkompetenz, vgl. Apotheker oder Heilpraktiker notwendig ist. Insbesondere bei gewerblicher Ausübung.
Also würde ich mal eine befreundete Apothekerin befragen oder eine Heilpraktikerschule anrufen oder die Handelskammer vor Ort.
Da wird sicher geholfen …

Viel Erfolg

Hallo,
ja Du brauchst eine staatliche Zulassung als Apotheker. Jeder Handel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist für „Nichtapotheker“ streng verboten. Daher der Name " apothekenpflichtig".

Herzliche Grüße
Birgit

Hallo,

ja, in jedem Fall. Abgesehen von der fachkundigen Ausbildung, sollte bei einem Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln, der Kräuterschein der >IHK erworben werden. Offiziell nennt dieser sich auch: Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel.
Gruß
Lucinda

Hallo Nicole,

leider weiß ich nicht, wie es bzgl. Zulassung beim Handel mit hom. Mitteln aussieht.

Viele Grüße
Michael

Hallo Nicole,

ich stolpere gerade über das Wort „handeln“. Wenn Sie Globuli oder Bachblüten an Menschen empfehlen wollen, bzw. diese verordnen, dann brauchen Sie ein Zulassung als Heilpraktiker.

Liebe Grüße
Rebekka

Hallo Nicole, tut mir leid, ich fürchte hier kann ich Dir nicht helfen. Aber frag doch mal beim Heilpraktiker-Verband an. In Bayern z.B. unter: www.bayern-heilpraktiker.de

Viel Erfolg!

Hallo Nicole,

egal, womit man Handel betreiben möchte, braucht man eine Genehmigung dafür. Das Wort apothekenpflichtig sagt eigentlich schon alles aus: Es bedeutet, dass diese Dinge nur in Apotheken an den Endverbraucher abgegeben werden dürfen. Ob es eine „Zwischenhändler-Lösung“ gibt und wo Du dafür die Genehmigung bekommst, weiß ich nicht. Zuerst würde ich bei dem für Deinen Ort zuständigen Gesundheitsamt nachfragen. Wenn die nicht weiterhelfen können, frage mal beim Gewerbeaufsichtsamt, denn die sind für Handel zuständig und wenn Du Handel betreiben möchtest, musst Du auf jeden Fall ein Gewerbe dafür anmelden.

Viele Grüße
Lichtblick65

Hallo Nicole,

die Antwort auf Deine Frage ist (leider) recht einfach: wenn Du mit apothekenpflichtigen Produkten handeln möchtest, musst Du eine Apotheke aufmachen, also Apothekerin sein.
Auch wenn es nicht in jedem Fall einleuchtet, der Gesetzgeber lässt nichts anderes zu.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Seebacher