Gluecklich beschenkt

Hallo!

Auf das Konto eines Normalverdieners wird eine Million Euro ueberwiesen. Die Staatsanwaltschaft erlangt davon Kenntnis.
Wird sie in irgendeiner Weise taetig werden?
Was passiert, wenn der Protagonist sagt, ein Unbekannter habe ihm auf der Strasse nach seiner Kontonummer gefragt und ihm die Million geschenkt, weil derjenige einen guten Tag hatte.
Wie sieht es mit 10 oder 100 Millionen aus?
Wird die Behauptung, das Geld waere geschenkt worden, irgendwann einfach als extrem unwahrscheinlich und somit als gelogen angenommen?
Nach meinem Rechtsverstaendnis ginge dies nicht; solange nicht Hinweise darauf auftauchen, dass die Behauptung tatsaechlich gelogen ist und dass das Geld aus einer anderen Quelle stammt,
kann auch nichts gegen den Beschenkten unternommen werden.

oooder?

Gruss
Paul

Hallo Paul,

was meinst du mit „Staatsanwaltschaft tätig werden“? Geld bekommen alleine ist keine Straftat.

Gruß!

Horst

Hallo!

Auch mir wurde schon sehr oft angeboten, dass mir jemand ein paar Millionen schenken wollte. Die Briefe kamen immer aus Nigeria. Ich habe das nie gemacht, denn da muss doch was faul sein.

Es soll aber Leute geben, die drauf reingefallen sind. Es handelte sich in den Fällen, von denen ich gelesen habe, um gestohlenes Geld (Geldwäsche). Wenn man davon was ausgibt, kann es teuer werden.

Natürlich entgeht so etwas der Staatsanwaltschaft nicht einfach so. Wozu gibt es das Geldwäschegesetz?

Grüße

Andreas

OT: Millionen aus Nigeria
Hallo

Auch mir wurde schon sehr oft angeboten, dass mir jemand ein paar Millionen schenken wollte. Die Briefe kamen immer aus Nigeria. …
Es soll aber Leute geben, die drauf reingefallen sind. Es handelte sich in den Fällen, von denen ich gelesen habe, um gestohlenes Geld (Geldwäsche). Wenn man davon was ausgibt, kann es teuer werden.

Ach, da kriegt man wirklich Geld aufs Konto?
Und was soll man (nach Vorstellung der Schenker) machen mit dem Geld?

Interessiert mich nur so, ich hab nämlich auch eine Zeit lang dauernd solche Mails bekommen.

Viele Grüße

Die Bank bemerkt auf alle Fälle, dass der Gutschriftsbetrag von der Grössenordnung nicht zu Deinen üblichen Transaktionsvolumina passt. Kannst Du die Herkunft nicht überzeugend erklären, erfolgt eine Anzeige mit Verdacht auf Geldwäsche, wobei es durchaus möglich und in diesem Fall sogar wahrscheinlich ist, das direkt eine Anzeige erfolgt. Dann musst Du die Herkunft den zuständigen staatlichen Stellen erklären. Und dann wird es nicht Ernst, dann ist es bereits Ernst.
Meine Empfehlung: Mach hier keine Experimente.

Gruss Roland

Haha, ja aber das läuft meistens anders herum:

Zuerst muss man ein Konto eröffnen und das Geld einzahlen, das für die ganzen Transaktionen nötig ist. Millionen werden darauf nie überwiesen. Und schwach erinnere ich mich an den Fall eines Australiers, der auf die „Einladung“ einging, persönlich in Nigeria aufzutauchen und glatt gegen Lösegeld festgehalten wurde…

Natürlich greift die Staatsanwaltschaft sofort zu schärfsten Mitteln, wenn jemand eine Million überwiesen bekommt. Deshalb hören die bei Günter Jauch ja auch alle früher auf…

:wink:

Horst

Hallo!

Ach, da kriegt man wirklich Geld aufs Konto?
Und was soll man (nach Vorstellung der Schenker) machen mit
dem Geld?

Ich habe gelesen, man darf einen Teil als Provision behalten und solle den Rest per Bargeldtransfer weiterleiten. Wenn man das wirklich mache, käme die Staatsanwaltschaft und man müsse für den Schaden aufkommen.

Wie gesagt, ich hab es nur gelesen.

Grüße

Andreas

OT: Anderer Schuh
Hallo Andreas,

das ist ein anderer Trick. Das ist das mit den Phishing Mails einerseits und den tollen Jobs für Resiebüros etc, wo man nur ein Konto braucht andererseits.

Haben die Gauner mal wieder jemanden dazu gebracht, seine PINs und TANs auf einer Phishing-Seite anzugeben, überweisen die das Geld direkt auf ihren „Mitarbeiter“ mit dem tollen Job. Der überweist ca. 90% an ein Konto in Ganzweitweg und ist damit der einzige greifbare Gauner, ohne es zu wissen, da er glaubt, seine Arbeit würde halt gut bezahlt…

Die Millionenerben und Bankangestellten im Besitz von Schwarzkonten gestürzter Regime gibt es nicht. Da wird verlangt, dass das Opfer ein Konto eröffnet und einen Grundbetrag hinterlegt, um die Formalitäten zu erledigen. Auf dieses Konto müssen dann natürlich auch die Gauner Zugriff haben - und dann ist es weg.

Gruß!

Horst

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Hi,

… Nigeria …
Es soll aber Leute geben, die drauf reingefallen sind. Es
handelte sich in den Fällen, von denen ich gelesen habe, um
gestohlenes Geld (Geldwäsche).

Nein, siehe: http://www.nigeria-connection.de/

Ulrich

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Hallo!

Du bist jetzt schon der dritte, der meint, ich hätte da wohl was verwechselt.

Hmm…

Sollte ich vielleicht wirklich was verwechselt haben? :smile:

Grüße

Andreas

erfolgt eine Anzeige mit Verdacht auf
Geldwäsche

Hallo Roland,

Anzeige? Ich nehme an, im Sinne von „Meldung“.

Gruß!

Horst

Hi

Wo hast Du das denn gelesen?

Lies mal lieber die Links.

http://www2.tu-berlin.de/www/software/scam/419.shtml

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorschussbetrug

http://www.nigeria-connection.de/

Gruß

Hallo,

Die Bank bemerkt auf alle Fälle, dass der Gutschriftsbetrag
von der Grössenordnung nicht zu Deinen üblichen
Transaktionsvolumina passt.

Na und?

Dann
musst Du die Herkunft den zuständigen staatlichen Stellen
erklären. Und dann wird es nicht Ernst, dann ist es bereits
Ernst.

Verstehe ich nicht. Ich dachte, da vor dem Gesetz alle gleich sind, macht man es einfach, wie unser ehemaliger Bundeskanzler.

Man sagt, dass man den Absendern sein Ehrenwort gegeben habe, ihre Namen nicht zu nennen.

Daraufhin werden alle Anschuldigungen zurückgezogen und man bekommt einen Ehrendoktor oder eine Ehrenbürgerschaft angeboten.

Gruß

Fritze

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Frage mal bei des Stadt Görlitz nach… die haben Erfahrung, denn die kriegen jedes Jahr unbekannterweise eine Million geschenkt.

Iru

Na, meines Wissens nach kennt die Stadt den Schenker durchaus, darf ihn nur nicht benennen.

Levay

Das denke ich auch. Die Bedingung an die Schenkung ist die absolute Anonymität. Jedenfalls haben die Görlitzer schon viel damit gemacht, die Stadt kann sich sehen lassen.

Iru

Ja, die haben mal Vorher-Nachher-Bilder im Fernsehen gezeigt.

Der Schenker sollte mich mal bedenken. Dann zeige ich ihm auch Bilder aus meinem Leben vorher - nachher.

Levay

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Verdacht
Hallo!

Anzeige mit Verdacht auf Geldwäsche

richtig…
Der Verdacht kann aber nicht bewiesen werden und somit bleibt er ein Verdacht.

Gruss
Paul

Verstehe ich nicht. Du gehst davon aus, dass alle Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche wieder eingestellt werden oder wie?

anders definiert
Hallo!

Du gehst davon aus, dass alle Ermittlungen
wegen des Verdachts der Geldwäsche wieder eingestellt werden
oder wie?

nein, nein
Ich habe diesen Fall so definiert, dass es keine Hinweise auf eine andere Geldquelle gibt. In diesem Fall wuerde es bei einem Verdacht bleiben.
Meine Frage zielte nur darauf ab, ob beim nicht Vorhandensein von Beweisen eine riesen grosse Geldmenge einfach als nicht-rechtmaessig-zustandegekommen eingestuft wird.

Gruss
Paul