Glücksspiel

Hallo zusammen,

wenn in einer Firma zur Fussball-WM ein internes Tipp-Spiel veranstaltet werden soll, fällt es dann unter §284 StGB?

Viele Grüße
ausnahmefall

Hallo!

Ich nehme an, man konmmt in den Betrieb nur durch ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren hinein und er beschäftigt sich auch noch mit etwas anderem als der veranstaltung von Sportwetten.

Stimmt’s? Dann besteht keine Gefahr!

Auch Hallo,

Ich nehme an, man konmmt in den Betrieb nur durch ein
Bewerbungs- und Auswahlverfahren hinein

Naja… Manchmal fragt man sich schon, ob die die neuen Kollegen nicht doch einfach von der Straße wegfangen :wink:

und er beschäftigt
sich auch noch mit etwas anderem als der veranstaltung von
Sportwetten.

Jaaaaa, das schon :wink:

Stimmt’s? Dann besteht keine Gefahr!

Supi, danke schön :smile: Dann schaut der angenommene ausnahmefall mal beim angenommenen Chef vorbei um einen angenommenen Tippschein auszufüllen. Der angenommene ausnahmefall hatte nämlich angenommen Angst vor §285 :wink:

Liebe Grüße
ausnahmefall