Hallo liebe Forum-ler,
wer ist eigentlich für den Austausch einer kaputten Glühbirne im Treppenhaus/auf dem Treppenabsatz der Wohnung zuständig - Mieter oder Vermieter?
Es geht mir hier nicht um die paar EURO für den Kauf der Birne, sondern um die gesetzliche Regelung. Wir wohnen allein auf der Etage, über uns ist nur noch der Dachboden, welcher allein vom Vermieter genutzt wird (wohnt mit im Haus). Der Vermieter muss also an unserer Wohnungstür vorbei, wenn er zum Dachboden will.
Ein Austausch der Birne durch den Vermieter ist bisher nicht erfolgt (obwohl ihm die kaputte Birne bekannt ist). Gehört der Treppenabsatz zur mitgemieteten Mietsache/Wohnung?
Liebe Grüße und ein herzliches „Alaaf“
Kati