GmbH als Existenzgründer

Hallo

Habe irgend wo einmal gelesen, das ein Existenzgründer nur 10,000 € zur Gründung einer GmbH hinterlegen müß, nur der neu gründet oder der schon gegründet hatt bis zu welchen Monat?

Kleine GmbH > Absichtserklärung im Wahlkampf!
Hallo …

im Wahlkampf zu den Bundestagswahlen gab es eine kurzzeitige Diskussion um die Einführung einer „Kleinen GmbH“ mit einem Stammkapital von „nur“ 10.000€, um den Gründungsboom der Ltd.'s einzudämmen, umgesetzt ist dieses Vorhaben noch nicht.

MfG
BEBOUB

Hallo!

Habe irgend wo einmal gelesen, das ein Existenzgründer nur
10,000 € zur Gründung einer GmbH hinterlegen müß…

„Hinterlegt“ wird überhaupt nichts. Die GmbH muß zum Zeitpunkt ihrer Gründung über ein bestimmtes Vermögen verfügen. Geld und/oder Vermögensgegenstände sind also nicht weg oder irgendwie in den Händen Dritter, sondern gehören der GmbH.

Gruß
Wolfgang

Die 10.000 oder waren es 12.000 sind möglich, dann musst Du den Rest aber in Anlagegütern nachweisen. Da gelten aber nur Anlagegüter, die auch relativ wertstabil sind, bzw. Du solltest entsprechend der Afa dann Reserven zurück legen, dass wenn Du mal in Haftung genommen werden solltest auch die 25.000 liquide machen kannst.

Hi,

Die 10.000 oder waren es 12.000 sind möglich, dann musst Du
den Rest aber in Anlagegütern nachweisen. Da gelten aber nur
Anlagegüter, die auch relativ wertstabil sind,

Klingt mir ein wenig zu einfach. Es ist ein wenig komplizierter.

Aus: http://www.ihk-luebeck.de/HLIHK24/HLIHK24/produktmar…
unter Punkt 5: Sacheinlagen

oder: http://www.ihk-nordwestfalen.de/rechtsthemen/ges-gmb…
Zitat:
Der Wert der Sacheinlage muss in einem Sachgründungsbericht nachgewiesen werden. Das Gericht überprüft die Bewertung bzw. lässt sie überprüfen. Insbesondere wenn gebrauchte Gegenstände als Sacheinlage eingebracht werden, wird das Amtsgericht in der Regel zum Nachweis der Werthaltigkeit ein Sachverständigengutachten verlangen. Demnach ist eine Bargründung in der Regel einfacher zu vollziehen als eine Gründung über Sacheinlagen.
Ende Zitat

mfg Ulrich

Sevus Alexandra,

Die 10.000 oder waren es 12.000 sind möglich, dann musst Du
den Rest aber in Anlagegütern nachweisen.

Vorsicht! Ich glaube, da läuft was durcheinander. Die Einbringung nur eines Teils des Stammkapitals (konkret: der Hälfte, also mindestens 12.500 €) im Zeitpunkt der Gründung ist bei Sachgründungen nicht möglich.

Ferner kommen für eine Sachgründung nicht bloß Güter des Anlagevermögens in Frage, sondern auch solche des Umlaufvermögens. Z.B. ein Lagerbestand an Handelswaren.

Da gelten aber nur
Anlagegüter, die auch relativ wertstabil sind,

Auch andere Güter (vgl. das Beispiel Lagerbestand) sind für eine Sachgründung geeignet. Was sich in den Aktiven tut, hat keinen unmittelbaren Einfluss auf das, was in den Passiven los ist. Konkret: Das Stammkapital muss nicht permanent in irgendeiner bestimmten Aktivposition erhalten bleiben, durch die es eingebracht worden ist.

bzw. Du
solltest entsprechend der Afa dann Reserven zurück legen, dass
wenn Du mal in Haftung genommen werden solltest auch die
25.000 liquide machen kannst.

Das verstehe ich nicht: Eine besondere Operation zum Bilden „spezieller“ Aktiva („Reserven“ = Geld? oder = Rücklagen, dann wärs auch nicht sinnvoll), mit denen gehaftet werden kann, ist nicht notwendig, solange zutreffend bilanziert wird: Naturgemäß wird bei sauberer Bewertung der Aktiva immer „etwas zum Haften“ da sein, solange bei den Passiva noch gedecktes Eigenkapital da ist. Und wenn dieses nicht da ist, nützt alles beiseite gelegte Geld nichts - falls etwa das Stammkapital nebst dem übrigen EK allein durch die Bildung notwendiger Rückstellungen aufgezehrt ist, schützen die in diesem Fall in einigem Umfang vorhandenen Aktiva nicht vor der dann gegebenen Überschuldung mit allen Konsequenzen, auch wenn die GmbH dann im Moment noch weit von Zahlungsunfähigkeit entfernt ist.

Zur Frage der Existenzgründung: Woher kommen die Einlagen für eine Sachgründung? Dieses scheint mir die wesentliche Frage zu sein. Seriöse Sachgründungen außerhalb der Einbringung eines bestehenden Einzelunternehmens in eine GmbH kann ich mir bloß schwer vorstellen.

Schöne Grüße

MM

im Wahlkampf zu den Bundestagswahlen gab es eine kurzzeitige
Diskussion um die Einführung einer „Kleinen GmbH“ mit einem
Stammkapital von „nur“ 10.000€, um den Gründungsboom der
Ltd.'s einzudämmen, umgesetzt ist dieses Vorhaben noch nicht.

Meines Wissens nach, ist das Vorhaben nicht nur noch nicht umgesetzt, sondern es ist komplett vom Tisch!
Also nix mit 10.000 Euro GmbH :wink:

Im Vergleich zur Limited, wo man nur 1 Pfund als Stammkapital benötigt, erscheinen mir 10.000 Euro immer noch viel zu viel.
Ist aber nur meine Meinung :wink:

Gruß

Norbert

Einfacher ist es als Privatperson eine Firma zu gründen.
Dann eine GmbH und mit der Einlage in die GmbH die Firmader Privatperson aufkaufen.

Dir Fima sollte halt auch die 25000 Euro wert sein.
Was aber meist an Mschienen, PC udn Fahrzeug gerechnet der Fall ist.

Grüsse

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Einfacher ist es als Privatperson eine Firma zu gründen.
Dann eine GmbH und mit der Einlage in die GmbH die Firmader
Privatperson aufkaufen.

Wo hast du na bitte den Mist aufgeladen?!
Das ganze ist überhaupt nicht einfacher, sondern wesentlich komplizierter, als wenn er die GmbH gleich so gründen würde.
Außerdem macht für mich das ganze Konstrukt überhaupt keinen Sinn!

Servus Norbert,

bei aus dem Stand gegründeten kleinen (insbesondere Einmann-)GmbHn entsteht oft genug ein ungeheurer Müll daraus, daß der frischgebackene Unternehmer sich nur mit Mühe daran gewöhnen kann, daß es Dinge gibt, die der GmbH gehören, und solche, die ihm gehören, und daß ein Unterschied dazwischen besteht. Sinnvollerweise konzentriert er sich zu Beginn seiner Tätigkeit mehr darauf, daß er Aufträge ranschafft und darauf, daß er diese so ausführt, daß die Kunden wiederkommen, als auf administrative Rituale. Nichteinhaltung dieser Rituale trägt bedeutende Risiken in sich, von der verdeckten Gewinnausschüttung bis hin zu - im Extremfall - steuerlicher Betrachtung der GmbH als Einzelunternehmen des einzigen Gesellschafters, wenn die Verquickung der Vermögenssphären zu weit geht - zugegebenermaßen habe ich dieses Extrem noch nicht in den Fingern gehabt, aber aus vielen kleinen vGAn lässt sich auch schon eine leckere Rechnung präsentieren.

Daher ist der Vorschlag von zoomi, die GmbH erst dann zu gründen, wenn ihre Vorteile die beschriebenen Nachteile überwiegen, sicherlich nicht von vornherein als „Mist“ zu klassifizieren.

Wenn zwischen der Gründung und dem Erwerb des Einzelunternehmens aus Mitteln, die der jungen GmbH aus Bargründung zugeflossen sind, genügend Zeit liegt, ist das vorgeschlagene Vorgehen ein nützlicher Weg, um den lästigen Rattenschwanz, der an einer Sachgründung hängt, zu vermeiden - und auch die Risiken, die an einer mißglückten Sachgründung hängen. Freilich muß der Kaufpreis gegebenenfalls einem Fremdvergleich standhalten. Aber diesen (erst auf Verlangen!) aufzuziehen, ist allemal einfacher, als mit einem Sachgründungsbericht rumzudüdeln.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

wenn ich Zoomi´s Beitrag falsch verstanden haben sollte, dann möchte ich mich bei ihm für meinen rauhen Ton entschuldigen.

Ich ging davon aus, dass Zoomi meinte, dass heute die Personengesellschaft gegründet wird und morgen die GmbH die Personengesellschaft aufkauft.
Dies würde in meinen Augen keinen Sinn machen.

Was ich nicht verstehe ist, warum viele Leute eine Haftungsbeschränkung wollen?
Oder warum Leute eine „echte“ Firma haben wollen?
Beim Thema Haftungsbeschränkung gibt es ja die Durchgriffshaftung auf den GF, wenn er „krumme Dinger“ drehen sollte.
Außerdem kann man sich mit Versicherungen relativ gut absichern.

Evtl. würde sich anstatt der GmbH, die Gründung einer GmbH und Co. KG anbieten.
Denn dort kann man ja die Gewinne schön „hin und her“ schieben.

Dieses Thema könnte man noch endlos weiterdiskutieren…

Gruß

Norbert

…habe nie gesagt, dass das so einfach ist mit der Sachgründung :o) Selbstverständlich brauche ich da einen Nachweis für den Wert der Sachgüter etc… habe das Thema jetzt mit einigen Mandanten breit und lang durch diskutiert und mit den Banken und mit den anderen Geldgebern…

Zum Posting zuvor: Auch bei der Existenzgründung kann man gleich eine Sachgründung machen. Haben z.B. einen Mandanten, der gleich mit einem großen Büro startet und da diverse Sachgüter ansetzt.

Hi Alexandra,

…habe nie gesagt, dass das so einfach ist mit der
Sachgründung

Das klang aber so.

Zum Posting zuvor: Auch bei der Existenzgründung kann man
gleich eine Sachgründung machen. Haben z.B. einen Mandanten,
der gleich mit einem großen Büro startet und da diverse
Sachgüter ansetzt.

Da verweise ich mal auf:

http://www.grosse-wilde-bonn.de/gmbh-fahrplan.htm
Auf diesen Punkt weisen wir ausdrücklich deshalb hin, weil nach wie vor sehr häufig Gesellschaften so gegründet werden, dass zunächst die Stammeinlage der Gesellschaft durch Einzahlung von Geld erbracht wird, anschließend jedoch mit den eingezahlten Geldbeträgen von den Gründungsgesellschaftern Vermögenswerte erworben werden, und zwar in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Einlage von Geld. In derartigen Fällen ist immer davon auszugehen, dass eine verschleierte Sachgründung vorliegt und dementsprechend die Einzahlung der Stammeinlage nicht ordnungsgemäß erfolgt wäre. Die Gesellschafter müssen im Insolvenzfalle damit rechnen, dass sie die Stammeinlage nochmals an den Insolvenzverwalter einzahlen müssen, was in einer derartigen Situation mehr als nur unglücklich ist. Hierbei kommt es natürlich bei erworbenen Gegenständen grundsätzlich darauf an, von wem die Gegenstände erworben werden. Wenn die Gegenstände von dritter Seite erworben werden, kann natürlich von einer Umgehung nicht die Rede sein, dies dürfte im konkreten Falle allerdings relativ schwierig darstellbar sein.

Das ist das Risiko, nicht die Gründung selber.

mfg Ulrich

…habe nie gesagt, dass das so einfach ist mit der
Sachgründung :o) Selbstverständlich brauche ich da einen
Nachweis für den Wert der Sachgüter etc… habe das Thema
jetzt mit einigen Mandanten breit und lang durch diskutiert
und mit den Banken und mit den anderen Geldgebern…

hi,

hoffentlich kommt dir da mal niemand auf die schliche, wenn du mit deinen „mandanten“ solche spielchen machst - nennt man unerlaubte steuerberatung…

Zum Posting zuvor: Auch bei der Existenzgründung kann man
gleich eine Sachgründung machen. Haben z.B. einen Mandanten,
der gleich mit einem großen Büro startet und da diverse
Sachgüter ansetzt.

sachgründung macht doch nur sinn, wenns sonst keine andere möglichkeit gibt, da der verwaltungsaufwand viel zu hoch ist

wenn jemand mit einem „großen büro“ anfängt, dann kann er auch sein stammkapital freimachen, anstatt 5 gebrauchte schreibtische und 10 besprechungsstühle in eine sachgründung zu friemeln…

gruß inder

Ne, da muss ich Dich enttäuschen. Das fällt alles nicht unter steuerliche Beratung, sondern in den Bereich Firmenform und das darf ich beraten ;o) Steuerlich würde ich mich nie aus dem Fenster hängen, da gibt es definitiv Experten für, die sich da noch mehr in die Materie eingearbeitet haben.

hoffentlich kommt dir da mal niemand auf die schliche, wenn du
mit deinen „mandanten“ solche spielchen machst - nennt man
unerlaubte steuerberatung…

Ne, da muss ich Dich enttäuschen. Das fällt alles nicht unter
steuerliche Beratung, sondern in den Bereich Firmenform und
das darf ich beraten ;o)

o.k. - ist mir neu - hast du ne quelle ?

Steuerlich würde ich mich nie aus

dem Fenster hängen, da gibt es definitiv Experten für, die
sich da noch mehr in die Materie eingearbeitet haben.

ja, diese experten nennt man auch steuerberater

frage mich wie man jemanden bez. einer unternehmensgründung beraten kann, ohne den nicht unwesentlichen aspekt der unterschiedlichen steuerlichen belastung zu berücksichtigen…

aber das eigentliche problem erscheint mir, dass sich in D jeder „dahergelaufene“ unternhemensberater schimpfen darf…

gruß inder

hoffentlich kommt dir da mal niemand auf die schliche, wenn du
mit deinen „mandanten“ solche spielchen machst - nennt man
unerlaubte steuerberatung…

Hallo Inder,

es gibt Aspekte, die darf man beraten… also z.B. darf man dem Mandanten erklären wo die Unterschiede zwischen den Unternehmensformen und damit auch die steuerlichen Aspekte sind. Genauso darf man die Kunden darauf hinweisen, dass es in dieser Situation sinnvoll wäre ein Ehevertrag etc. aufzusetzen oder in Bezug auf das Erbe Vorkehrungen zu treffen, da Situation XYZ eintreffen kann. Was man nicht beraten darf sind dann die Feinheiten, die speziell auf die Firma abgestellt sind. In der Beratung läuft das dann so ab, dass Du eine Empfehlung für eine Unternehmensform geben darfst, weil X Punke (persönlich, steuerlich, rechtlich, gesellschaftlich, …) dafür sprechen. Letzten Endes verweist Du den Mandanten dann auf einen Steuerberater und oder Anwalt, der dann konkrete Berechnungen und Recherchen speziell für den Fall anstellt. In der Regel arbeite ich mit Steuerberatern zusammen, die mir dann politisch und vom Berufsstandpunkt korrekt die Antworten zu meinen Fragen liefern und der Kunde damit umfassend beraten wird.

…natürlich muss man sich gerade bei der Beratung von Existenzgründern auch mit Steuer und Recht auseinander setzen und da die Grundlagen drauf haben, um in die richtige Richtung zu laufen, aber das Fachwissen, wie es ein Anwalt/Steuerberater hat, kannst Du nicht haben, da bei der betriebswirtschaftlichen Beratung einfach viel zu viel Wissen benötigt wird, als dass man alle Bereiche vertiefen kann. Bin zum Beispiel im Gesundheitswesen sehr fit und da in der Beratung von Pflegediensten, den Bau von Heimen und deren Finanzierung etc… , würde aber nie ne Gründung einer Aktiengesellschaft oder Kapitalerhöhung beraten. …übrigens ist auch nicht Anwalt= Anwalt oder Steuerberater = Steureberater. So ist das halt in den beratenden Branchen. Man muss sich genau ansehen welche Fragen man als Mandant hat und welche Erfahrungen der anvisierte Anwalt etc. hat… Du gehst ja auch nicht für ne Scheidung zum Arbeitsrechtler…der natürlich auch Scheidungen abwickeln kann, aber halt nur die 0815 Variante und nicht die komplexe Version, wenn vielleicht noch Firmen und Immobilien etc. dran hängen…und dann kommt auch der Anwalt, wenn er gut ist nicht umhin, einen Steuerberater hinzuzuziehen ;o)

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Hallo Ulrich,

den von Dir beschriebenen Fall gibt es leider recht häufig und da schauen auch die Behörden mittlerweile sehr genau hin ;o)

Sollte es sich jedoch um eine wirkliche Sacheinlage handeln, dann versuche ich immer darauf zu achten, dass die eingelegten Güter auch relativ wertstabil sind, dh sollte wirklich mal ne Insolvenz drohen, dass dann mit der Veräußerung der Güter auch wieder die 12500 Euro bzw. 25.000 Euro annähernd erzielt werden können und der Unternehmer dann nicht aus „eigener Tasche“ die 25.000 auffüllen muss. Habe Mandanten, die z.B. Regale eines schwedischen Möbelhauses auf die Liste setzen… die sind natürlich bereits nach Anschaffung kaum noch zu veräußern. Anders z.B. bei USM Haller, die Regale sind nach einem geringen Wertverlust auch nach 20 Jahren noch wertstabil. …nur mal so zum Beispiel… würde jetzt keinem Existenzgründer unbedingt raten sein Geld in USM festzulegen, damit es hier zu keinen Mißverständnissen kommt. …gehe hierbei immer davon aus, dass man seine Geschäfte ehrlich abwickeln und auch im Insolvenzfall seine Gläubiger bedienen möchte…dass man ne GmbH auch „leer“ machen kann und sich auf Kosten anderer Bereichern kann, wenn man sich geschickt anstellt, ist klar… das ist aber nicht mein Ziel bei der Beratung…und ich hoffe auch nicht das Ziel der meisten Unternehmensgründer.

Du vergisst auch das Handwerksmeister zumindest im ersten Jahr privatpersonen sind. Also „nur“ an das BGB und nicht an das HGB gebunden sind. Dies erleichter es ungemein gerade am Start da die Energien besser in die Produktivität und ins das Marketing gesteckt werden können.

Am anfang haben die meisten Leute auch nicht das Kapital eine GmbH zu gründen. Sobald der Faktor der Privatperson weh fällt ist eine dringende Risikoabwägung notwendig. Diese ergibt meist, gerade wenn Mitarbeiter und Grosskunden vorhanden sind, das ein GmbH der Weg ist.

Ich habe mich anfangs schlecht ausgedrückt, entschuldigung.
Ich meinte nicht das dieser Vorgang von einem auf den anderen Tag vollzogen werden sollte.
Der weitere Vorteil aus dem was ich beschrieben habe das nur ein Fiktives Kapital vorhanden sein muss.

  1. Ich mache eine Einlage in der GmbH zur Gründung.
  2. Ich kaufe von der Einlage meine private Firma.
  3. Die Frima geht voll und ganz in der GmbH auf.

Es ist so einfacher als jeden Fitzel, jede Schraube, jedes Blatt Papier, jede Steckdose … zu zählen, wiegen, schätzen, eine absolute Genral Inventiur zu machen und den Beweis der 25000 Euro zu erbringen als das ganze für den Wert von 25000 Euro zu kaufen.
Das stndig nachhaltige Auf und Umrechenn fällt auch weg.

Klar mus simmer eine Inventur gemacht und ein Überblick über Material vorhanden sein. Aber als Handwerker hat man einen Kübel Schrauben für die aufputzinstallation und wenn der zu neige geht kauft man einen neuen. Da zähle ich auch nicht nach wieviele Sicherungen noch da sind.
Es kostet zu viel Zeit, die in der Produktivität fehlt.
Wenn Material ausgeht ist durch 5 Klicks am PC in 2-4 Stunden vom Grosshändler bei mir oder beim Kunden. Eien Inventur mit kompleter Auflistung dauert bei einem mittleren Handwerksbetrieb für 2 Leute ca. 7-9 Tage.

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