Guten Abend liebe Community,
Person A ist Geschäftsführer einer GmbH(als Hauptgewerbe angemeldet)
Kann man die GmbH als Nebengewerbe anmelden, trotzdem Geschäftsführer sein und trotzdem noch dann Hauptberuflich arbeiten gehen ?
Kennt sich da jemand aus ?
Welche Vor- und Nachteile würde es geben wenn man eine GmbH vom Haupt- ins Nebengewerbe anmeldet ?
Einen schönen Abend wünsche ich noch.
Hallo!
Person A ist Geschäftsführer einer GmbH(als Hauptgewerbe
angemeldet)
Kann man die GmbH als Nebengewerbe anmelden…
Nein, das kann man nicht, weil es diese Unterscheidung nicht gibt. Die GmbH existiert als juristische Person unabhängig vom Geschäftsführer. Ob der GmbH-Geschäftsführer seine Tätigkeit als Haupt-, Neben- oder Sonstwas-Tätigkeit betrachtet, berührt die GmbH nicht. Es sei denn, im Anstellungsvertrag zwischen GmbH und ihrem Geschäftsführer steht etwas anderes und der/die Gesellschafter lassen nicht mit sich reden.
Welche Vor- und Nachteile würde es geben wenn man eine GmbH
vom Haupt- ins Nebengewerbe anmeldet ?
Da gibt es nichts anzumelden. Kann es sein, dass Unklarheit über das Wesen einer GmbH besteht?
Gruß
Wolfgang
Hallo Energie3018,
vielleicht ist das eine Idee:
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sofern vorhanden GF Vertrag kündigen
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Gewerbe auf Dich anmelden als z. B. Unternehmensberatung
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Dann arbeitest Du als Interims Geschäftsführer auf z. B. Stundenbasis auf eigenen Namen und Rechnung.
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Eigenes Gewerbe als Nebengewerbe ummelden
Ich hoffe mein Beitrag hilft Dir weiter.
Beste Grüße
Timm Picker
FELICON
- Eigenes Gewerbe als Nebengewerbe ummelden
Was ist das denn für ein Unsinn von einem „Finanz- und Unternehmensberater“ ?
Hi Nordlicht,
danke für Deine Antwort. Vielleicht liegt es an der Kommunikation.
Es ist sehr wohl möglich für eine GmbH statt „angestellter GF“ als selbständig Tätiger über ein gesondertes persönliches Gewerbe meine Leistungen auf eigenen Namen und Rechnung zu vergüten!
Dem Finanzamt ist das total egal wie die Einnahmen versteuert werden.
Und dieses Verfahren über das „persönliche Gewerbe“ ist nicht daran gebunden, ob ich es als Haupt- oder Nebengewerbe führe!
Beste Grüße
Timm Picker
FELICON
Hi Timm,
danke für Deine Antwort. Vielleicht liegt es an der Kommunikation.
So sehe ich das auch ! Ich habe nur den Satz mit dem Nebengewerbe als Unsinn bezeichnet. Alle anderen Aussagen von Dir habe ich nicht kommentiert.
daran gebunden, ob ich es als Haupt- oder Nebengewerbe führe!
Nur die Sozialversicherung unterscheidet evt. zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbständigkeit. Allen anderen ist es völlig egal.
Nur so als Rat an den Forums-Neuling: Schau ganz genau hin, was die anderen schreiben.
Gruß
Nordlicht
Hi Nordlicht,
ja das werde ich wohl machen müssen… 
Ich habe mir gedacht, dass das Anliegen mit dem Nebengewerbe einen Grund haben muss…
Als Neuling werde ich mich noch entwickeln 
Beste Grüße
Timm Picker
FELICON
für die GmbH macht es keinen unterschied ob sie ein Haupt- oder nebengewerbe ist
da eine GmbH eine juristische Person des p.Rechts ist kann sie ohnehin keine „nebentätigkeit“ ausführen weil ihre person sich existenziell auf das bestehen der unternehmung bezieht… also völlig ohne belang ob haupt oder nebenberuflich.
für den angestellten geschäftsführer ist es auch steuerrechtlich von belang ob er nun erst geschäftsführer und dann noch irgendwo anders was anderes ist oder ob er erst was anderes ist und dann im nebenberuf noch geschäftsführer
es entscheidet dem grunde nach nämlich die zeitliche reihenfolge darüber welcher beruf mit St.Kl. 6 besteuert werden „müsste“… was in der praxis gemacht wird ist da immer was anderes aber darüber will ich jetzt nicht nachdenken…
wenn man also der meinung ist das man noch einen anderen beruf im haupterwerb ausführen will … dann mal los … man kann ja trotzdem angestellter geschäftsführer bleiben …
wenns halt günstiger ist … und man das selbst möchte … ich rate jetzt mal keinem dazu die steuerklassen so zu tauschen das 6 beim kleineren gehalt liegt … der Lohnsteuerjahresausgleich … gleicht das eh wieder aus …
noch eine kleine bildliche anmerkung …
„jeder pilot kann simultan nur ein Flugzeug fliegen“ … will heissen … es kann sein das man eins schleifen lässt oder nur halbherzig macht wenn man sich auf zwei grössere sachen stürzt…