Guten Tag,
immer wieder liest man davon, dass mit Kapitalgesellschaften im Unterschied zu Personenunternehmen ordentlich Steuern gespart würden, weil die daraus bezogenen Gewinne ja nur mit Kapitalertragsteuer (plus Soli) belastet würden.
Ich verstehe das nicht ganz, daher würde ich mich über eine Antwort zu meiner Verständnisfrage freuen. Vielen Dank…
Wenn ich einen Freiberufler vergleiche, der für seine Selbständigkeit die Gewinne ganz normal nach §4 Abs.3 EStG ermittelt und dann versteuert, und den gleichen Freiberufler, der nun eine GmbH gegründet hat und seine Geschäfte darüber laufen lässt - dann verstehe ich nicht, wo die GmbH steuergünstiger sein soll… (Haftungsausschluss ist natürlich eine andere Sache).
Wenn die Einnahmen und Ausgaben ja gleich sind, fällt der gleiche Betrag beim 4.3-Rechner in der ESt-Erklärung Anlage G an und bei der GmbH als Jahresüberschuss, der dann versteuert und der Rest ausgeschüttet wird und bei der Person in der ESt-Erklärung angegeben wird.
Selbst wenn der Selbständige so viel verdienen würde, dass er den Spitzensteuersatz hat mit Grenzbelastung 45% käme er plus Soli maximal auf rund 47,5% Abgaben (eher etwas weniger, da die Durchschnittsbelastung ja nicht komplett zu 45% liegt). Er hätte also quasi 52,5% übrig.
Bei der GmbH wären es Körperschaftsteuer von 15% plus Soli also 15,825%. Dann kommt noch die Gewerbesteuer hinzu, nehmen wir mal 15% an (oftmals ist der Hebesatz ja sogar höher). Zusammen also rund 31% des Gewinns.
Der Rest, also 69% würde ausgeschüttet und wäre bei der Person dann mit 25% Kapitalertragsteuer plus Soli, also rund 26,4% zu versteuern.
Von den 69% blieben also nur rund 50,8% übrig.
Das ist ja weniger als die 52,5%. Und wenn er nicht so extrem viel verdient, dann ist die Differenz zu den 50,8% ja noch größer.
Mache ich da einen Denkfehler?
Vielen Dank nochmal
und schönen Tag,
C.