GmbH als Steuersparmodell, stimmt das?

Guten Tag,

immer wieder liest man davon, dass mit Kapitalgesellschaften im Unterschied zu Personenunternehmen ordentlich Steuern gespart würden, weil die daraus bezogenen Gewinne ja nur mit Kapitalertragsteuer (plus Soli) belastet würden.
Ich verstehe das nicht ganz, daher würde ich mich über eine Antwort zu meiner Verständnisfrage freuen. Vielen Dank…

Wenn ich einen Freiberufler vergleiche, der für seine Selbständigkeit die Gewinne ganz normal nach §4 Abs.3 EStG ermittelt und dann versteuert, und den gleichen Freiberufler, der nun eine GmbH gegründet hat und seine Geschäfte darüber laufen lässt - dann verstehe ich nicht, wo die GmbH steuergünstiger sein soll… (Haftungsausschluss ist natürlich eine andere Sache).

Wenn die Einnahmen und Ausgaben ja gleich sind, fällt der gleiche Betrag beim 4.3-Rechner in der ESt-Erklärung Anlage G an und bei der GmbH als Jahresüberschuss, der dann versteuert und der Rest ausgeschüttet wird und bei der Person in der ESt-Erklärung angegeben wird.

Selbst wenn der Selbständige so viel verdienen würde, dass er den Spitzensteuersatz hat mit Grenzbelastung 45% käme er plus Soli maximal auf rund 47,5% Abgaben (eher etwas weniger, da die Durchschnittsbelastung ja nicht komplett zu 45% liegt). Er hätte also quasi 52,5% übrig.

Bei der GmbH wären es Körperschaftsteuer von 15% plus Soli also 15,825%. Dann kommt noch die Gewerbesteuer hinzu, nehmen wir mal 15% an (oftmals ist der Hebesatz ja sogar höher). Zusammen also rund 31% des Gewinns.

Der Rest, also 69% würde ausgeschüttet und wäre bei der Person dann mit 25% Kapitalertragsteuer plus Soli, also rund 26,4% zu versteuern.

Von den 69% blieben also nur rund 50,8% übrig.

Das ist ja weniger als die 52,5%. Und wenn er nicht so extrem viel verdient, dann ist die Differenz zu den 50,8% ja noch größer.

Mache ich da einen Denkfehler?

Vielen Dank nochmal
und schönen Tag,
C.

Hallo,

immer wieder liest man davon, dass mit Kapitalgesellschaften
im Unterschied zu Personenunternehmen ordentlich Steuern
gespart würden, weil die daraus bezogenen Gewinne ja nur mit
Kapitalertragsteuer (plus Soli) belastet würden.

dabei wird vergessen, daß entnommene/ausgeschüttete Gewinne erneut versteuert werden müssen, was Du bei Deiner Rechnung ganz richtig berücksichtigt hast. Insofern gilt der Steuervorteil nur dann, wenn man die Gewinne in der GmbH beläßt oder sie erst später über einen Wertzuwachs bei einem (hoffentlich steuerfreien) Verkauf seiner Anteile an der Gesellschaft realisiert.

Gruß
C.

Hallo,

immer wieder liest man davon, dass mit Kapitalgesellschaften
im Unterschied zu Personenunternehmen ordentlich Steuern
gespart würden, weil die daraus bezogenen Gewinne ja nur mit
Kapitalertragsteuer (plus Soli) belastet würden.

dabei wird vergessen, daß entnommene/ausgeschüttete Gewinne
erneut versteuert werden müssen, was Du bei Deiner Rechnung
ganz richtig berücksichtigt hast. Insofern gilt der
Steuervorteil nur dann, wenn man die Gewinne in der GmbH
beläßt oder sie erst später über einen Wertzuwachs bei einem
(hoffentlich steuerfreien) Verkauf seiner Anteile an der
Gesellschaft realisiert.

wie soll das gehen mit dem steuerfreien verkauf?

und was noch vergessen wurde: man zahlt sich ja neben den ausschüttungen auch noch sein gehalt. das muss in der vergleichsrechnung auch noch verhackstückt werden.

gruß inder

wie soll das gehen mit dem steuerfreien verkauf?

§ 17 (3) EStG

wie soll das gehen mit dem steuerfreien verkauf?

§ 17 (3) EStG

naja… als steuersparmodell wohl eher nicht sonderlich lukrativ.

wie soll das gehen mit dem steuerfreien verkauf?

§ 17 (3) EStG

naja… als steuersparmodell wohl eher nicht sonderlich
lukrativ.

Daß die Konstruktion kein Steuersparmodell im eigentlichen Sinn ist, war ja eigentlich schon Kernaussage des Ausgangsartikels.

schon klar. ich bin nur über deinen steuerfreien verkauf von 17er anteilen gestolpert, weil mir da keine konstellation bekannt war und ich nicht auf den freibetrag geschlossen hatte.

gruß inder

Hallo,

Danke für Eure Antworten.
Inwiefern müssen die entnommenen Gewinne nochmals mehr versteuert werden als mit der Kapitalertragsteuer und Soli?
Aber generell scheint es zu stimmen, dass die Konstruktion GmbH statt Einzelunternehmen keine Steuern spart- eher im Gegenteil? Frage mich nur, warum es dann oft so anders dargestellt wird…

Schönen Abend,
C.

Servus,

ein Teil davon ist heute historisch: Bevor die Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet werden konnte, war die Einmann-GmbH ein beliebtes Mittel, Erträge über das Geschäftsführer-Gehalt nebst Tantieme an der Gewerbesteuer vorbei aus dem Unternehmen zu ziehen.

Schöne Grüße

MM