GmbH als Tochter einer AG, eigener Aufsichtsrat?

Hallo,
muss eine GmbH, die Tochtergesellschaft einer AG ist, einen eigenen Aufsichtsrat haben? Ich habe mal gehört, dass das ab einer gewissen Mitarbeiteranzahl notwendig ist, stimmt das?
Viele Grüße
Anhanlefanchen

Hallo,

muss eine GmbH, die Tochtergesellschaft einer AG ist, einen
eigenen Aufsichtsrat haben? Ich habe mal gehört, dass das ab
einer gewissen Mitarbeiteranzahl notwendig ist, stimmt das?

Die Einführung eines Aufsichtsrates ist gesetzlich zulässig, aber nicht immer zwingend vorgeschrieben. Ein Aufsichtsrat kann benannt werden, ist aber nicht erforderlich (fakultativer Aufsichtsrat). Nur wenn die GmbH der Mitbestimmung durch die Arbeitnehmer unterliegt, also mehr als 500 Arbeitnehmer hat, ist ein Aufsichtsrat zwingend vorgeschrieben (notwendiger Aufsichtsrat), ebenso bei in Form einer GmbH betriebenen Kapitalanlagegesellschaften oder gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderu…

gefunden mit:
http://www.google.de/search?hl=de&q=aufsichtsrat+gmb…

Ein Faulheitssternchen für Dich.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

vielen Dank für Deine Hilfe.

Ein Faulheitssternchen für Dich.

Das hab ich wohl verdient…

Gruß
Anhanlefanchen

Guten Tag,

Hi Christian,
ein Teil meiner Frage ist mir allerdings immer noch nicht ganz klar: Bedeutet dies, dass eine GmbH mit mehr als 500 Mitgliedern in jedem Fall einen eigenen Aufsichtsrat haben muss? Ich meine: Wenn sie Tochter einer AG ist, besteht ja zwangsläufig der Aufsichtsrat der AG, reicht das aus?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Anhanlefanchen

Hallöchen,

ein Teil meiner Frage ist mir allerdings immer noch nicht ganz
klar: Bedeutet dies, dass eine GmbH mit mehr als 500
Mitgliedern in jedem Fall einen eigenen Aufsichtsrat haben
muss?

das wäre ein guter Ausgangspunkt für eine erste Frage gewesen, also nach ein bißchen Recherche. :wink:

Ja, so ist das: bei 500 Mitarbeitern greift das Drittelbeteiligungsgesetz (vgl. Abs. 1 Nr. 3):
http://bundesrecht.juris.de/drittelbg/__1.html

Ab 2000 dann die strengeren Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes.

Ich meine: Wenn sie Tochter einer AG ist, besteht ja
zwangsläufig der Aufsichtsrat der AG, reicht das aus?

Nein, die Mitbestimmug (und über die kommt der Aufsichtsrat ins Spiel) gilt für jedes einzelne Unternehmen, d.h. die Beteiligungsverhältnisse und übergeordneten Strukturen sind uninteressant.

Gruß
Christian

Guten Tag,

Vielen Dank!