Gibt es eigentlich in Deutschland noch eine weniger teure und aufwendige Firmen-Rechtsform mit beschränkter Haftung ? Wie verhält es sich mit einer englischen LTD., deren Gruendung in div. Kleinanzeigen als preiswerte GmbH-Alternative oftmals empfohlen wird. Um eins klarzustellen: Mich interessieren keine windigen Briefkastenkonstruktionen zur Steuervermeidung, sondern eine seriöse Gründungsmöglichkeit einer Firma mit beschränkter Haftung. Für eure hoffentlich zahlreichen Hinweise im Voraus herzlichen Dank !
Hi !
Die LTD gibt es in GB und USA sowie auch in weiteren Ländern mit ähnlicher Gesetzgebung.
In Deutschland heißt das GmbH. Eine LTD kann man hier nicht gründen.
Eine Gründung in GB ist für Dich selbstverständlich möglich.
Da es Dir ja um eine günstige Möglichkeit zur Haftungsbeschränkung zu gehen scheint, hier mein Vorschlag:
die GbRmbH (Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung)
Hier ist eine kleinere Einlage als die 50.000 bei der GmbH nötig, nur weiß ich momentan die Summe nicht auswendig. Ich werde nachsehen.
Allerdings benötigt man mindestens zwei Gesellschafter bei der GbRmbH, genau wie bei der GmbH.
Gruß,
Mathias
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Allerdings benötigt man mindestens zwei
Gesellschafter bei der GbRmbH, genau wie
bei der GmbH.
Falsch - bei einer GmbH ! reicht 1 Gesellschafter.
Und das Stammkapital muß zur Gründung auch nur zur Hälfte eingezahlt sein ,also zuerst 25.000,- ,die dann später aufgefüllt werden.
Auch Sacheinlagen sind möglich , wenn man z.B. ein Auto im Wert von x DM in die Firma (GmbH) einbringt.
Siehe auch :
viel Erfolg !
cu

Heiner
Hi !
Die LTD gibt es in GB und USA sowie auch
in weiteren Ländern mit ähnlicher
Gesetzgebung.
In Deutschland heißt das GmbH. Eine LTD
kann man hier nicht gründen.Eine Gründung in GB ist für Dich
selbstverständlich möglich.Da es Dir ja um eine günstige Möglichkeit
zur Haftungsbeschränkung zu gehen
scheint, hier mein Vorschlag:die GbRmbH (Gesellschaft bürgerlichen
Rechts mit beschränkter Haftung)Hier ist eine kleinere Einlage als die
50.000 bei der GmbH nötig, nur weiß ich
momentan die Summe nicht auswendig. Ich
werde nachsehen.
Allerdings benötigt man mindestens zwei
Gesellschafter bei der GbRmbH, genau wie
bei der GmbH.Gruß,
Mathias
Klingt ja interessant, von einer GbRmbH habe ich noch nie etwas gehoert. Wer kennt ggf. Links mit Vertragsmustern, naeheren Infos ect. ???
Gibt es eigentlich in Deutschland noch
eine weniger teure und aufwendige
Firmen-Rechtsform mit beschränkter
Haftung ? Wie verhält es sich mit einer
englischen LTD., deren Gruendung in div.
Kleinanzeigen als preiswerte
GmbH-Alternative oftmals empfohlen wird.
Um eins klarzustellen: Mich interessieren
keine windigen Briefkastenkonstruktionen
zur Steuervermeidung, sondern eine
seriöse Gründungsmöglichkeit einer Firma
mit beschränkter Haftung. Für eure
hoffentlich zahlreichen Hinweise im
Voraus herzlichen Dank !
Nix mit GbRmbH !!
Hallo Ihr Drei!
Da es Dir ja um eine günstige Möglichkeit
zur Haftungsbeschränkung zu gehen
scheint, hier mein Vorschlag:die GbRmbH (Gesellschaft bürgerlichen
Rechts mit beschränkter Haftung)
Diese ist in keinem deutschen Gesetz vorgesehen. Der BGH hat kürzlich, wie auch das OLG Nürnberg vor 1 Jahr, entschieden, daß diese Unternehmensform keine Haftungsbeschränkung im Außenverhältnis bringt. Die Bezeichnung GbRmbH ist rechtsmißbräuchlich, da das Kürzel mbH lt. HGB (siehe Handelsrechtsreformgesetz)
für die GmbH steht.
Hier ist eine kleinere Einlage als die
50.000 bei der GmbH nötig, nur weiß ich
momentan die Summe nicht auswendig. Ich
werde nachsehen.
Eine GbR benötigt keinerlei „Einlage“.
Allerdings benötigt man mindestens zwei
Gesellschafter bei der GbRmbH, genau wie
bei der GmbH.
Wie schon gesagt, es gibt auch Ein-Mann-GmbH`s.
MfG
Undine
GmbH & Co KG
Hallo und Gruess dich, Undine!
Ich muss dir zustimmen!
Wenn ich richtig informiert bin, ist die GmbH & Co KG die einzige Variante einer Vermischung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft!
Aber, was ich nicht verstehen kann, warum muss es bei ihm unbedingt eine Kapitalgesellschaftsform sein? Was spricht denn gegen eine GBR, oder wenn es etwas groesser ist, gegen eine OHG ???
Fragt sich
Kai
Hi Mathias :o)
die GbRmbH (Gesellschaft bürgerlichen
Rechts mit beschränkter Haftung)
Äh … also davon hab ich noch nie was gehört. Bin zwar nur ein dummer Össi, aber …
§ 1191 ABGB: Jedes Mitglied (einer GesBR) haftet für den Schaden, den es der Gesellschaft durch sein Verschulden zufügt.
Es besteht also eine PERSÖNLICHE Haftung.
Alles klar ?
Tiger
Hallo und Gruess dich, Undine!
Jo, Grüß Dich Kai
)
Ich muss dir zustimmen!
Danke!
Wenn ich richtig informiert bin, ist die
GmbH & Co KG die einzige Variante einer
Vermischung zwischen Personen- und
Kapitalgesellschaft!
Ähm… *grübel* GmbH & Still ?
Aber, was ich nicht verstehen kann, warum
muss es bei ihm unbedingt eine
Kapitalgesellschaftsform sein? Was
spricht denn gegen eine GBR, oder wenn es
etwas groesser ist, gegen eine OHG ???
Es ging hier in der Ausgangsfrage um eine Unternehmensform mit beschränkter Haftung.
Fragt sich
Kai
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
))))
MfG
Undi
Hi,
aus welchem Grund muß denn die Haftung beschränkt sein? Das hängt natürlich vom Tätigkeitsfeld und der Branche ab. Zuweilen tut es auch eine gute Betriebshaftpflichtversicherung. Bei einer Einmann-GmbH ist der administrative Aufwand überproportional groß: Jede Änderung im Gesellschaftsvertrag, und sei es nur die Hausnummer der Firmenadresse, muß notariell beglaubigt werden. Es muß bilanziert werden, was nur ein Steuerberater machen kann. Das kostet alles viel Geld und geht vom anfänglich niedrigen Gewinn, wenn überhaupt vorhanden, ab. Bei einer GmbH & Co. KG fällt der Aufwand, zwar nicht doppelt, aber sagen wir mal 1,5-fach an.
DD
DD
Hi Tiger !
die GbRmbH (Gesellschaft bürgerlichen
Rechts mit beschränkter Haftung)Äh … also davon hab ich noch nie was
gehört. Bin zwar nur ein dummer Össi,
aber …
Hat damit nichts zu tun. Die Konstruktion ist relativ neu.
§ 1191 ABGB: Jedes Mitglied (einer GesBR)
haftet für den Schaden, den es der
Gesellschaft durch sein Verschulden
zufügt.
Das ist, sorry, völlig uninteressant. Wer innerhalb seines Unternehmens Mist baut, muß dafür seinen Mitgesellschaftern gegenüber gerade stehen, schon klar.
Spricht man aber allgemein von Haftungsbeschränkung, meint man üblicherweise eine Beschränkung der Haftung gegenüber Dritten, d.h. gegenüber Kunden (Produkthaftung u.s.w.) und sonstigen Geschäftspartnern.
Bei der GmbH, GbRmbH, AG haftet lediglich die Firma, nicht die Gesellschafter privat in diesem Sinne.
Daher, denke ich, ist der gesuchte Zweck mit meinem Vorschlag schon erfüllt.
Gruß,
Mathias
Hi Mathias :o)
Hat damit nichts zu tun. Die Konstruktion
ist relativ neu.
WIE neu ? Entschuldige, aber ich bin berufsbedingt auch mit Handelsrecht befaßt und wir haben hier eine GesBR, aber die Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung für diese Gesellschaftsform ist mir (und meinen Partnern, nebstbei) unbekannt.
Das ist, sorry, völlig uninteressant. Wer
innerhalb seines Unternehmens Mist baut,
muß dafür seinen Mitgesellschaftern
gegenüber gerade stehen, schon klar.
Spricht man aber allgemein von
Haftungsbeschränkung, meint man
üblicherweise eine Beschränkung der
Haftung gegenüber Dritten, d.h. gegenüber
Kunden (Produkthaftung u.s.w.) und
sonstigen Geschäftspartnern.
Jaja, aber gemäß § 1191 ABGB erfolgt der Durchgriff auf den Gesellschafter. Im Übrigen gilt bei der GesBR „alle für einen“
Bei der GmbH, GbRmbH, AG haftet lediglich
die Firma, nicht die Gesellschafter
privat in diesem Sinne.
Brrrrrrrrrrrrrr, nicht so schnell. Natürlich kann auch ein Gesellschafter haften, nämlich dann wenn er zugleich Geschäftsführer (§ 15 GmbHG) oder Mitglied des Aufsichtsrates ist (§ 33(2) GmbHG).
Ich denke, daß bei der GesBRmbH (falls es die tatsächlich geben sollte, was ich nach wie vor bezweifle) ein Passus entsprechend dem § 15 GmbHG vorhanden ist, sodaß du wiederum (halt als Geschäftsführer) haftbar bist.
°wink°
Tiger
Daher, denke ich, ist der gesuchte Zweck
mit meinem Vorschlag schon erfüllt.Gruß,
Mathias