„Kulturschaffende“ gründen eine Veranstaltungs-GmbH für Opern, Theater, Konzerte etc. und bekommen hierfür eine hohe 6-stellige Anschubfinanzierung von der Gemeinde. Darf eine Kommune diese gewähren?
Moin Grußlose/r,
Darf eine
Kommune diese gewähren?
in welchem Bundesland?
Ist die GmbH eine kommerzielle oder eine gemeinnützige?
Was sagt die Gemeindeordnung?
Und die Haushaltsituation?
Ev. muß der RP dazu gehört werden, aber das beträfe erst mal NW.
Gandalf
Sei gegrüßt ehrwürdiger Gandalf,
es handelt sich um Bayern, die Gmbh ist rein gewinnorientiert, die Anschubfinanzierung vom Gemeinderat mehrheitlich durchgewunken worden, trotzdem habe ich ein Gefühl, daß diese Vorgehendsweise nicht ganz hasenrein ist…
Hallo,
„Kulturschaffende“ gründen eine Veranstaltungs-GmbH für Opern,
Theater, Konzerte etc. und bekommen hierfür eine hohe
6-stellige Anschubfinanzierung von der Gemeinde. Darf eine
Kommune diese gewähren?
Es könnte sich um eine Art „Kulturförderung“ handeln.
Laut Gesetz sind die Kommunen, also Landkreise und Ämter/Gemeinden u.a. auch zuständig für die Förderung von Sport, Bildung und Kultur.
Bei uns z.B. gibt es einen Fördertopf im Kreishaushalt und dazu eine von den Abgeordneten beschlossene Richtlinie, nach welchen Kriterien das Geld zu verteilen ist. Ob die Kulturschaffenden, die in den Genuss solcher Fördergelder kommen, nun alle selbständig freischaffend sind oder gemeinsam in einer GmbH oder in einem Verein „organisiert“ sind, bräuchte dabei für den Förderzweck nicht unbedingt wichtig zu sein.
Beatrix
Hallo,
wenn du dir nicht sicher bist, warum wendest du dich nicht an die Aufsichtsbehörde ( in BY. Kommunalaufsicht beim Landratsamt) der Gemeinde und fragst nach?
grüße
miamei
Hallo Bea,
vielen Dank für Deine Zeilen, Du konntest mir in gewissem Sinne weiterhelfen.
Es grüß Dich
Robert aus Oberammergau