GmbH Auflösug und Rückstellung

Eine GmbH soll auflöst werden, wegen einer normalen Geschäftseinstellung, was geschieht mit der Pensionsrückstellung?

Pensionszusage bei Liquidation einer GmbH
Servus,

die gegebene Pensionszusage fällt mit Liquidierung der GmbH nicht irgendwie automatisch weg. Sie kann aber von einer Pensionskasse oder einem Unternehmen der Lebensversicherung übernommen werden. Bei einer rückgedeckten Pensionszusage ist das administrativ einfach zu organisieren, aber auch wenn keine Rückdeckung besteht, kann man das mit einem der genannten Träger besorgen.

Dazu § 4 Abs. 4 BetrAVG:

„Wird die Betriebstätigkeit eingestellt und das Unternehmen liquidiert,
kann eine Zusage von einer Pensionskasse oder einem Unternehmen der
Lebensversicherung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers oder Versorgungsempfängers übernommen werden, wenn sichergestellt ist, dass die
Überschussanteile ab Rentenbeginn entsprechend § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG verwendet werden. § 2 Abs. 2 S. 4 bis 6 BetrAVG gilt entsprechend“.

Wenn die GmbH i.L. niemanden hat oder findet, der die Pensionszusage übernimmt, die sie gegeben hat, muss sie „am Leben erhalten werden“, solange die Pensionszusage bedient wird, oder sie muss beim Nutznießer der Pensionszusage erreichen, dass dieser auf die zugesagte Pension verzichtet.

Die Darstellung in Bilanz und GuV und ggf. steuerliche Auswirkungen richten sich danach, wie genau die Pensionszusage in der Liquidation behandelt wird: Auch hier ist Buchhalterey bloß eine Abbildung der Wirklichkeit und beeinflusst den Sachverhalt nicht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder