GmbH-Aufloesung

Hi Freunde,
ich habe eine kleine Frage:
Wenn eine GmbH soviel Schulden hat, dass sie dann gezwungen wird, aufgeloest zu werden, wer soll dann verantwortlich fuer die zu bezahlenden Schulden sein, der Geschaeftsfuehrer oder der Unternehmer ?
Ich bedanke mich fuer jede Antwort.
MfG, Tham

Weder noch: Eine GmbH haftet nur mit Ihrem Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen der Gesellschafter oder erst recht des Geschäftsführers ist davon nicht betroffen. Deswegen heisst es halt auch mbH = mit beschränkter Haftung.

Ciao
Journey

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Naja
Hi Ihr zwei! :wink:

Weder noch: Eine GmbH haftet nur mit
Ihrem Gesellschaftsvermögen. Das
Privatvermögen der Gesellschafter oder
erst recht des Geschäftsführers ist davon
nicht betroffen. Deswegen heisst es halt
auch mbH = mit beschränkter Haftung.

Allerdings wirds kritisch wenn dem Geschäftsführer/Gesellschafter ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen wird und das ist in den meisten Fällen möglich.
Dann wird das Privatvermögen der Gesellschafter unter Umständen angegriffen. Manche Steuerberater (ich bin keiner!) empfehlen heute schon eine Einzelfirma weil die Steuerlichen Aspekte günstiger sind und die Haftung beinahe die Gleiche ist.

Den Geschäftsführer dürfte es Haftungstechnisch m.E. nur treffen wenn er vorsätzlich gehandelt hat aber da bin ich kein Experte.

Bye
Rolf

Allerdings wirds kritisch wenn dem
Geschäftsführer/Gesellschafter ein
schuldhaftes Verhalten nachgewiesen wird
und das ist in den meisten Fällen
möglich.

Ehrlich? In den „meisten Fällen möglich“?
Heist das: Es wäre theoretisch möglich oder wird das tatsächlich gemacht?
Ich bin kein Experte auf diesem Gebiet, aber ich kenne aus der Presse keinen Fall, bei dem so etwas gemacht wurde. Kennst Du irgendwelche?

Ich kenne aus direkter Erfahrung einen ganz anderen Fall:
Der Firma XYZ gehts schlecht und es müssen Leute entlassen werden. Die GmbH will den Mitarbeitern aber keine Abfindung zahlen. Desahlb meldet sie Konkurs an und kündigt allen Mitarbeiter (ohne Abfindung, der Laden ist ja pleite) Einen Tag später wird auf der gegenüberliegenden Strassenseite von den gleichen Gesellschaftern die Firma XYZZ gegründet, die „zufälligerweise“ die Hälfte der Mitarbeiter von der alten Firma XYZ wieder einstellt. Und es gab kein Gerichtsverfahren. In diesem Fall läge es doch nahe, dass die Firma XYZ absichtlich in den Konkurs getrieben wurde, oder?

Ciao
Journey

Fast :smile:)
Hi rolf *wink*

Allerdings wirds kritisch wenn dem
Geschäftsführer/Gesellschafter ein
schuldhaftes Verhalten nachgewiesen wird
und das ist in den meisten Fällen
möglich.

Den „Dummen“ gibt immer der Geschäftsführer.
Er ist der „ordentliche und gewissenhafte Kaufmann“ den das Gesetz verlangt. Er vertritt die Gesellschaft und die Gesellschafterversammlung kann ihn in seiner GF auch kaum beschneiden.
Haftungsrisiko bring m.E. vor allem alles was mit Arbeitslohn zu tun hat (Quotelung Nettolohn/Lohnsteuer/SV), Steuern überhaupt und die Einhaltung einer Quote zur Gläubigerbefriedigung ganz allgemein.
Hinzu kommen noch Abschluß von Geschäften zu einem Zeitpunkt wo klar war, daß zahlungsunfähig, Veruntreuung allgemein…

Die Gesellschafter kommen meist nur ins Spiel, wenn sie für notwendige Kredite gebürgt haben (zwangsweise) oder zum Nachschuß von Kapital verpflichtet werden können.

In der Praxis sind bei mittelständischen GmbH die Gesellschafter mit den Geschäftsführern meist personenidentisch.

Manche Steuerberater empfehlen heute schon
eine Einzelfirma weil die Steuerlichen :Aspekte günstiger sind und die Haftung :beinahe die Gleiche ist.

Das kann man sooo allgemein nicht sagen.
Durch das derzeitige Ruhen der Vermögensteuer ist ein Steuernachteil der GmbH entfallen, ein Nachteil wäre noch der fehlende Freibetrag und die fehlende Staffelung bei der Gewerbeertragssteuer; Vorteil der GmbH ist allerdings die Abzugsfähigkeit der Gehaltszahlungen an die GF…
Das ist eine Einzelfallentscheidung, wo man auch die Kosten mit ins Feld führen sollte…
Können wir ja mal individuell besprechen *fg*

MfG
Undine