GmbH aus GbR Gründen, CMS als Sacheinlage

Morgen Christian!

aber die Frage der Bilanzierung und des
grundsätzlichen Respekts ggü. geistigen Eigentums sind zwei
völlig verschiedene.

Ist es nun was Wert oder nicht, was für ein Eiertanz.
Wenn es was Wert ist, sollte man es auch in der Bilanz finden können,
ist es nix Wert brauch es nicht in die Bilanz.

Wie bitte? Nur weil ich nicht genau bestimmen kann, was etwas
wert ist, ist es doch nicht wertlos.

Naja zumindest nach deiner Ansicht, nicht bilanzierbar, muß ich
doch zu dieser Schlußfolgerung kommen.
Alle Werte einer Firma sollen in der Bilanz stehen, da du imm. VG
ausschließt sind sie also nichts Wert.

Daß selbsterstellte imm. VG in Deutschland bzw. nach HGB nicht
aktiviert werden können, hat doch keinen Einfluß auf die
Frage, inwieweit ein Land technologisch führend sein kann oder
nicht.

Selbstverständlich hat es das. Für den A8 des Cheffes kann man
Ansparabschreibungen bilanzieren, die Investition in eine neues
Programm (Entwicklungskosten) kann ich nur aus versteuertem Gewinn
machen und das soll keinen Einfluß haben?

Es geht doch nur darum, ob man einen Aufwand aktivieren darf
oder nicht. Die Aktivierung unterstützt doch im wesentlichen
diejenigen, die wertlosen Strunz entwickelt haben und
ansonsten keine Erträge erzielen.

Wo du diese Weiheit her hast?
Wenn ich beschließe Alu-Schrauben aus dem vollen zu schnitzen, dann
kann ich die Rechnung für 5t Alu bilanzieren. Wenn ich beschließe
eine Software zu erstellen mit vielen Mannjahren Aufwand, dann
wird die Company immer weniger Wert, da nichts in die Bilanz eingeht
außer Kosten.
Was hat das mit Strunz zu tun?

Warum, genauso gut wie ein Haus oder ein Grundstück, die
Ermittlung geht nur etwas anders.

Na, da bin ich mal gespannt. Erklär mal.

Ich habe nirgens gesagt es gibt solche Regeln, sondern wir brauchen
welche. Siehe:
"

Es kümmert sich einfach niemand darum Regeln zu schaffen wie
solche Dinge bewertet werden können.

"

Wobei im vorstehenden Fall es ja durchaus legale Möglichkeiten
gibt.
GmbH gründen mit 25K und danach für 12k die Software von der
GbR kaufen.

Was eine Umgehung der deutschen Rechnungslegungsvorschriften
darstellt und den Erfinder schlimmsten Fall in den Knast
bringt.

Was soll daran verboten sein?

Ich möchte dich an dieser Stelle mal wieder an Immobilien
erinnern. :smile:)
„War da nicht gerade noch so ein Fond, der geschlossen wurde
und
alle Immobilien neu bewerten muß …“

Geschlossen heißt nicht pleite.

Hab ich nie gesagt, sondern das mal wieder Fantasiepreise für
Immobilien von Bänkern klaglos akzeptiert wurden.

Als KMU hätte man solche Dinger nie bekommen.
Mich würde aber mal die Ausfallrate von Krediten interessieren
aufgeteilt nach Krediten gröer 50mio und kleiner 50mio.
Weißt du näheres?

Wenn man die Umsatzgröße 500 Mio. nimmt, liegt das Verhältnis
bei ungefähr 1:10.000. Bei 50 Mio. müßte ich raten und das
will ich nur ungern.

Welche Umsatzgröße meinst du? Unternehmensumsatz, Umsatz pro Kredit?
Was heißt 1:10.000? 10.000 Ausfälle kleiner 500mio gegen einen größer 500mio??
Also einer mit 1 * 10.000 mio € geplatzt gegen 10.000 * 50€?

Gruß
Stefan

Hallo noch mal,

aber die Frage der Bilanzierung und des
grundsätzlichen Respekts ggü. geistigen Eigentums sind zwei
völlig verschiedene.

Ist es nun was Wert oder nicht, was für ein Eiertanz.
Wenn es was Wert ist, sollte man es auch in der Bilanz finden
können,
ist es nix Wert brauch es nicht in die Bilanz.

das wäre dann aber schon eine gewisse Neuerung, wenn man in eine Bilanz schreibe „ungefähr 5 Mio. Euro wert“. Ich weiß ja, daß das spießig ist, aber bei einer Bilanz sollten auf beiden Seiten die gleichen Summen stehen und ca.-Angaben sind da auch eher nicht gefragt.

doch zu dieser Schlußfolgerung kommen.
Alle Werte einer Firma sollen in der Bilanz stehen, da du imm.
VG
ausschließt sind sie also nichts Wert.

Durch Wiederholung wirds nicht richtiger.

Daß selbsterstellte imm. VG in Deutschland bzw. nach HGB nicht
aktiviert werden können, hat doch keinen Einfluß auf die
Frage, inwieweit ein Land technologisch führend sein kann oder
nicht.

Selbstverständlich hat es das. Für den A8 des Cheffes kann man
Ansparabschreibungen bilanzieren, die Investition in eine
neues
Programm (Entwicklungskosten) kann ich nur aus versteuertem
Gewinn
machen und das soll keinen Einfluß haben?

Du sagst, daß Entwicklungskosten (d.h. insbesondere Personalkosten und Hardware) aus versteuertem Gewinn bezahlt werden müssen. Das ist im Endeffekt nicht ganz richtig. Da es sich dabei primär um Personalkosten und Hardware handelt, müssen die vor allem mit Geld bezahlt werden. Das ist unabhängig davon, ob man die Aufwendungen aktivieren darf oder nicht: Das Geld ist weg.

Wenn das Unternehmen also nicht über nennenswerte laufende Einzahlungen, hohe Guthaben oder Kreditlinien verfügt, kann das Projekt nicht durchgeführt werde, ganz unabhängig davon, ob die Aufwendungen nun aktiviert werden können oder nicht.

Werden die Aufwendungen über die GuV-Rechung gebucht, vermindert sich letztlich über Jahresfehlbetrag oder -überschuß das Eigenkapital. Werden also dauerhaft keine Erträge generiert (was ohnehin sein muß, um die Liquidität zu erhalten), geht Eigenkapital u.U. bis zur Überschuldung verloren.

Ich habe noch nie ein Unternehmen gesehen, das in die Insolvenz allein wegen einer Überschuldung gerät, sondern es waren immer Liquiditätsprobleme.

Der einzige Unterschied also, ob die Aufwendungen aktiviert werden können oder nicht, besteht darin, daß das Eigenkapital erhalten bleibt und auf der Aktivseite ein Vermögenswert in mehr oder weniger gleicher Höhe entsteht. Die Liquidität des Unternehmens, die ich für weitaus wichtiger halte, wird davon nicht berührt.

Es geht doch nur darum, ob man einen Aufwand aktivieren darf
oder nicht. Die Aktivierung unterstützt doch im wesentlichen
diejenigen, die wertlosen Strunz entwickelt haben und
ansonsten keine Erträge erzielen.

Wo du diese Weiheit her hast?
Wenn ich beschließe Alu-Schrauben aus dem vollen zu schnitzen,
dann
kann ich die Rechnung für 5t Alu bilanzieren.

Für das es einen Börsenwert gibt. Es kostet ungefähr fünf Minuten, das Zeug zum aktuellen Marktwert zu verticken.

Wenn ich
beschließe
eine Software zu erstellen mit vielen Mannjahren Aufwand, dann
wird die Company immer weniger Wert, da nichts in die Bilanz
eingeht
außer Kosten.

Du willst auf den Unternehmenswert hinaus? Das ist doch was völlig anderes. Meinst Du, jemand kauft oder bewertet ein Unternehmen, ohne sich die Vermögensgegenstände - gleich ob bilanziert oder nicht - genau anzuschauen?

Wobei im vorstehenden Fall es ja durchaus legale Möglichkeiten
gibt.
GmbH gründen mit 25K und danach für 12k die Software von der
GbR kaufen.

Was eine Umgehung der deutschen Rechnungslegungsvorschriften
darstellt und den Erfinder schlimmsten Fall in den Knast
bringt.

Was soll daran verboten sein?

Steht in meiner ersten Antwort an den Fragesteller.

Ich möchte dich an dieser Stelle mal wieder an Immobilien
erinnern. :smile:)
„War da nicht gerade noch so ein Fond, der geschlossen wurde
und
alle Immobilien neu bewerten muß …“

Geschlossen heißt nicht pleite.

Hab ich nie gesagt, sondern das mal wieder Fantasiepreise für
Immobilien von Bänkern klaglos akzeptiert wurden.

Ich glaube, das führt uns doch ein wenig weit vom Thema weg. Über Immobilienfonds könnten wir stundenlang sinnfrei diskutieren, ohne am Ende eine Ahnung zu haben, was sich bei dem betreffenden Fonds wann und wie zugetragen hat.

Als KMU hätte man solche Dinger nie bekommen.
Mich würde aber mal die Ausfallrate von Krediten interessieren
aufgeteilt nach Krediten gröer 50mio und kleiner 50mio.
Weißt du näheres?

Wenn man die Umsatzgröße 500 Mio. nimmt, liegt das Verhältnis
bei ungefähr 1:10.000. Bei 50 Mio. müßte ich raten und das
will ich nur ungern.

Welche Umsatzgröße meinst du? Unternehmensumsatz, Umsatz pro
Kredit?

Ohne zu wissen, was Umsatz pro Kredit ist: Ich meine den Umsatz des Unternehmens.

Was heißt 1:10.000? 10.000 Ausfälle kleiner 500mio gegen einen
größer 500mio??
Also einer mit 1 * 10.000 mio € geplatzt gegen 10.000 * 50€?

Auf ein Unternehmen, das mit einem Umsatz von € 500 Mio. Umsatz in die Insolvenz geht, kommen 10.000, die einen geringeren Umsatz haben. Ob es nun am Ende 7.500 oder 12.500 sind, sei dahingestellt, aber der Zusammenhang zwischen Umsatzgrößenordnung und Ausfallwahrscheinlichkeit ist empirisch bewiesen und es wird von Bundesbank und BAFin anerkannt, wenn man die Größe eines Unternehmens systematisch in sein Rating einfließen läßt.

Gruß,
Christian

Hallo Stefan,

vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag!

Nein, das glaube ich nicht. 2-3 Jahre einen Steuerberater und dann
kann man die Buchführung schaffen, ob dies sich lohnt wage ich zu
bezweifeln. Die Bilanz würde ich nie im Leben selber machen wollen.
Ich wage auch zu bezweifeln, dass das die Kontrolle deiner Bilanz
wesentlich günstiger ist wie das erstellen.
Du wirst genug damit zu tun haben deinem Steuerberater auf die
Finger zu schauen. Wenn du noch irgendwie produktiv arbeiten
möchtest dann dann lass es ihn machen (so teuer ist das gar
nicht).
Überlege dir wie deine neue Firma Wertschöpfung betreibt. Was könnt
ihr und was könnt ihr nicht. Ihr wollt eine Software-Bude sein, dann
belast es dabei und lass Dinge von denen ihr keine Ahnung habt von
Profis machen.

Also ich denke, dass ich wir den Jahresabschluss und die Bilanz vom Steuerberater durchführen lassen werden. Die monatlichen Buchungen in der Buchhaltung möchte ich aber selbst machen. Schließlich müsste ich sonst meine ganzen Belege dem Steuerberater überlassen und die benötige ich ja hier. Außerdem gehört es m.E. einfach zur Selbstständigkeit dazu, dass man über die grundlegenden Fertigkeiten eines Kaufmanns verfügt. Zumal mir das entsprechende Wissen bereits im Rahmen meines Studiums vermittelt wurde.
Bezüglich Abschluss und Bilanz stimme ich dir jedoch voll und ganz zu (s.o.).

Das ist kein Problem. Ihr seid immer auf der sauberen Seite, wenn
ihr vor Beginn des Geschäftsjahres die Gehälter der Geschäftsführer
dieses Jahres festlegt. Die Gehälter dürfen durchaus
erfolgsorientierte Anteile enthalten, ihr müßt es nur aufschreiben wie
diese berechnet werden.
Da gibt es einiges an Gestaltungsmöglichkeiten, diese kennt ein
Steuerberater.

Prima, vielen Dank für diese Information!

Viele Grüße, troettrich

Hallo noch einmal!

Ich danke allen, die mir so schnell und umfassend Informationen zu den o.g. Fragestellungen gegeben haben.

Mittlerweile habe ich mich noch einmal eingehend über die von euch angesprochenen Punkte informiert und bin zu dem Schluss gekommen, dass es entweder nicht oder nur mit großem Aufwand möglich ist, unsere selbst erstellte Software als immateriellen Vermögensgegenstand zur Sachgründung zu verwenden. Wir werden deshalb den Ratschlag beherzigen und die nötigen Mittel im Laufe der Zeit in Bar erwirtschaften und diese dann zur Einlage verwenden.

Viele Grüße, troettrich