Hallo Forengemeinde,
2003 habe ich mit einem Kollegen zusammen eine GbR gegründet, die (hurra, hurra) Webdesign anbot. Es lief nicht so prächtig, weil der Markt von der Angebotsseite recht überfüllt ist. Mittlerweile haben wir uns aber auf ein spezielles Segment spezialisiert und konnten Gewinne einfahren.
Wir haben innerhalb der letzten 1,5 Jahre ein eigenes Content-Management-System programmiert, welches auf unseren speziellen Kundenbereich zugeschnitten ist und in dieser Form noch nicht auf dem Markt existiert. Die Beta-Phase konnten wir bereits erfolgreich starten und haben auch einige Interessenten, die uns Kaufzusagen gemacht haben. Das System basiert auf PHP und MySQL und da es sehr umfangreich ist, haben wir einen Teil davon durch zwei freie Mitarbeiter gegen Rechnung für uns erstellen lassen.
In unserem Segment tummeln sich eine Hand voll kleiner Konkurrenten, die jedoch teilweise minderjährig und ohne Gewerbeanmeldung tätig sind oder als schnell gegründete GbR qualitativ schlechte Leistungen erbringen. Um uns von diesen Anbietern deutlich abzusetzen, möchten wir eine GmbH gründen. Außerdem ist natürlich die Haftungsbegrenzung interessant, um die Auswirkungen unvorhergesehener Probleme zu beschränken.
Wir erwirtschaften bereits regelmäßig kleinere Gewinne und erwarten unter Berücksichtigung der Marktsituation durch unser neues CMS eine deutliche Zunahme der Erträge.
Wir verfügen über Rücklagen, mit der wir einen Teil der Einlage, sowie die Gründungskosten abdecken können.
Allerdings werden wir einen Teil der Einlage als Sacheinlage vornehmen müssen. Diese soll unser selbst entwickeltes CMS sein. Unter Berücksichtigung der Kosten für die freien Mitarbeiter im Verhältnis zu deren Anteil am Entwicklungsumfang komme ich auf Herstellungskosten von ca. 10.000 Euro (Wert meiner Arbeitszeit + Wert der Arbeitszeit der freien Mitarbeiter). Wenn ich allerdings die erwarteten Gewinne als Wert nehme, liegt dieser natürlich ungleich höher.
Wie gehe ich hier am Besten vor?
Nach meinen Recherchen halte ich es für das Beste, einem Sachverständigen die Sache zu schildern und ein Gutachten einzuholen. Mit welchem Kostenrahmen hätte ich hier ungefähr zu rechnen?
Welche Probleme werden hierdurch bei der Eintragung mit dem Amtsgericht möglicherweise entstehen? Wie lange könnte sich die Gründung durch die Prüfung unseres Sachgründungsberichts verzögern? Welche Gefahren drohen bei einer Insolvenz, sofern es einmal dazu kommen sollte?
Ich werde das Ganze selbstverständlich auch mit einem Steuerberater besprechen, allerdings möchte ich bereits mit einem fundierten Kenntnisstand in das Gespräch treten.
Zum Thema Steuern habe ich ebenfalls eine Frage:
Wie viel kann man selbst erledigen? Im Rahmen meines Studiums habe ich grundlegende Kenntnisse im Rechnungswesen erhalten und diese im Selbststudium vertieft. Eröffnungsbilanz, Buchführung und Jahresabschluss kann man ja sehr einfach mit Lexware Buchhalter selbst erledigen. M.E. hätte der Steuerberater nur noch Kontrollfunktion diesbezüglich. Ist dies so möglich?
Für die Verwaltung der Geschäftsführer (mein Kollege und ich) als Angestellte gibt es ebenfalls Programme. Auch diese würde ich nach Möglichkeit gerne benutzen. Wo/wie kann ich mich genauer über dieses Thema informieren?
Versteht mich nicht falsch: Ich möchte nicht am Steuerberater sparen, sondern möchte einfach die Dinge selbst erledigen, die ich auch selbst erledigen kann. Ich eigne mir gerne diesbezüglich Wissen an, da ich es nicht als Last, sondern als weiteren Aspekt meiner Tätigkeit ansehe, die Verwaltung meiner Unternehmung zu übernehmen.
Mein Kollege und ich sind Studenten und erhalten jeweils durch unsere Eltern einen monatlichen Betrag zur Grundversorgung. Dadurch hätte die GmbH nur marginale Ausgaben. Da Gewinne der GmbH aber im Vergleich zur GbR u.a. mit Körperschafts- und Gewerbesteuer belastet werden, sind Geschäftsführergehälter unabdingbar. Allerdings wird es trotz der positiven Marktsituation vermutlich eine Anlaufphase geben, in der die Gewinne nicht zur Zahlung angemessener Gehälter ausreichen. Jedoch ist es meines Wissens nicht möglich, die Gehälter direkt mit dem Ertrag zu koppeln, da dies vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung gedeutet werden könnte. Gibt es trotzdem vom FA tolerierte Möglichkeiten, mit einem unterdurchschnittlich geringem Gehalt zu starten und dies dann schrittweise zu steigern?
Was ist einfacher zu bewerkstelligen? Die Liquidation der GbR und unabhängig davon die Gründung der GmbH oder die Übernahme der GbR durch die GmbH? Ist evlt. sogar ein „simpler“ Wechsel der Unternehmensform möglich?
Allen, die sich diesen Roman bis hierhin durchgelesen haben (*g*) danke ich schonmal. Wenn jetzt noch jemand hilfreiche Antworten verfasst, wird mein Dank grenzenlos sein. 
Viele Grüße, troettrich.
