GmbH & Ausfall aller Geschäftsführer

Guten Tag,

ich habe folgende Frage, die mich interessiert.
Mein Chef hat mir zur Aufgabe gegeben, dass ich mal ein Konzept entwerfen soll wie ich vorgehen würde, wenn beide Geschäftsführer bei einer Geschäftsreise von Terroristen entführt werden.

Ich habe bisher keinerlei Handlungsvollmachten und auch keine Kontovollmacht. Forderungen und Verbindlichkeiten können mit Sicherheit eine gewisse Zeit ruhen, aber wie lange würde sowas gut gehen ?

Ich habe bisher das übliche Tagesgeschäft ganz gut konstruiert, ich denke da würde ich ein paar Wochen klar kommen. Aber Dinge wie Rechnungen bezahlen, oder mein eigenes Gehalt, daran haperts.

Gibt es da eine rechtliche Möglichkeit, wie eine GmbH einige Monate ohne Geschäftsführer überlegen könnte, oder gibt es Notare, oder Treuhänder, die sich in dem Falle da einschalten könnten?

Wäre für ein paar Tipps dankbar.

Nachgefragt
Hallo,
ich bin kein Anwalt, aber spontan hätte ich gesagt: Das ist ein Problem der Gesellschafter, nicht der Mitarbeiter. Aber vielleicht weiß da einer der anwesenden Juristen mehr. Oder handelt es sich in deinem Beispiel um eine dieser GmbHs, wo die Geschäftführer auch die einzigen Gesellschafter sind?
Gruß,
Max

Ja, so ist es - wir haben nur 1 Geschäftsführer und 1 quasi als Vertretung, der aber nicht aktiv am Tagesgeschäft der GmbH teilnimmt.

Ich hab gerade mal das Stichwort „Notgeschäftsführer“ aufgegriffen, wie sieht es denn da aus, ist dieser rechtlich dazu in der Lage Bankvollmachten und Handlungsvollmachten per Gerichtsbeschluss zu bekommen?

FAQ 1129?
Hallo,
da ich kein Anwalt bin, weiß ich nicht mehr darüber. Außerdem bin ich mir nicht mehr sicher, ob deine Frage die Kriterien der FAQ:1129 erfüllt - die Ursprungsfrage las sich ja eher wie ein theoretisches Gedankenspiel, zum Beispiel im Rahmen einer Ausbildung. („Es ist Freitag, der 13. Ihr Geschäftführer wird entführt, während ihre Bank Pleite geht. Wie verhalten sie sich als zukünftiger Kaufmann?“) Jetzt hört sich das nach echtem Notfallplan an - und sowas sollte man nicht auf Foreninformationen aufbauen.
Gruß,
Max

Ein eingesetzter Not-GF hat alle Rechte und Pflichten eines „normalen“ GF, soweit ich das sehe.

Gruß,

Malte