Hallo an alle 
Angenommen jemand ist Gesellschafter einer Zwei-Mann-GmbH mit einem sehr kleinen Anteil und möchte aus der GmbH aussteigen. Nehmen wir an, im Gesellschaftervertrag wäre nichts zu Kündigungsfristen vereinbart und die Abtretung oder Teilung von Anteilen bedürfe der Zustimmung aller (also beider) Gesellschafter.
Nehmen wir weiter an, der Mehrheitsgesellschafter verweigert durch seine Stimmenmehrheit alle angebotenen potentiellen Käufer der Anteile und will diese auch nicht „geschenkt“. Kann der Gesellschafter trotzdem aus der GmbH raus? Und: Welche Kündigungsfristen gelten, wenn nichts vereinbart wurde?
Danke herzlich im voraus für die Antworten! 
Abend!
Nehmen wir weiter an, der Mehrheitsgesellschafter verweigert
durch seine Stimmenmehrheit alle angebotenen potentiellen
Käufer der Anteile und will diese auch nicht „geschenkt“.
Warum will er sie denn verschenken?
Ich würde sie einfach behalten und mich genüßlich auf meine Rechte
als Gesellschafter zurückziehen (das macht viel Arbeit auf der anderen
Seite). Beginnend mit der fristgerechten Einladung zur
Gesellschafterversammlung, je nach Gesellschaftervertrag auch per
Einschreiben und mit Agenda. Weiter wäre natürlich jeweils eine
regelmäßige Darstellung der finanziellen Lage der GmbH von dem
Geschäftsführer unbedingt nötig. Von den Protokolllen der
Versammlungen und der penibelsten Einhaltung des Geseschaftervertrags
und GmbH Gesetzes natürlich ganz zu schweigen.
Gruß
Stefan
PS: Glaube mir, der verbleibende Gesellschafter wäre froh mich los
zu sein und geschenkt gibt es nichts.