Hallo Leute,
GmbH Gründer (A)-(25000,00€ Eigenkapital) war kurzzeit in finanzieller „Schieflage“. A hat daraufhin vor 2 Monaten einen Unternehmensberater (B) beauftragt, ihm aus den Schwierigkeiten zu helfen. Die Verhandlungen mit ca 10 Gläubigern ist abgeschlossen, die Finanzierung weitgehend im grünen Bereich (durch Personaleinsparung…).
Internettseite der Firma ist vorhanden, muss aber laut B noch optimiert werden, genauso wie die gesammte Werbung. B ist dabei ein neues Konzept zu erarbeiten (allerdings auch schon besagte 2 Monate). Als Gegenleistung will B dafür Firmenanteile von 51% für 1€ kaufen. Ein Honorarvertrag mit B exiestiert,ist aber noch kein Geld „geflossen“. Da B „SCHON VIEL ARBEIT IN DAS UNTERNEHMEN INVESTIERT HAT“ und die offenen Verbindlichkeiten in die „neue“ GmbH übergehen, will er besagte Anteile (der größte Gläubiger ist im übrigen A selber, da kein bzw. geringeres Gehalt gezahlt hatte). Beim Recherchieren ist A allerdings auf ander Aussagen gestossen, was die Verbindlichkeiten angehen. Wie sieht es da rechtlich aus? Kann das notariell geregelt werden? Kann eventuell auch nur für eine bestimmte Zeit ein Vertrag geschlossen werden?
Danke für eure Hilfe GKK