wenn die Komplementär GmbH der KG ein Grundstück zur Nutzung überlässt ist das Grdst.ja zwingend SBV I bei der KG. Da es sich dabei um eine steuerliche Zuordnungsnorm handelt, frage ich mich ob das Grdst. in der Handelsbilanz der GmbH weiter zu bilanzieren ist.
Oder folgt hier das Handelsrecht dem Steuerrecht und das Grdst. verschwindet auch aus der HB ?
Grdst. in der Handelsbilanz der GmbH ausweisen
Moin,
das Steuerrecht und das Handelsrecht weichen hier (wiedermal) voneinander ab.
Zivilrechtlich ist die GmbH Eigentümer des Grundstücks und bleibt dies natürlich auch, obwohl jemand anderes die tatsächliche Gewalt darüber ausübt (Besitzdiener).
Es bleibt daher zwingend in der Handelsbilanz der GmbH.