angenommen, eine frisch gegründete „Mustermann GmbH & Co. KG“ hat sich ein Logo (für Geschäftspapiere, Visitenkarten, den Webautritt usw.) designen lassen. Im Logo käme der vollständige Firmenname „MUSTERMANN GMBH & CO. KG“ vor, und zwar komplett in Großbuchstaben.
Nun vertritt in einer kleinen Diskussionsrunde nämlich jemand die Meinung, dass speziell das „CO.“ nicht vollständig in Großbuchstaben geschrieben werden dürfe, sondern als „Co.“ geschrieben werden müsse (also „MUSTERMANN GMBH & Co. KG“).
Kann mir dazu jemand was Konkretes sagen - idealerweise mit einer verbindlichen Quelle?
Nun vertritt in einer kleinen Diskussionsrunde nämlich jemand
die Meinung, dass speziell das „CO.“ nicht vollständig in
Großbuchstaben geschrieben werden dürfe, sondern als „Co.“
geschrieben werden müsse (also „MUSTERMANN GMBH & Co. KG“).
Kann mir dazu jemand was Konkretes sagen - idealerweise mit
einer verbindlichen Quelle?
ob man nun Co / CO / cO / Co. / CO. schreibt ist unerheblich.
entscheidend ist einerseits, dass man klarstellt, dass keine nat. person haftet, § 19 II hgb.
andererseits bedarf es eines zusatzes wie „& co“ o.ä., da sonst (z.b. X GmbH KG) nicht klar wird, welche gesellschaft an welcher beteiligt ist.
allerdings ist eine bestimmte form wie „& Co.“ nicht vorgeschrieben, es muss für einen dritten aber erkennbar sein, dass die gmbh an der nachfolgenden gesellschaft beteiligt ist. daher genügt „& CO“.
alles nachzulesen in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch
2. Auflage 2008, Rn.15 ff. zu § 19 HGB