Hallo Wissender,
was genau ist eine GmbH & CO. KG ? Ist das eine Kapitalgesellschaft (wegen GmbH) oder ist das eine Personengesellschaft (KG)? Sicherlich eine Mischform, oder?! Aber warum, was zeichnet eine GmbH & CO. KG aus?
Vielen Dank
Heiko
Hallo Wissender,
was genau ist eine GmbH & CO. KG ? Ist das eine Kapitalgesellschaft (wegen GmbH) oder ist das eine Personengesellschaft (KG)? Sicherlich eine Mischform, oder?! Aber warum, was zeichnet eine GmbH & CO. KG aus?
Vielen Dank
Heiko
Hallo Heiko,
eine GmbH & Co.KG ist eine Personengesellschaft (KG), die als
persönlich mit seinem gesamten Vermögen haftenden Gesellschafter eine GmbH hat.
Wurde früher häufig gegründet, um einerseits die (steuerlichen und bilanzierungstechnischen) Vorteile einer Personengesellschaft zu nutzen ohne gleichzeitig mit seinem Privatvermögen haftend eintreten zu müssen.
Allerdings ist mittlerweile eine GmbH&Co.KG IMHO rechtlich nahezu den Kapitalgesellschaften gleichgestellt.
Grüße
Jürgen
GmbH & CO. KG - Was ist Das? Konkret
Hallo Wissender,
hier ist nochmal Heiko. Ich ahbe ein paar ganz konkrete Fragen zur GmbH & CO. KG:
Brauche ich zur Gründung ein Mindestkapital?
Wem obliegt die Geschäftsführung?
Wer darf die Gesellschaft nach außen vertreten?
Wie wird der Gewinn verteilt?
Die HP der IHK konnte mir dazu keine Auskunft geben.
Wo könnte ich entsprechendes Info-Material finden?
Vielen Dank
Heiko
Hallo Heiko,
so aus dem Bauch heraus würde ich sagen: Man braucht zur Gründung einer GmbH & Co KG mindestens eine natürliche Person und mindestens 25000 Euro plus Vermögenseinlage für die KG.
Die natürliche Person gründet eine GmbH deren Stammkapital mindestens 25000 Euro betragen muß. Die GmbH wird in der jetzt gegründeten KG zum Komplementär und die natürliche Person mit seiner Vermögenseinlage zum Kommanditisten.
In diesem Falle dürfte wohl klar sein, wer Geschäftsführer ist und wie der Gewinn „verteilt“ wird.
Bei allen anderen Konstruktionen lohnt sich vielleicht der Blick ins HGB bzw. GmbHG. Schau mal nach unter: §§ 161, 164, 168, 109, 114, 121 HGB und §§ 5 , 6 GmbHG. Dort findest Du genug Infos.
MfG
Stephan
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Brauche ich zur Gründung ein Mindestkapital?
wurde ja schon gesagt: Die T€ 25 für die Mindesteinlage für die GmbH und dann noch die Einlage des Kommanditisten bei der KG.
Wem obliegt die Geschäftsführung?
Wer darf die Gesellschaft nach außen vertreten?
Die KG wird vertreten durch den Vollhafter, dies ist die GmbH, somit wird die KG letztlich von den Geschäftsführern der GmbH vertreten. Natürlich kann diese Geschäftsführung andere Personen mit Vertretungsbefugnis ausstatten (Prokura, Handlungsvollmacht, sowie jede beliebige Art von Vertretungsregel im Bankenverkehr).
Wie wird der Gewinn verteilt?
Der Gewinn wird wie bei einer KG verteilt, d.h. die Gesellschafterversammlung (hier nur die GmbH) beschließt, wie der Gewinn verteilt wird. Gesetzlich: Verzinsung der Einlagen mit 4%, Verteilung des Restgewinns in „angemessenem Verhältnis“. Vertraglich ist im Prinzip jede Form möglich. Praktisch wird der Gewinn meist zur Steuerzahlung der Gesellschafter verwendet, der Rest wandert auf sog. Gesellschafterkonten, wird letztlich also als Verbindlichkeit gegenüber Gesellschafter gebucht (oder schlichweg ausgezahlt).
Die HP der IHK konnte mir dazu keine Auskunft geben.
Wo könnte ich entsprechendes Info-Material finden?
Einfach mal bei google „GMB & Co. KG“ eingeben, ich hab´ Dir mal einen Link rausgesucht, der auf den ersten Blick einen guten Eindruck machte:
http://www.noack-ub.de/gmbhkg.htm
Gruß
Christian