Hallo,
eine GmbH, zwei Geschäftführer und ein Direktor.
In dem Gründungsvertrag steht nicht über den Direktor, ist beim AG eingetragen.
Darf dieser Direktor jeden Vertrag abschließen? oder braucht er zu jedem Abschluss einen Gesellschafterbeschluss?
Hallo!
eine GmbH, zwei Geschäftführer und ein Direktor.
In dem Gründungsvertrag steht nicht über den Direktor…
Direktor ist kein Begriff aus HGB und GmbH-Gesetz. Dort gibt’s nur Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte. Man kann natürlich beliebige Jobs erfinden, z. B. abc-Manager und xyz-Direktoren, deren Befugnisse im Innenverhältnis festlegen und vorschreiben, wen sie zu fragen/wem sie zu berichten haben.
Gruß
Wolfgang